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Durchstechen von Ohrläppchen kann bei Babys strafbar sein

09.09.2012 | 18:17 |  KLAUS SCHWAIGHOFER (Die Presse)

Ein Loch ins Ohr zu stechen beeinträchtigt die körperliche Integrität. Ob es erlaubt ist, hängt davon ab, ob wirksam eingewilligt wurde.

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Innsbruck. In Deutschland ist eine intensive Diskussion über das Durchstechen von Ohrläppchen bei Kindern im Gang. In manchen Ländern ist ja das Tragen von Ohrsteckern bei Säuglingen geradezu üblich. Wie ist die Rechtslage in Österreich? Machen sich Ärzte oder Juweliere strafbar, wenn sie auf Wunsch des Kindes oder eines Elternteils ein Loch ins Ohr stechen? Und sind vielleicht auch die Eltern strafbar, die bei ihrem Baby einen Ohrstecker anbringen lassen?

Das Durchstechen von Ohrläppchen, um einen Ohrstecker anbringen zu können, stellt zweifellos eine nicht ganz unerhebliche Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit dar und erfüllt damit das Tatbestandsmerkmal der Körperverletzung nach § 83 StGB (Strafgesetzbuch). Wenn z.B. eine linsengroße Hautabschürfung am Daumen nach der Rechtsprechung bereits eine Körperverletzung darstellt, dann umso mehr das Durchbohren des Ohrläppchens.

Nach herrschender Auffassung in Österreich verwirklicht ein Heileingriff, der medizinisch indiziert ist und nach den Regeln der medizinischen Wissenschaft („lege artis“) vorgenommen wird, nicht den Tatbestand der Körperverletzung: Derartige Eingriffe sollen ja den Gesundheitszustand des Patienten im Ergebnis verbessern. Die Intention, eine Person zu heilen, widerspricht schon begrifflich dem Wort „verletzen“, mag auch der Heilungserfolg nur über Zwischenetappen erreicht werden, die den Gesundheitszustand des Patienten vorübergehend beeinträchtigen.

Das Durchstechen des Ohrläppchens ist aber eindeutig keine Heilbehandlung, weil es den Gesundheitszustand des Kindes nicht verbessert. Ganz im Gegenteil: Der Eingriff birgt ein gewisses Komplikationsrisiko in sich (Infektionen), auch wenn er mit der Beschneidung von Knaben gewiss nicht vergleichbar ist. Daher bleibt es dabei: Der Tatbestand einer Körperverletzung ist erfüllt, und auch am Vorsatz jener Personen, die einen solchen Eingriff vornehmen, ist füglich nicht zu zweifeln: Dem Arzt, dem Juwelier, den Eltern kommt es gerade darauf an, dass das Ohrläppchen durchbohrt wird, und ohne eine kleine Wunde (und Zufügung von Schmerzen) lässt sich das nicht bewerkstelligen.

 

Durch Einwilligung gerechtfertigt

Körperverletzungen können jedoch nach § 90 StGB durch Einwilligung gerechtfertigt sein. Voraussetzung dafür ist die Einwilligungsfähigkeit der betreffenden Person: Sie muss ausreichend einsichts- und urteilsfähig sein, um Art und Folgen der Körperverletzung im Wesentlichen beurteilen zu können. Dies setzt wiederum eine entsprechende Aufklärung über den Eingriff voraus.

Bei volljährigen Personen (ab 18) ist die Einwilligung in derart geringfügige Eingriffe wie das Durchstechen von Ohrläppchen kein Problem. Das Gleiche gilt grundsätzlich auch für mündige Minderjährige (ab Vollendung des 14. Lebensjahres): Bei ihnen ist in aller Regel eine ausreichende Einsichts- und Urteilsfähigkeit anzunehmen, sodass sie selbst (allein) einwilligen können.

Weil die natürliche Einsichts- und Urteilsfähigkeit für die Einwilligung maßgeblich ist, können auch Unmündige (unter 14) in harmlose Eingriffe selbst einwilligen: Je harmloser ein Eingriff ist, desto eher ist die Einwilligungsfähigkeit von Kindern gegeben. Für das Ohrläppchenstechen wird man bei Kindern ab dem Schulalter eine ausreichende Einsichtsfähigkeit annehmen können, sodass in diesen Fällen keine zusätzliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters notwendig ist.

