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Oliver: Dänisches Gericht erkennt Vater Sorgerecht zu

21.09.2012 | 16:35 |   (DiePresse.com)

Das Gericht in Helsingör entscheidet, dass der Bub weiter bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Zudem sei die österreichische Mutter der gesetzeswidrigen Kindesentziehung schuldig.

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Im Sorgerechtsstreit um den fünfjährigen Oliver haben die dänischen Behörden dem Vater das Sorgerecht zuerkannt. Das Gericht in Helsingör veröffentlichte am Freitag seine Entscheidung, wonach der Bub weiterhin bei seinem Vater in Dänemark leben soll. Dies berichtete die dänische Nachrichtenagentur Ritzau. Der Antrag der Mutter, das Kind zurück nach Österreich bringen zu können, wurde somit abgewiesen.

Zudem habe die Mutter Kindesentziehung begangen. Zwar habe die Österreicherin im Jahr 2010 dem Vater des Buben mehrmals erklärt, sie werde Dänemark mit dem Kind verlassen. Doch sie habe es verabsäumt, "weder konkret noch präzise" anzugeben, wann sie diesen Schritt zu unternehmen gedenke, zitierte die Zeitung "BT" (Online-Ausgabe) aus dem vorliegenden Urteil.

"Soziale und familiäre Bande nach Dänemark"

Damit habe sie gegen die Bestimmungen in jenem Gesetz, das die Rechte und Pflichten von Eltern regelt, verstoßen. Demnach hätte sie dem Vater nämlich sechs Wochen vor ihrer Übersiedlung nach Österreich Bescheid geben müssen. Der habe aber erst am 30. Juli 2010 erfahren, dass sie am 17. Juli Dänemark verlassen hatte. Das vom Vater beantragte Sorgerechtsverfahren lief da bereits.

Überdies habe sie weder ihren Arbeitgeber noch den Kindergarten vom Umzug informiert. Am 24. August 2010 erhielt schließlich der Vater das alleinige Sorgerecht. Folglich kam das Gericht nun zum Erkenntnis, dass sich die Mutter der gesetzeswidrigen Kindesentziehung schuldig gemacht habe, da sie Oliver nach dieser Entscheidung nicht zurückließ. Das Gericht hielt laut "BT" überdies fest, dass der Bub die stärksten sozialen und familiären Bande nach Dänemark habe, da er dort aufgewachsen sei.

Mutter: Keine Möglichkeit auf faires Verfahren

Die dänische Rechtsvertreterin von Olivers Mutter wird gegen das Urteil berufen. Dies kündigte sie gegenüber dem Fernseh-Sender TV2 an. "Ich erkenne das Urteil nicht an", wird sie zitiert. Sie vertritt die Ansicht, dass die dänischen Behörden gegen internationales Recht verstoßen, wenn sie den Buben nicht nach Österreich zurückkehren lassen. Zudem habe die Mutter keine Möglichkeit gehabt, sich in Dänemark zu verantworten, "da sie Angst hatte, verhaftet zu werden".

Die Mutter des Buben sagte am Freitagnachmittag bei einem Pressetermin in Wien, dass sie als Ausländerin keine Möglichkeit auf ein faires Verfahren gehabt habe. Empört auch Britta Schönhart, die österreichische Anwältin der Mutter, die keinen Kontakt zu ihrem Sohn hat: "Mit dieser Entscheidung legalisiert Dänemark ein Gewaltverbrechen an einem Kind." Das Urteil sei ein politisches.

Bub in Graz der Mutter entrissen

Der Vater des fünfjährigen Buben hatte am 3. April dieses Jahres gemeinsam mit einem noch unbekannten Komplizen seinen Sohn vor dem Kindergarten in Graz der Mutter entrissen und ihn nach Dänemark gebracht. In seinem Heimatland besitzt der Vater das Sorgerecht, in Österreich hat es die Mutter.

Nach der Tat des Vaters hatte die Rechtsvertretung der Mutter bei den Justizbehörden einen Antrag auf Rückführung des Kleinen nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen gestellt. Darüber war an zwei Tagen Anfang September in Helsingör verhandelt worden. Danach war vom dänischen Gericht ein Urteil in schriftlicher Form innerhalb von 14 Tagen angekündigt worden.

