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Justizgroteske: Slowake soll für fremden Räuber büßen

06.09.2012 | 18:28 |  von unserem Korrespondenten CHRISTOPH THANEI (Die Presse)

Ein verurteilter Bankräuber hatte mit einem gefälschten Ausweis eine fremde reale Identität vorgespiegelt, ohne dass jemand Verdacht schöpfte – deren Träger hat jetzt einen Haufen Scherereien.

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Bratislava//AG. Weil ihm ein Fremder seine Identität „gestohlen“ hatte, gilt ein unschuldiger Slowake als rechtskräftig wegen Bankraubs verurteilt. Der Alptraum begann für den Mann namens Mikulas Janko vor geraumer Zeit, als ein eingeschriebener Brief eines Gerichts in Prag an seine Ehefrau kam: Darin teilte das tschechische Gericht der verblüfften Frau mit, dass sie das Recht habe, einen Antrag auf Unterhaltszahlungen für die Zeit zu stellen, während der Herr Janko im Gefängnis sitze.

Das Ehepaar hielt den Brief für einen Scherz und ignorierte ihn, bis nach einiger Zeit ein zweiter Brief desselben Gerichts eintraf. Darin wurde Janko zur Zahlung von Gerichtskosten für das Verfahren gegen ihn aufgefordert. Erst auf mehrfache Nachfrage erfuhr der immer fassungsloser werdende Janko, dass er nach Ansicht des Prager Gerichts nämlich ein zu Haft verurteilter Bankräuber sei.

Erst Recherchen des slowakischen Fernsehsenders „TV Markíza“ lösten das Rätsel. Ein vor gut zwei Jahren in Tschechien gefasster „richtiger“ Bankräuber hatte einen gefälschten Personalausweis benutzt – darauf hatte er sein eigenes Foto mit allen Daten Jankos kombiniert. Mit dieser gestohlenen Identität trat der Kriminelle während des gesamten Prozesses auf, ohne dass jemand Verdacht schöpfte.

Der wahre Täter ist verschwunden

Vermutlich hatte er darauf spekuliert, dank der Unbescholtenheit des echten Janko nicht in U-Haft zu müssen sondern auf freiem Fuß angeklagt zu werden und dann untertauchen zu können. Die Rechnung ging nicht auf: Der Räuber blieb in Haft und wurde zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt. Nach seiner Entlassung verschwand er dann spurlos in die Anonymität.

Janko hingegen ist verzweifelt: Er soll jetzt nicht nur die Kosten eines Gerichtsverfahrens tragen, mit dem er gar nichts zu tun hatte, sondern gilt obendrein als rechtskräftig verurteilt, was ihm bei der Arbeitssuche Schwierigkeiten macht. Nebenbei hat er ein Einreiseverbot ins Nachbarland Tschechien ausgefasst. „Dabei war ich mein ganzes Leben noch nie in Tschechien und habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen!“, beteuert er vergeblich.

Immerhin versprach das Gericht nach den TV-Recherchen, der Prozess könne neu aufgerollt und Jankos Unschuld bestätigt werden. Während Janko sich aber einen Anwalt nehmen muss, um seinen Namen wieder reinzuwaschen, ist der Name des echten Bankräubers nicht einmal bekannt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.09.2012)

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6 Kommentare

Kriminalistik

Sehr interessant!
Aus welchen Gründen werden in Tschechien mutmaßlichen Straftätern nicht die Fingerabdrücke genommen, eventuell auch ein Gentest gemacht (oder zumindest nur ein Mundhöhlenabstrich)?

Wie sind hier generell die Regeln in der EU?

Also: In welchen Ländern erfolgt bei mutmaßlichen (Straf-)Tätern keine automatische Abnahme von Identifikationsmerkmalen?

Re: Kriminalistik

Selbst wenn das gemacht wird bringt es in dem Fall wenig, wenn man nicht schon die Fingerabdrücke oder DNA vom richtigen Janko oder dem richtigen Bankräuber im System hat mit denen man das abgleichen kann.
Sonst erreicht man damit nur, dass die ebenfalls unter falschem Namen im System herum spuken.

Hatte Mikulas Janko

auch einen fälschungsicheren EU PassP

Solche Fälle werden sich noch häufen, wenn der rechtspositivistische Allmachtsstaat jede Unterhose kontrolliert


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Guter Artikel


EU

Die beiden beteiligten Staaten sind doch EU-Länder. Na die Justiz dürfte da dann doch noch etwas mittelalterlich sien