24.05.2013 18:04 Merkliste 0

"Freikauf" vom leiblichen Kind scheitert

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Bild: (c) Vinzenz Schüller

"Freikauf" vom leiblichen Kind scheitert

Ein Mann zahlte, damit ein anderer sich als Vater seines kranken leiblichen Kindes ausgibt. Der Vertrag erwies sich als nichtig. Der unechte Vater muss nichts zurückzahlen, sondern erhält zusätzlich Geld.

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