25.05.2013 17:08 Merkliste 0

Alle Richter befangen: "Kröten"-Prozess abgelehnt

14.09.2012 | 10:05 |   (DiePresse.com)

In ganz Klagenfurt hat sich kein Bezirksrichter gefunden, der den Fall gegen FPK-Chef Kurt Scheuch verhandeln will. Alle 19 Richter hätten ein "freundschaftliches Verhältnis zum Opfer".

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Alle 19 Klagenfurter Bezirksrichter haben sich im Verfahren gegen den Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter und FPK-Chef Kurt Scheuch wegen Beamtenbeleidigung für befangen erklärt. Das berichtete die "Kleine Zeitung" in ihrer Freitagausgabe. Die Kollegen erklärten allesamt, "ein kollegiales, teils freundschaftliches Verhältnis zum Opfer" zu haben, sagte demnach Pressesprecherin Martina Löbel.

Das Opfer ist nämlich Strafrichter Christian Liebhauser-Karl. Er hatte im Vorjahr im Part-oft-the-game-Prozess Scheuchs jüngeren Bruder Uwe, den früheren Chef der Kärntner Freiheitlichen, zu 18 Monaten Haft verurteilt, sechs davon unbedingt. Kurz darauf soll Kurt Scheuch verbal ausgeholt und den Richter als "Kröte" bezeichnet haben.

Das Urteil ist mittlerweile aufgehoben, das juristische Nachspiel bleibt aufrecht: "Derzeit ist der Akt beim Landesgericht Klagenfurt", so Löbel. Dort muss nun ein anderes Bezirksgericht für den "Kröten-Prozess" bestimmt werden. Wenn sich auch an den übrigen Kärntner Gerichten kein Richter findet, muss das Oberlandesgericht Graz sich auf die Suche nach einem Prozessstandort begeben. Im Falle einer Verurteilung drohen Kurt Scheuch übrigens bis zu drei Monate Haft oder eine Geldstrafe.

(Red./APA)

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49 Kommentare
 
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Richter sind eben etwas gleicher als Andere ... :)


Weisheit

Wäre ich der Richter, hätte ich öffentlich darauf hingewiesen, daß in vielen Märchen die Kröte als Symbol der Weisheit gilt, und mir KSch somit gegen seine Absicht ein Kompliment gemacht hat.
"Kröten" sind auch ein Synonym für "Geld", das ist ja auch nichts Schlechtes!

Als Staatsanwalt hätte ich von vorneherein den Antrag auf Verlegung in ein anderes Bundesland gestellt,z.B. Vorarlberg, nicht einmal die Steiermark erscheint mir für den Krötenprozeß wirklich geeignet.

Gast: emma74
16.09.2012 17:44
0 1

Wenn man sich die Postings hier anschaut

und bedenkt, dass jeder der p.t. Poster eine ganze Stimme bei der Nationalratswahl hat, dann wird einem schwummrig ...

Gast: Heim und Haar
16.09.2012 13:16
0 0

Traue nie jemanden der seine Kopfschmuck verliert.


Gast: spezi
16.09.2012 09:24
2 0

Scheuch

Die beiden koffer gehören eingesperrt das was da abgeliefert wird ist ja keine Demokratie! Ihr ruiniert euer eigenes Land und das kann man als Bürger nicht akzeptieren. Die FPK sei mit sofortiger Wirkung aufzulösen und die Parteimitglieder die sich was zu schulden kommen lassen haben sollen dem Richter vorgeführt werden. Es ist eine frechheit was da abgeliefert wird und der Strache? Unser Held der Nation? Er schweigt und schweigt. Wenn man dem Bürger das blaue vom Himmel verspricht und über die anderen herzieht wegen Korruption usw. dann sollte man zuerst vor eigener Tür kehren. Aber das wird nicht gemacht die FPÖ zieht über die anderen her ablenkmanöver vom FPK Dessaster in K.

Gast: Kärntner
16.09.2012 08:29
4 0

Da sieht man die ganze Justiz eine Sippschaft....

Noch Fragen?

Re: Da sieht man die ganze Justiz eine Sippschaft....

und fpö und bzö und deren wähler. wer diese verbrecher wählt, ist selber ein verbrecher und die steuergelder und dessen vermögen sollten dessen dumme wähler alles an die verbrecher verlieren.

Gast: inspec
16.09.2012 07:34
1 0

die kärntner löschen was ihnen nicht passt. bezahlte hacker sind obligatorisch


Gast: Herrenbauer
15.09.2012 21:25
1 1

Na so etwas....

Kurtl horch die diesen Song an und du wirst begeistert sein!

http://www.youtube.com/watch?v=chfDIIFtEIQ

Antworten Gast: Kurti, Ktn
16.09.2012 07:58
2 0

Re: Na so etwas....

Der ist gut, passt zum FPK&FPÖ Pack!

Gast: Wolfsbergerin
15.09.2012 21:24
2 0

Wo ist das Geld...

Wo ist das Geld, dass die vielen Schulden verursacht hat in Kärnten?

Immobilien garniert mit hohen Fördergfeldern für FPÖ&FPK nahe Firmen?