Vater am Dienstag in Graz vor Gericht?

Eine weitere Runde im Rechtsstreit um das Kind findet am nächsten Dienstag (25. September) im Grazer Straflandesgericht im Rahmen eines Prozesses gegen den Vater statt. Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen schwerer Nötigung und Freiheitsentziehung erhoben, weil der Däne das Kind im April gegen den Willen der Mutter von Graz in seine Heimat gebracht hatte. Ob der 41-Jährige zur Verhandlung erscheinen wird, ist völlig offen. Eine Ladung hat er über das Amts- und Rechtshilfeverfahren in Dänemark bekommen.

Sollte der Beschuldigte nicht erscheinen, könnte erneut ein europäischer Haftbefehl ausgestellt werden. Eine Verhandlung in Abwesenheit ist nicht vorgesehen.

Vater "ein total glücklicher Mann"

Nach dem Urteil vom Freitag zeigte sich der Vater  sich wenig überraschend erfreut über die Entscheidung des Gerichts. "Er ist momentan ein total glücklicher Mann", sagte sein Sprecher Janus Bang der Nachrichtenagentur Ritzau. Zugleich betonte er die Bereitschaft des Vaters, der Mutter Zugang zum Buben zu gewähren. Die Ankündigung seitens der Mutter, das Erkenntnis anzufechten, kommentierte er gelassen.

"Natürlich gehen sie in Berufung"; wird Bang zitiert. Für ihn ist es aber "undenkbar", dass das Urteil umgedreht werden kann. "Deshalb sind wir zuversichtlich." Der kleine Oliver können nun jedenfalls "endlich Ruhe finden", meinte er weiters.

Chronologie
2006 wurde Oliver in Dänemark geboren. Vier Jahre später zieht die Mutter mit dem Buben nach Österreich, der Vater bekommt in Dänemark das Sorgerecht. Die Mutter behält in Österreich das Sorgerecht. Es folgt ein komplizierter Rechtsstreit. Mehr ...

(APA/red.)

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255 Kommentare
 
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Gast: gabi
25.09.2012 15:41
0 0

Oliver

Denkt eigentlich hier in diesem Forum irgendjemand an das Kind??Es wird nur über Rechte,Pflichten und sonstigem Schwachsinn hier diskutiert.Sind zwei erwachsene Menschen nicht fähig, sich mit den problemen des Kindes auseinanderzusetzen????
Im bett hatten sie das Vergnügen und jetzt zerreissen sie aus Eitelkeit das Kind-beide sind zu verurteilen -Vater und Mutter-unfähige sind beide dem Kind die Stabilität zu geben,die es braucht.Sie benötigen zuerst Hilfe und dann kann man sie auf das Kind loslassen-meiner Meinung nach sowieso nur in Begleitung eines dritten-ist ja verrückt was die aufführen-BEIDE!!
P.s Ich habe selber 5 Kinder,davon drei Patchwork...also ich weiss von was ich rede UND die Situation wird mit dem Alter des Kindes immer prekärer!

Gast: Ergo 24
25.09.2012 12:15
0 1

Schaut doch mal auf die Wahrheit

Lassen Sie doch Ihre unwahren Behauptungen: der Vater hatte erst nicht mal die Vaterschaft anerkant und erst im Nachhinein um die 'Obsorgee' in DK angesucht.
Das Argument, die Mutter haette den Umzug bekantgeben muessen, ist doch ein wahres Unding --sie hat sogar vom daen Gericht bestaetigt, dass sie legal ausgereist war.
Im Sinne des HKUE haette der Junge jetzt der Mutter rueckgefuehrt werden muessen. Da ist wohl eindeutig ein Bruch der internationalen Gesetze passiert.

Gast: Herbert Kuno
25.09.2012 10:36
1 0

Forum-Shopping.

