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Wein ist nicht „bekömmlich“

06.09.2012 | 12:55 |   (DiePresse.com)

Der Gerichtshof der Europäischen Union verbietet es, dass ein Wein als "bekömmlich" beworben wird. Dies sei eine bei alkoholischen Getränken untersagte gesundheitsbezogene Angabe.

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Eine deutsche Winzergenossenschaft ist vor dem EU-Gerichtshof (EuGH) gescheitert. Sie vermarktet Weine der Rebsorten Dornfelder und Grauer/Weißer Burgunder unter der Bezeichnung „Edition Mild" mit dem Zusatz „sanfte Säure". Auf dem Etikett heißt es u. a.: „Zum milden Genuss wird er durch Anwendung unseres besonderen LO3 Schonverfahrens zur biologischen Säurereduzierung." Die Halsschleife der Weinflaschen trägt den Aufdruck „Edition Mild bekömmlich". Im Preisverzeichnis wird der Wein als „Edition Mild - sanfte Säure/bekömmlich" bezeichnet.

Die im Bundesland Rheinland-Pfalz für die Überwachung des Vertriebs alkoholischer Getränke zuständige Behörde beanstandete die Verwendung der Bezeichnung „bekömmlich" mit der Begründung, dass es sich um eine nach dem EU-Recht verbotene „gesundheitsbezogene Angabe" handle. Die Winzergemeinschaft namens "Deutsches Weintor" schlug den Rechtsweg ein.

Nun entschied aber der Europäische Gerichtshof (C-544/10) gegen die Winzer. Die Richter verwiesen auf das Verbot, für Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 1,2 Volumenprozent mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben. Die Bezeichnung „bekömmlich", verbunden mit dem Hinweis auf einen reduzierten Gehalt an Stoffen, die von einer Vielzahl von Verbrauchern als nachteilig angesehen werden, sei vom Verbot umfasst.

Die Richter betonten, dass der Begriff der „gesundheitsbezogene Angabe" nicht zwingend voraus setze, dass damit eine Verbesserung des Gesundheitszustands dank des Verzehrs eines Lebensmittels suggeriert wird. Es genüge, dass die bloße Erhaltung eines guten Gesundheitszustands trotz des potenziell schädlichen Verzehrs suggeriert wird.

 

(aich)

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6 Kommentare

allerhöchste zeit, dass gegen rauschmittelwerbung vorgegangen wird!


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Re: allerhöchste zeit, dass gegen rauschmittelwerbung vorgegangen wird!

Nein ich bin dafür. Darf dann das Weinviertel nicht mehr Weinviertel heißen?
Sie wollen Werbung für Bierfeste und Weinfeste verbieten lassen? Wein ist lecker und sehr bekömmlich. Meine Lieblingssorte ist Muskat Ottonell.
Wer unbedingt dauernd nüchtern bleiben will ist in Arabien oder Iran sehr gut aufgehoben. Die Leute sind.dort wirklich todernst und verstehen überhaupt keinen Spaß. Herr lass uns ein letztes Fleckchen Freiheit Audi der Erde!

Antworten Antworten Gast: DrWernerZoner
18.09.2012 17:54
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Re: Re: allerhöchste zeit, dass gegen rauschmittelwerbung vorgegangen wird!

Sie sagen es: "Lecker" ist der deutsche Wein. Bekömmlich ist er hingegen nicht, da haben die trockenen EuGH-Richter im Ergebnis schon recht.

Österreichischer Wein ist köstlich!!!

Den Richtern ist offensichtlich der Weingenuß des Vorabends nicht bekommen!

Systematischer Weg in die wahnhafte Verfolgung rechtspositivistischer Gesetze,

Gast: Ggrufti
06.09.2012 16:28
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Was

der EU gerichtshof offensichtlich nicht weiss, ist die Unbekoemmlichkeit solcher Aktionen fuer alle Buerger.

Wein ist nicht bekömmlich (?)

Die Richter des EUGH müssen es ja wissen, liegt doch Wein im Wert von 70.000 (in Worten: siebzigtausend!) Euro im extra dafür eingerichteten und extra bewachten Keller des EUGH.