Bei noch Jüngeren kann die Strafbarkeit entfallen, wenn der gesetzliche Vertreter rechtswirksam einwilligt. Das ist für Heileingriffe weitgehend anerkannt. Bei anderen Eingriffen ist zu beachten, dass der Vertreter nur Eingriffe erlauben kann, die dem Wohl des Kindes dienen. Das kann man beim Durchstechen der Ohren freilich im Allgemeinen nur dann annehmen, wenn das Kind den Eingriff selbst wünscht. Einen solchen Willen kann das Kind frühestens mit dem Kindergartenalter, eher erst ab vier oder fünf Jahren entfalten. An Babys kann das Stechen eines Ohrlochs daher trotz Zustimmung der Eltern strafbar sein, weil dies keine Heilbehandlung ist und auch nicht dem Kindeswohl dient.

Klaus Schwaighofer ist Professor für Strafrecht an der Uni Innsbruck.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.09.2012)

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21 Kommentare

GewO

Schade, dass auf die GewO und die darauf gestütze Verordnung zum Piercen nicht eingegangen wurde.

Gast: Hans im Glück
14.09.2012 13:31
0 0

Ich habe gedacht, dass die Richter überarbeitet sind...

Die Eltern haben so viele Pflichten und ein paar Ohrringe gönnt man ihnen nicht?

§ hin oder her, dar Gesetz soll für die Menschen da sein und nicht umgekehrt.

Was ist mit Gewohnheitsrecht?
Wo bleiben kulturelle Einflüsse?

Es muss nicht alles sich hinter Gesetzen verbergen.

Meine Tochter ist bald 6 und sie hat noch keine Ohrringe. Ich muss trotzdem mit dieser Rechtsansicht einer Meinung sein.

Gast: wiedernurblabla
13.09.2012 15:22
0 0

Beschneidungen...

...sind strafrechtlich nicht relevant, weil religiös motiviert. Doppelmoral - fast schon wie im Amiland...

Aber: wer seinem Kind Löcher ins Ohr machen lässt, gehört mal ein wenig geschüttelt...

Gast: langeweile2012
13.09.2012 10:47
1 0

Verstümmelung

Was machen wir mit jenen Eltern, die ihre Kinder schon als Babies mit Lipton Eistee zuckersüß abfüllen, sie im Kleinkindalter mit McDonalds-Fettmüll vollstopfen, so dass sie schon bei Schuleintritt mehr breit als hoch sind, und durch Baby- und Prolosprache so verblöden (Hunzi, Wauzi, Lulli...), dass sie das für den Rest ihres Lebens nicht mehr losbekommen? Da erscheint mir doch das Ohrloch noch das geringere Problem zu sein.

Gast: Professor Kniesebein
13.09.2012 08:39
0 0

Kane Surgn

frage den experten und er gibt eine antwort. Sinnlose Frage, die durch Herrn Professor angesichts der Österreichischen Justizrealität ohne jeglichen Realitätsinn oder Priotitätensetzung gelehrt und sinnlos beantwortet wurde. Leider geil.

Gast: bxcnb
12.09.2012 00:43
0 0

lächerlich

Ok, ich finde auch, dass ein Kind keine Ohrringe haben muss und ein Baby schon mal gar nicht, aber wenn ich denke, dass Mehrfachvergewaltiger von teilweise 15-jährigen Mädchen mit einer Fußfessel oder gar nur Geldstrafe davonkommen und man jetzt Eltern wegen sowas kriminalisieren will, stellt sich mir die Frage, was läuft im öst. Strafrecht schief?

Antworten Gast: sosooo
18.09.2012 17:32
0 0

Re: lächerlich

Hervorragend gekontert!!!

Top Antwort!


Kindeswohl

Sogar Haare schneiden ist ohne Einwilligung eine Körperverletzung.
Die alles entscheidende Frage ist doch, wie weit der Spielraum der Eltern bei der Beurteilung des Kindeswohls ist, sprich wie weit sie wirksam für das Kind einwilligen können.

An sich werden die "Elternrechte" immer wieder stark betont. Der Staat soll sich eher zurück halten. Schon auch deswegen, weil das Kindeswohl sich nicht wirklich objektiv fassen lässt.
Dem Ansatz folgend müsste man auch jenseits der (notwendigen) Heilbehandlung einen relativ weiten Spielraum der Eltern annehmen. So lange die Risiken und Folgen der Beeinträchtigung nicht zu groß sind (eine natürlich auch wieder extrem exakte Abgrenzung) kann man daher durchaus eine gültige Einwilligung auch bei Ohrlöchern oder der Beschneidung argumentieren. Auch wenn man selbst die ästhetischen, kulturellen oder religiösen Gründe nicht nachvollziehen kann.

Antworten Gast: Kreinker
10.09.2012 18:06
1 0

Wer duchsticht bei seinem Baby

die Ohrläppchen? Das ist doch abnormal.

Re: Wer duchsticht bei seinem Baby

Ich würde das auch nie machen, aber wenn man alles strafrechtlich verbietet, was ich bei meinen Kindern nicht machen würde, dann säßen ziemlich viele Eltern im Gefängnis.
Genau das ist der Punkt. Wie weit soll der Staat entscheiden, was abnormal ist?