Die Mutter wusste, dass sie im modernen dänischen Recht die Obsorge immer mit dem Vater teilen muss. Daher hat sie das Kind (nachweislich illegal) nach Österreich verbracht, wo gemäß geltendem Kindschaftsrecht der unverheirateten Mutter die alleinige Obsorge zusteht. So hat der Vater einfach keine Chance mehr, zu seinen Rechten zu komen. Forum-Shopping nennt man das, und unsere blinde Justiz hat auch noch mitgespielt...

Der Vater hatte immer das Sorgerecht

Eine Person welche schon IMMER das Sorgerecht hatte, sogar durch das Gericht zugesprochen kann ja gar keine Entführung des eigenen Kindes durchführen. Die Mutter welche NICHT das Sorgerecht und Gesetze gebrochen hatte sollte zur Verantwortung gebracht werden und dementsprechend bestraft werden. Das dänische Gericht soll diese verantwortungslose Frau anklagen - diese Gesetzesbrecherin.

Gast: GALEGA
24.09.2012 21:42
3 1

BRAVO ¨¨

¨SELBS SCHULD FÜR DIE MUTTER,VIELE FRAUEN EM EUROPA DENKEN NUR INS KARRIERE AM ERSTEN..DIE KINDER MÜSSEN IMMER MIT ANDEREN LEUTE BLEIBEN,,SIND EGOISTIN UND WENN VERLIERT DAS KIND SORGERECHTE MACHEN SICH OPFER AHHH WENN DAS KIND IST GLÜCK BEI DER VATER LASST ER IN RUHE BITTE,,NUR ALS EGOISM WILL DIE MUTTER DAS KIND ZURICK ...

Gast: entenhausen
24.09.2012 15:18
1 2

schwerverbrecherin?

welches abgrundtiefen und schweren vergehens hat sich die mutter lt. des dänischen familiengerichtes eigentlich schuldig gemacht, daß ihr in DK nach ihrer ausreise die alleinige obsorge für den kleinen oliver entzogen und diese exklusiv auf auf den vater übertragen wurde?

- hat sie dem kind nahrung, liebe oder bettstatt vorenthalten, sprich war sie nicht in der lage ordnungsgemäß und gesetzeskonform für das kind zu sorgen?

- hat sie dem kind physische oder psychische gewalt angetan?

- hat sie dem vater mutwillig ein besuchsrecht in dänemark verweigert oder vorenthalten?

- oder ist sie etwa als österreicherin mit einem dreijährigen kind, das zu diesem zeitpunkt wahrscheinlich weder wußte was oder wer dänemark oder österreich ist, woanders hin übersiedelt und hat den armen papa, der sich vorher (für dänemark völlig ungewöhnlich!) nie für eine gemeinsame obsorge interessiert hat, in seiner verletzten eitelkeit und seinem abgrundtiefen verlustschmerz im gelobten nordland zurückgelassen? dieser verlustschmerz war so groß, daß der "papa" es die letzten 9 monate vor der rücküberführung nach österreich nicht ein einziges mal übers herz gebracht hat, einen flieger zu buchen und seinen über alles geliebten buben auch nur ein einziges mal zu besuchen?

nicht bös sein, liebe väterrechtler. bei allem verständnis für eure anliegen, aber ihr verehrt den falschen "helden". unrecht wird nicht dadurch zu recht, indem man mittelalterlichen vergeltungstheorien huldigt!
;-)

Antworten Gast: Farrer
25.09.2012 10:40
1 0

Hinsichtlich der "rücküberführung nach österreich"

besteht doch ein dänischer Haftbefehl wegen Kindesraub, oder wollen wir weder bei der Wahrheit noch beim geltenden Recht bleiben?

Antworten Gast: DrNN
25.09.2012 10:32
1 0

Väterrechtlerschmarrn?

Nein, das ist eine ganz normale und korrekte Rechtsauslegung. Nach dem bekannten Sachverhalt hat die Mutter das Kind in Dänemark gemäß der dort anwendbaren Vorschriften entführt und gilt nun als unzuverlässig. Das wäre umgekehrt in Österreich genauso gewesen, wenn eine dänische Mutter ein hier lebendes Kind illegal mitgenommen hätte.