Und nocheinmal

Da mein Kommentar schon 2mal gelöscht wurde, schreibe ich ihn einfach noch einmal:

Hier gibt es doch überhaupt kein Problem. Wenn Richter befangen sind, dann ist es doch vollkommen richtig, wenn sie das auch sagen.
Verwerflich wäre es, wenn sie befangen sind, es nicht sagen und dann trotzdem urteilen.
Aber so gibt es doch kein Problem, oder?

(Und warum löscht man so einen Kommentar bitte schon zwei Mal?)

Antworten Gast: klo
16.09.2012 07:39
1 0

Re: Und nocheinmal

damit über die verbrecher nicht noch mehr wahrheit verbreitet wird

Gast: Rechtsverweigerter
15.09.2012 11:38
2 3

österreichische Richter SIND korrupte Kröten

Ein hoch-interessanter Erlebnisbericht der aufzeigt wie penibel Höchstgerichte in Entwicklungsländern das Recht und die Grundrechte der Bürger achten - während man diesbezüglich hierzulande von den Gerichten beschissen wird.

Lesen Sie den Erlebnisbericht der Familie Fischer mit der Justiz in Sri Lanka - von der sich unser Rechtsprechungsgesindel eine Scheibe abschneiden könnte. SO funktioniert Recht! In Österreich wird es von den Gerichten sabotiert und auf den Kopf gestellt.

Lesen Sie den Abschnitt "Das Resident-Visa" und wie das höchste Gericht Sri Lankas die rechtsverweigernde Immigrationsbehörde zurecht stutzte. (In Österreich undenkbar):

http://familiefischer.npage.de/die-aufenthaltsgenehmigung.html


Re: österreichische Richter SIND korrupte Kröten

In Österreich werden die Behörden regelmäßig von (Höchst)gerichten "zurecht gestutzt". Das ist nicht undenkbar, sondern Alltag.
Einen Fall aus Sri Lanka als Beweis für die Korruption bei österreichischen Richtern zu nehmen, und das ohne auch nur einen einzigen Vergleichsfall (der aber für so ein Pauschalurteil sowieso nicht reichen würde).
Billigste Polemik.

Antworten Antworten Gast: Rechtsverweigerter
16.09.2012 10:45
2 2

Re: Re: österreichische Richter SIND korrupte Kröten


Reden Sie doch nicht solchen Unsinn:

Verfassungsrechtlich verankerte Grundrechte der EMRK waren bis vor kurzem in Österreich gar nicht einklagbar, sondern nur im Bittstellverfahren einer - nur eventuell genehmigten - Überprüfung des VfGH adressierbar. Stichwort: Kognitionsbefugnis der unteren Instanzen. (Ich glaube diese wird erst mnit der Herbstlegislaturperiode gesetzlich verankert).

KEINE Kognitionsbefugnis gibt es nach wie vor für Behörden im Bescheidverfahren, sodass Menschenrechtsverletzungen im Verwaltungsrecht bis heute nicht einklagbar sind - und weiterhin auf dem lachhaften Bittstellverfahren beim VfGH beruhen. (....."Der unverbindliche Gnadenakt einer [erst] letztinstanzlichen Prüfung verhindert das fundamentale Recht auf Ausjudizierung einer Beschwerde [über Menschenrechtsverletzungen] in einem vollständigen Instanzenzug, der es Parteien ermöglicht ablehnende Einwände durch schlüssige Argumente oder durch Beweise bzw. durch Ladung von Zeugen schon in den einzelnen Instanzen zu widerlegen. Dies führt folglich dazu, dass der Beschwerdeführer BESTENFALLS erst in einem finalen „Gnadenakt“ einer letzten Instanz [VfGH] ERSTMALIG und EINZIG mit jenen Einwänden gegen seine Beschwerde [über Menschenrechtsverletzungen] konfrontiert wird, die er zwar widerlegen könnte, die aber aufgrund der Endgültigkeit eines Höchstgerichtserkenntnisses für ihn unanfechtbar sind. Zu dem gängigen Repertoire des VfGH sich einer Überprüfung geklagter Menschenrechtsverletzungen zu e

Antworten Antworten Antworten Gast: Rechtsverweigerter
16.09.2012 11:49
1 2

Re: Re: Re: österreichische Richter SIND korrupte Kröten

FORTSETZUNG1: .....zu entziehen, gehören sein Verweis dass ein Verwaltungsgesetz „allenfalls grob unrichtig“ umgesetzt wurde, bzw. dass „der Verfassungsgerichtshof die Behandlung einer Beschwerde in einer nicht von der Zuständigkeit des Verwaltungsgerichtshofes ausgeschlossenen Angelegenheit ablehnen kann“ oder, dass eine Säumigkeit seitens des Parlamentes vorläge die ihn seiner Zuständigkeit entbinde.

