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Staatsverträge: SPÖ nun doch für Vorabprüfung

12.09.2012 | 11:27 |   (DiePresse.com)

SP-Klubchef Josef Cap spricht sich überraschend für eine Reform nach deutschem Vorbild aus - und stellt sich damit gegen die ÖVP. Die FPÖ ist erfreut über die "Einsicht" und erwartet eine Gesetzesvorlage.

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Die SPÖ tritt nun offenbar doch für die Vorabprüfung von Staatsverträgen durch den Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach deutschem Vorbild ein. In Deutschland verkünden die Verfassungsrichter am heutigen Mittwoch, ob der Euro-Rettungsschirm ESM und der Fiskalpakt mit dem Grundgesetz vereinbar sind. In Österreich ist eine Prüfung erst nach Inkrafttreten möglich. Bundespräsident Heinz Fischer und VfGH-Präsident Gerhart Holzinger plädieren für eine Vorabprüfung von Staatsverträgen auch in Österreich. SP-Klubchef Josef Cap schloss sich dieser Position nun im Ö1-"Morgenjournal" an.

"Wir glauben, dass es Sinn macht, bei so großen Beschlüssen, die völkerrechtliche Abkommen, EU-Verträge betreffen, bereits am Beginn zu überprüfen. Die Schäden - wenn es sich herausstellen sollte - danach, wären natürlich groß. Daher ist das ein kluger Vorschlag", sagte Cap. "Wir werden uns bemühen, dass das schon in den nächsten Monaten möglich sein kann." Vor dem Sommer hatte die SPÖ eine derartige Vorabprüfung noch gemeinsam mit der ÖVP abgelehnt.

ÖVP befürchtet "Aushebelung des Parlaments"

Die Volkspartei bleibt auch im Vorfeld der deutschen ESM-Entscheidung bei ihrer Linie. VP-Klubchef Karlheinz Kopf argumentiert, dass es nicht Aufgabe der Verfassungsrichter sei, Gesetze mitzugestalten: "Der Verfassungsgerichtshof ist konzipiert als eine Überprüfungsinstanz im Nachhinein, wenn Entscheidungen getroffen sind. Ein anderer Weg wäre eine Aushebelung der gesetzgeberischen Alleinkompetenz unseres Parlaments."

Das Problem an der jetzigen Situation: Staatsverträge können vom Verfassungsgericht erst geprüft werden, nachdem sie ratifiziert und in Kraft gesetzt wurden. Sollten die Höchstrichter entscheiden, dass ein bereits in Geltung befindlicher Staatsvertrag verfassungswidrig ist, dann darf er innerstaatlich nicht mehr vollzogen werden. Außenpolitisch würde er aber in Geltung bleiben, die Regierung wäre daher im Außenverhältnis an die im Staatsvertrag gemachten Zusagen (etwa Haftungen und Zahlungen beim ESM) gebunden.

FPÖ "erfreut über Einsicht"

Die Freiheitlichen zeigten sich am Mittwoch erfreut über die "Einsicht" der SPÖ, was eine Vorabprüfung von Verfassungs-Gesetzen betrifft. Diese wäre "sehr sinnvoll", appellierte FPÖ-Generalsekretär Herbert Kickl in einer Aussendung auch an die ÖVP.

Die Vorabprüfung von Staatsverträgen durch Verfassungsrichter würde die Gesetzgebungskompetenz des Parlaments nicht infrage stellen, meinte Kickl. Im Gegenteil, erspare man sich teilweise oder gänzliche Aufhebungen und lange Nachverhandlungen. Kickl erwartet sich nun aufgrund der Aussagen von Cap eine entsprechende Gesetzesvorlage.

(APA)

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17 Kommentare

Wer nichts fuer Gewaltentrennung (Montesquieu) tut, darf sich nicht wundern ...

... ueber solche Probleme:

1. dass der VGH nur "im Nachhinein" entscheiden soll (UND DAS NOCH DAZU KEINE WIRKUNG AUF AUSSENPOLITIK HABEN SOLL)
*** steht nicht in der Verfassung ***
sondern ist POLIT(bonzen)PRAXIS uebelster Art.