Gast: Iby Wiby
24.09.2012 11:53
3 0

Wie wird denn eigentlich unser OGH

rechtfertigen, dass er in seinem Entscheid im Fall Oliver (in dem er das dänische Recht hochgradig eigenwillig und absurd ausgelegt hat)(bzw. vergewaltigt hat) zum exakt entgegengesetzten Ergebnis gekommen ist?

Gast: Orma Kandelaber
24.09.2012 11:51
3 0

Eigentlich sollte er der Mutter, daselbe

erlauben, das Sie ihm in Graz erlaubt hat: einmal im Monat das Kind sehen dürfen. im Besuchscafe vor Wachleuten. Unter Anwesenheit einer Psychologin. Das wäre fair und gerecht.

Gast: Denen Dänen muss ich Recht geben
23.09.2012 22:10
3 0

Die Dänen haben ein sehr gutes, nationales Familiengesetz

Und genau nach dem wurde klar entschieden. Da gibt es nichts dran zu rütteln. Das ist okay.

Gast: triton
23.09.2012 20:23
3 0

nach dem jetzt bekanntgewordenen

dänischen Urteil hat also die " gute Mutter " das Kind gekidnappt und nach Österreich entführt.
Dafür sollte es in diesem Land, auch wenn die Täterin die " gute Mutter " war , gepflegte Strafen geben. Wird nun in Graz gegen die Dame in dieser Richtung ermittelt, was ja zwangsläufig der Fall sein müsste, oder sollen die Dänen sich ihr Urteil in die Haare schmieren ?

Gast: R.S.
22.09.2012 22:24
1 9

Vorwand der dänischen Nationalisten

Hier wird einem Kleinkind vom dänischen Gericht die Mutter weggenommen. Oliver wurde bestraft, weil seine Mutter angeblich den Vater nicht sechs Wochen vor ihrer Abreise nach Österreich ihre Übersiedlungsabsichten mitgeteilt hatte. Hätte sie diese Absicht dem Vater rechtzeitig mitgeteilt, hätte also angeblich die Mutter ohnehin weiter das Sorgerecht behalten und Oliver hätte bei seiner Mama bleiben dürfen. Oder??? Oder ist das doch nur eine ganz ganz blöde Ausrede des dänischen Gerichts, um in nationalistischer Weise dem dänischen Staatsbürger, dem Vater also, auf jeden Fall Recht zu geben???????

Antworten Gast: dhr dhr
24.09.2012 11:54
3 0

Die Mutter hat durch kriminelle Mittel versucht,

dem Vater das Kind wegzunehmen. Sie hat jedes Recht, ihr Kind zur erziehen, dadurch vorsätzlich verspielt.

Antworten Gast: yoshi1
23.09.2012 15:35
4 0

Re: Vorwand der dänischen Nationalisten

Was ist denn das für einen Logik? Wenn der Bankräuber die Bank nicht überfallen hätte, säße er auch nicht im Gefängnis. Tolle Verteidigung, bravo!

Darüber hinaus ist "angeblich nicht benachrichtigt" laut dem Artikel ein Unsinn: Was die Elterliche Benachrichtigung betrifft steht Aussage vs Aussage. Wer den Kindergarten und Arbeitgeben vor dessen Verschwinden nicht beanchrichtigt, der muss sich diese Heimlichtuerei dann auch anrechnen lassen und das Gericht hat das richtigerweise gegen die Aussage Mutter verwenden lassen.

Re: Vorwand der dänischen Nationalisten

Es ist schon amüsant zulesen, wie brüskiert sich das faschistoide System hierzu lande vorkommt. Dänemark und die skandinavischen Länder haben das fortschrittlichste Familienrecht in Europa und haben einen ausgezeichneten Rechtsstaat!

Für Österreich in dem die Mutter Versorgung und das generelle Wohl der Mutter immer noch vor dem Kindeswohl steht, ist diese natürlich nicht zu verstehen dass es Länder gibt welche die Interessen des Kindes vertreten!