Natürlich ist es eine ...

... einwilligungsfähige Körperverletzung, die aber weitgehend reversibel ist. Die Folgen sind mit einer Bescheidung nun wirklich nicht zu vergleichen.

Piercings an anderen Körperstellen und insb Tätowierungen würden sich damit aber mE eher nicht rechtfertigen lassen, und sind für Kinder wohl auch wirklich noch entbehrlich.

Gast: ich habe die lösung
10.09.2012 09:08
3 1

Einfach auf den Koran berufen und gut ist's.


0 2

Hat vielleicht doch einen Sinn

Ich weiß nicht wie weit das tatsächlich stimmt, aber angeblich soll ein Ohrstecker das Sehvermögen verbessern. Deswegen sollen u.a. Grafiker recht häufig solche Flinserln haben.

Gast: Bank12
10.09.2012 08:01
4 0

österr. Rechtslage

offenbar ist die österr. Rechtslage doch in Ordnung und schützt Minderjährige. Somit ist es wiedermal die Justiz die untätig bleibt, wenn Kindern in Österreich die Genitalien verstümmelt werden!

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Beeinträchtigung körperlicherIntegritåt…

Zuerst mal "Beschneidung": mal abgeschnitten, wächst es nicht mehr nach… Beeinträchtigung hält an.
Dann "Ohrläppchen durchstechen": Wenn kein Ohrring oder Flinserl längere Zeit getragen wird, wächst der Durchstich wieder zu… keine Beeinträchtigung mehr.
Nun, Nägelschneiden… doch auch eine "körperliche Beeinträchtigung"; kann zu Verletzungen führen: zu tief geschnitten kann zu Blutung führen. Sollte man das nicht auch verbieten???!!!

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Beeinträchtigung körperlicherIntegritåt…

Zuerst mal "Beschneidung": mal abgeschnitten, wächst es nicht mehr nach… Beeinträchtigung hält an.
Dann "Ohrläppchen durchstechen": Wenn kein Ohrring oder Flinserl längere Zeit getragen wird, wächst der Durchstich wieder zu… keine Beeinträchtigung mehr.
Nun, Nägelschneiden… doch auch eine "körperliche Beeinträchtigung"; kann zu Verletzungen führen: zu tief geschnitten kann zu Blutung führen. Sollte man das nicht auch verbieten???!!!

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Re: Beeinträchtigung körperlicherIntegritåt…

Eltern sollten sich vorher die staatlichen Behandlungsvorschriften für ihr Kind anschauen und sich dann überlegen, ob sie sich eines zulegen wollen und damit quasi "mit einem Bein im Kriminal stehen" wollen.

Der Staat will wohl die Kinder sofort nach der Geburt übernehmen und sie dann in jeder Hinsicht vorschriftsgemäß zu einheitlichen Staatsbürgern großziehen.

Ich kenne keinen beschnittenen Mann und keine Frau, der in ihrer Kindheit die Ohren gestochen wurden, die sich darüber beklagt hätten. Das ist einfach nur absurdes Theater, was da veranstaltet wird.

Man vermengt das auch gerne mit der Beschneidung von Mädchen, was sehr wohl eine sehr erhebliche Verstümmelung ist und daher zu recht schwer verboten ist.

Antworten Antworten Gast: gast55
12.09.2012 14:50
0 0

Re: Re: Beeinträchtigung körperlicherIntegritåt…

ach sie haben ansichten

"Man vermengt das auch gerne mit der Beschneidung von Mädchen, was sehr wohl eine sehr erhebliche Verstümmelung ist und daher zu recht schwer verboten ist. "

ach bei buben ist das kein schwerer eingriff??

beschneidungen gehören so oder so verboten

Re: Beeinträchtigung körperlicherIntegritåt…

Das Loch wächst nicht einfach zu und bleibt immer sichtbar.

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Wenn bereits das

Durchstechen von Ohrläppchen bei Babys strafbar sein kann, dann ist ist es wohl erforderlich, um einiges rigoroser bei Beschneidungen an Kindern vorzugehen!

Gast: ach ja
09.09.2012 21:39
0 0

da wäre noch etwas zu bedenken

Im und um das Ohrläppchen liegen etliche Akkupunkturpunkte. Es gibt viele Berichte, dass die Perforation der Ohrläppchen zu Sehbeeinträchtigungen geführt haben soll.

Gelingt es die Kausalität zu beweisen liegt ganz objektiv u.U. eine sogar schwere Körperverletzung vor!

Derzeit wird es zwar schwer sein dafür ein geeignetes Gutachten aufzutreiben, aber das muss durchaus nicht immer so bleiben ...