(es handelt sich offenbar um eine Lex-EU-Politpraxis, damit Oesterreichs EU operators nicht von der Macht verdraengt werden koennen; Viktor Orban wurde fuer genau dieselbe Vorgangsweise
-- mit seiner extra Registrierung fuer die Wahl --
voellig zu Recht in Grund und Boden kritisiert)

2. dass der NR eine "Allein"kompetenz" haben soll (vor welchem Herrscher? dem "Volk" wird bis heute das Mitentscheiden an Gesetzen nicht "erlaubt") ist eine besonders lächerliche Äusserung:
-- von einer "Kompetenz" zu reden ist der denkbar dümmste Weg --
-- die Behauptung der Rechtfertigung "vor dem Wähler stellt sich hier besonders bloss --
* Parlament & Regierung & Justiz *
sollten eigentlich als "getrennte Gewalten" agieren, die in Österreich eher packeln als in Balance gehalten werden (was die etwas wackelige Konstruktion des Bundespräsidenten bewirken sollte: BP kann NR auflösen aber NR kann BP absetzen, wer im Konfliktfall halt schneller ist ...)

3. Regierung und Parlament (und Justiz) sollten seit 100 Jahren nicht mehr von den gleichen Mehrheiten dominiert sein sollten
(statt dessen ernennt der Bundespräsident in schöner Regelmässigkeit den Wahlsieger der Parlamentswahl -- "zwecks stabiler Regierung" -- zum RegierungsChef ...)

Mann muss fragen, wieso die ÖVP sich dagegen stemmt!

Wieder mal gibt es nicht so viel zu fressen am Tisch als man ..... eh schon wissen!

Antworten Gast: yfd 2
19.09.2012 09:52
0 0

Die VP möchte weder

von Gerichten noch von Bürgern kontrolliert werden...

Re: Die VP möchte weder

Nunja,
Die Regierung soll Regieren.
Das Parlament soll Gesetze machen.
Der Verfassungsgerichtshof soll als prüfende Instanz agieren.

Warum den Gerichtshof zweimal behelligen? Es liegt in der Verantwortung des Parlaments internationalen Verträgen, die von der Regierung ausgehandelt wurden, zu zustimmen oder eben nicht.
Die Regierung und das Parlament dürfen sich nicht zurücklehnen und dem Verfassungsgerichtshof das Ruder allein überlassen.

Antworten Antworten Antworten Gast: Julius Raab
21.09.2012 15:08
0 0

Re: Re: Die VP möchte weder

Es geht nicht darum, dem Verfassungsgerichtshof das Ruder zu überlassen!

Es ist durchaus sinnvoll bevor man Gesetze beschließt und Staatsverträge ratifiziert, prüfen zu können, in welcher Form der Inhalt dieser Gesetze bzw Staatsverträge zu beschließen ist. In Österreich bestätigt lediglich der Bundespräsident das verfassungsgemäße Zustandekommen vor der Veröffentlichung im BGBl. Er prüft aber nicht, sondern unterschreibt eh alles.

Außerdem: seit wann beschließt in Österreich das Parlament irgendwas? Das ist ein formaljuristisches Durchwinken der Gesetze, die sich die Regierung ausdenkt. Die reale Legislative in Österreich ist die Regierung! Ausnahmefälle bestätigen die Regel.

Höchste Zeit, dass in Österreich einmal jahrhunderte alte demokratische Prinzipien, wie die Gewaltenteilung, real umgesetzt werden!

Kopf hat leider nichts im Kopf.

Wie wichtig eine Vorabprüfung von völkerrechtlichen Verträgen wäre, zeigt das deutsche Beispiel zum ESM.
Kopf ist ein Agent des europäischen Zentralismus und begeisterter Vertreter der Verschwendung von Steuermitteln an die konkursreifen Eurostaaten.
Einer der Totengräber der ÖVP!