Gast: serenissimus
22.09.2012 18:27
20 0

wie sich die Sache darstellt,

hat die klammheimlich den Jungen nach Österreich
entführt, wohl wissend, dass sie hier die arme Mutter spielen kann und niemand den Jungen zurück nach Dänemark schicken wird. Sie wollte knallhart den Vater,der ja das Sorgerecht hatte,
schlicht linken, wie das hier so üblich und ständige Praxis ist. Mit der Aktion des Vaters hat sie nicht gerechnet, sie ist also jetzt der betrogene Betrüger, was sicher schmerzt.Die, die leiden, sind halt immer die Kinder, wenn man aber das glaubt,was die Dame so alles von sich gibt, ist vermutlich der Verbleib beim Vater die bessere Variante.

Gast: alex55
22.09.2012 18:12
20 0

wieso...

wenn man sich das Forum durchliest...

wieso denken Frauen, dass Männer nur Schweine sind und dass Männer keine Kinder erziehen können???

1.) Auch Frauen können "schlimm" sein
2.) Auch Männer können Kinder erziehen (was ist bei den Fällen, wo die Mutter gestorben sind?)
3.) Auch Männer haben Rechte
4.) Das Kind ist in Dänemark geboren und hat dort gelebt, dort ist der Mittelpunkt (auch dies in Österreich so)
5.) Die Mutter hat nicht rechtlich, sondern moralisch das Kind entführt. (Sie ist vor dem Urteil mit dem Kind abgehaut. Theoretisch hätte sie das Kind zurückbringen müssen)
6.) Darf der geschiedene Mann keine neue Frau kennen lernen, welche eine gute Stiefmutter sein kann.

Aber Feministinnen sehen es nur so: Frau hatte nicht Recht bekommen, finanziel wurde die arme Ex-Frau nicht abgesichert, Kind wird deswegen einen psychologien Dauerschauen erleiden, der Mann hat nicht geleidet und die Anwältin wird ihr Honorar nicht erhalten.

Sorry liebe Frauen, wenn ihr eine Gleichberechtigung haben wollt, dann wollen die Männer auch eine Gleichbereichtung bei Scheidungen mit Kindern haben.

PS: falls jemand kommt mit "wir Frauen verdienen weniger als Männer". In den Unternehmen in Österreich ist dies kaum möglich, weil dann wird man gleich von der Arbeiterkammer verklagt.

Gast: rechtschreibfehler
22.09.2012 16:45
3 19

operation gelungen, patient tot!

... und der vater ist rundum froh und zufrieden.

meine volle gratulation gilt der dänischen rechtssprechung, die nun ein kleines kind ohne bezug zur mutter hinterläßt, die als einziges vergehen trotz voriger ankündigung und im besitz des sorgerechts nach österreich (einem nach dänischer rechtsmeinung offenbar international geächteten unrechtsstaat) übersiedelte. dieser umstand reicht offenbar der dänischen rechtssprechung, um das sorgerecht jemanden zuzusprechen, der vorher nie mit dem kind zusammengelebt hat und es in österreich, wie den medien zu entnehmen war, auch nie besucht hat.

hat das kind nun bis zur volljährigkeit eigentlich ausreiseverbot aus dänemark, weil nach seinem erziehungsberechtigten per internationalem haftbefehl gesucht wird?

wenn der kleine oliver psychologisch stabil bleibt (was ich ihm wünsche und eigentlich eine mentale meisterleistung wäre), wird er in einigen jahren, spätestens bei volljährigkeit, wenn er wieder dänemark verlassen darf, wohl beginnen zu verstehen, was da im april 2012 passiert ist und seinen angehörigen äußerst unangenehme fragen stellen. und irgendwann wird er seine eltern für ihre eitelkeiten und egoismen, die sie auf seinen rücken ausgelebt haben, beginnen zu hassen und sich von ihnen für immer abwenden!

... und der vater ist rundum froh und zufrieden!

gratuliere nochmals zu diesem überwältigendem erfolg!

Antworten Gast: Schlakka
24.09.2012 11:45
2 0

Das Vergehen

nennt sich in Dänemark Kindesentführung und ist eine Straftat.

Antworten Gast: Keine Rechtschreibfehler
23.09.2012 22:21
2 0

Re: operation gelungen, patient tot!