Es ist jedoch für den Tatbestand der Menschenrechtsverletzung völlig unerheblich ob ein Verwaltungsgesetz „allenfalls grob unrichtig“ umgesetzt wurde, ob das Gesetz selbst gegen die Konvention verstößt, oder ob eine Säumigkeit auf Grund parlamentarischer Untätigkeit vorliegt. Grundrechtsverletzungen sind prinzipiell unzulässig, egal wer dafür in Österreich zuständig ist........ >

Die perverse Konstellation dreier österreichischer Höchstgerichte mit ihrem peinlichen Kompetenzgerangel [legendäre Schlagabtausche zwischen Jabloner und Holzinger in der Presse: „Mitglieder des VfGH träumen vom Richterkönig“ © Jabloner] gipfelt in einer peniblen Grenzziehung der jeweiligen Machtbereiche das bis auf die unterste Verfahrensebene durchschlägt und dort zu Lasten Rechtssuchender ausgetragen wird, indem untrennbare Sachverhalte – wie verfassungsrechtliche Grundrechtsfragen in Verwaltungsangelegenheiten – separiert werden. Damit werden Rechte der EMRK aus dem Verfahren aussortiert, unzugänglich und uneinklagbar..."

Gast: Rechtsberaubter
15.09.2012 11:34
2 3

Österreichische Richter sind zu vergessen: korrupt, befangen und rechtsresistent

Ein hoch-interessanter Erlebnisbericht der aufzeigt wie penibel Höchstgerichte in Entwicklungsländern das Recht und die Grundrechte der Bürger achten - während man diesbezüglich hierzulande von den Gerichten beschissen wird.

Lesen Sie den Erlebnisbericht der Familie Fischer mit der Justiz in Sri Lanka - von der sich unser Rechtsprechungsgesindel eine Scheibe abschneiden könnte. SO funktioniert Recht! In Österreich wird es von den Gerichten sabotiert und auf den Kopf gestellt.

Lesen Sie den Abschnitt "Das Resident-Visa" und wie das höchste Gericht Sri Lankas die rechtsverweigernde Immigrationsbehörde zurecht stutzte. (In Österreich undenkbar):

http://familiefischer.npage.de/die-aufenthaltsgenehmigung.html


Gast: Grummelbart2
15.09.2012 11:30
3 1

Nanau!

Das heißt nur, dass der Akt jetzt an ein anderes BG wandert, nicht mehr.

Derartige Vorgangsweise ist Standard; beim Anschein von Befangenheit hat ein Richter den Akt nicht zu nehmen.

Bei unserem BG erklärt sich hinsichtlich einer Kanzlei eine Richterin immer für befangen, weil sie zu einem Anwalt eine Nachbarin ist - und das voll zurecht.

Antworten Gast: Wiener Ente
23.09.2012 11:52
0 0

Re: Nanau!

Das ist eine richtige Vorgehensweise und da muss ich Ihnen voll zustimmen.
Jedoch die Praxis zeigt, dass viele RichterInnen nicht so ehrlich wie bei Ihrem BG sind, Beziehung oder Freundschaften als Befangenheitsgrund zuzugeben und dass sich manchmal erst im Laufe von Jahren herausstellt, dass hier etwas gelaufen ist. Da gilt leider deren Motto: Wenn Sie`s nicht wissen, können wir machen, was wir wollen !--
Und genau das richtet großen Schaden in der unabhängigen Rechtssprechung an! Sanktionsmöglichkeiten gibt im RDG kaum welche....

Gast: supersauber
15.09.2012 08:57
1 4

Drohungen?

Ob es da wohl die eine oder andere Drohung von der FPK an die Richter gab? Ich weiß es nicht. Das wissen wohl nur die beteiligten Personen selbst.

Gast: Hannes Ebner
14.09.2012 20:08
1 2

Die österr. Justiz

Es kommt doch eh nichts heraus! Was soll da heraus kommen? Ein rechtsgültiges Urteil?? Hat die österreichische Justiz in den letzten Jahren auch nur ein einziges voll rechtsgültiges Urteil ausgesprochen, wo es einen (Ex-)Politiker betraf?? Wie viele solche Verfahren sind nun - seit Jahren! - anhänglich??

Wird es jemals ein Verfahren gegen.......... geben???


Gast: africano
14.09.2012 18:25
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Wen fällt dieser Unsinn ein ,wegen so einem Wort zu prozessieren?

Dabei haben wir ganz andere Sorgen.
Die DUMMEN,sterben nicht us!

Antworten Gast: madfan
14.09.2012 19:42
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Re: Wen fällt dieser Unsinn ein ,wegen so einem Wort zu prozessieren?

...kommt immer darauf an, zu wem man es sagt: ihren sohn koennen sie ruhig so nennen, aber keinen richter......und zu mir auch nicht (ich haette den schlagkraeftigeren weg gewahlt) mfg....

Gast: kapitalistin
14.09.2012 16:43
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fpö bzö fpk ihr seid euer eigenes pulverfass - es kommt die zeit, wo ihr nimma seit


Antworten Gast: Herrenbauer
14.09.2012 20:10
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Re: fpö bzö fpk ihr seid euer eigenes pulverfass - es kommt die zeit, wo ihr nimma seit

Hirsche stehen am Abschussplan. Die Hirschbrunft hat mit September begonnen.

 
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