4 0

Lieber Gott ....

mach bitte das die endlich mal die Schnauze halten und wir nicht lauter Schrott lesen und hören müssen!!

Es ist wirklich nicht mehr zum Aushalten wie die sich winden und schlängeln können. Die würden besser zum Cirque du Soleil passen als in die Politik.

Daher:
Herr lass Hirn regnen!!!

Gast: international_
12.09.2012 17:32
4 0

lieber herr kopf,

wie kann es zu einer aushebelung des parlaments kommen?
der verfassungsgerichtshof prüft doch nur die verfassungskonformität eines neuen gesetzes - und die verfassung hat doch das parlament beschlossen - oder?

ist doch schon gescheiter, wenn ein gesetz, das der verfassung widerspricht gar nicht beschlossen wird statt nach ein paar monaten wieder repariert oder abgeschafft zu werden.

Ein Vorschlag für die Hirnbefreiten.....


.....die auch Faymann noch immer anhimmeln und glauben bei wichtigen EU-Entscheidungen wird das Volk befragt.

4 0

"Wir glauben, dass es Sinn macht, bei so großen Beschlüssen, die völkerrechtliche Abkommen, EU-Verträge betreffen, bereits am Beginn zu überprüfen. Die Schäden - wenn es sich herausstellen sollte - danach, wären natürlich groß. Daher ist das ein kluger Vorschlag", sagte Cap.

dem Ausverkauf unserem Landes wegen des Esm war er aber nicht abgeneigt der Herr Cap der sich windet wie ein Aal solange sein Einkommen gesichert ist ?!

Obwohl jeglicher Logik widersprechend, segnete die Regierung (ohne zu wissen was sei tut) das Vorhaben zum ESM vorweg ab; nun soll/darf es ganz plötzlich Prüfungen darüber geben weil Karlsruhe sie absegnete ???

Selbst als Wahlkrampfschmäh kann dies niemand mehr ernst nehmen !!!

Gast: Aufpasser und Co
12.09.2012 12:43
5 0

Vorbeugen ist besser als Heilen (Heulen)

Die Verfassungsschützer sollen nicht Gesetze mitgestalten aber aufpassen, dass die Politiker keine verfassungswidrigen Gesetze machen, sollten sie schon dürfen.


Gast: Martin_S
12.09.2012 12:22
5 0

...dann kann

der faymann auch gleich zum U-Ausschuss eingeladen werden.

Gast: phj
12.09.2012 12:14
1 0

Gesinnungswandel oder Populismus ?

Auf alle Fälle gilt:
Zuerst denken dann reden.

Ein vernünftiger Vorschlag ist das natürlich.

Man darf nur bitte nicht vergessen, dass es doch zwischen der Politik und der Bestellung zum Richter am VfGH gewisse Interdependenzen gibt. Naja und fast bei jeder rechtlichen Bestimmung gibt es in den Rechtswissenschaften Streit über deren Auslegung....Man lese doch nur einfach irgend einen Grundriss; egal über welchen Rechtsbereich....

Gast: grausl
12.09.2012 10:15
0 2

schämt's euch!

typisch presse-poster: wenn einmal ein vernünftiger vorschlag aus dem- ohnehin nur pseudo - linkem eck kommt, wird fassungslos geschwiegen...

Antworten Gast: yoshi1
12.09.2012 11:58
2 0

Re: schämt's euch!

Vernünftig, ja. Aber man durchschaut durchaus, dass hier auch gleich ein paar EU-kritische Stimmen für 2013 einfangen werden sollen. ;-)

Im Übrigen ist der Einwand von K.Kopf ein Unsinn: Der Gesetzgeber ist so oder so an die Verfassung bzw an den Vergassungskern gebunden. Daran ändert weder eine Vorabprüfung, noch eine im Nachhinein etwas.

Antworten Gast: Xyz123
12.09.2012 11:08
3 0

Re: schämt's euch!

Vielleicht gibts aber auch bloß keine Einwände an einer Vorab-Prüfung.

Schämen muß man sich für schlechte Kommentare, nicht für keine.