Na klar ist der Vater zufrieden. Weil das Kind nun mit Bezug zum Vater aufwächst. Sonst müsste es ja ohne Bezug zum Vater aufwachsen, wenn das dänische Gericht gegen dänisches Recht verstoßend anders geurteilt hätte.
Jetzt müssen Sie mir nur noch erklären, warum nach Ihrer Ansicht die Mutter mehr Rechte haben sollte als der Vater und obendrein noch damit über dänischem Rechts stehen müsste.
Ihr Kommentar strotz also nur so von persönlichen Eitelkeiten und Egoismen und total realitätsfremden Wünschen, wenn Sie dann auch noch meinen, dass das Kind eines Tages unbedingt Sehnsucht nach Österreich und Hass auf den Vater bekommen sollte, ja Ihrer Ansicht sogar müsste! Ich bin der Überzeugung, dass das Kind als guter Däne aufwachsen wird und wünsche ihm, eine gute Zukunft in diesem wundervollen Land. Nur das ist jetzt wichtig für die Zukunft des kleinen Oliver, der, wenn er einmal groß ist sich vielleicht mit der Frage nach seiner Mutter beschäftigen wird. Aber das ist allein seine Sache und geht die Welt und Sie nichts an.

Antworten Gast: Habe auch Kinder
22.09.2012 20:06
1 16

Re: operation gelungen, patient tot!

ich gebe Ihnen recht - das Kind ist der Leidtragende an dieser Situation. "Hauptsache" der Vater ist "froh und zufrieden".

Es sollten sich alle, die glauben, dass dieses Urteil "perfekt" sei, doch mal fragen, wie es Oliver wirklich geht. Glauben sie denn wirklich, dass der noch der selbe fröhliche Junge ist, der er vor der Entführung war. Glauben sie denn wirklich, dass er seine Mutter nicht vermisst!
Die Traurigkeit dieses Jungen wird ihm vermutlich immer bleiben, bis zur Großjährigkeit - ich möchte keiner der dänischen "Familie" sein und die Fragen dann beantworten müssen, aber auch dann für diese "Meisterleistung" der Entführung und den nachgefolgten Verfahren und "dem" Urteil von diesem dann erwachsenen Mann gehasst werden. Die Verantwortung dafür liegt bei seinem Vater - in diesem Sinne "Gratulation" an den Vater ....

Antworten Antworten Gast: Keine Rechtschreibfehler
23.09.2012 22:26
1 0

Re: Re: operation gelungen, patient tot!

Sie also wissen ganz genau wie es dem kleinen Oliver geht. Und natürlich geht es ihm schlecht, wenn es nach Ihnen geht. Sie können sich ja gar nicht vorstellen, dass es ihm gut geht und vielleicht echt schlecht gegangen wäre, hätte er mit seiner Mutter in ein ihm fremdes Land fahren und dort ohne seinem Vater als nun einmal für ihn wichtigste Bezugsperson mit Menschen aufwachsen müssen, deren Sprache er nicht versteht.
Verstehen Sie das? Oder leben sie gänzlich auf dem Mond?

Antworten Antworten Gast: yoshi1
23.09.2012 15:41
0 0

Re: Re: operation gelungen, patient tot!

Ihre und die Aussage Ihres Vorposters lassen sich 1:1 auf den gegenteiligen Ausgang umlegen. Was Sie nämlich vergessen zu erwähnen ist, dass die Mutter den Buben ebenso entführt hat. Klar, wohl weniger dramatisch, aber nichtsdestoweniger.

Antworten Antworten Gast: mitleserauswien
23.09.2012 14:12
1 0

Re: Re: operation gelungen, patient tot!

Na und? Denken Sie, im umgekehrten Fall der Entscheidung wäre es anders? Das Kind würde sich nicht nach dem Vater sehnen, die Mutter verfluchen, die ihn heimlich aus Dänemark abgezogen hat und dann mit rechtlichen Kniffen unter Ausnutzung des hirnlosen heimischen Pro-Mutter-Systems das Sorgerecht erhalten hat?

armselig

dieses Gerangel zweier Erwachsener ,aber üblich in unserer Ego Gesellschaft
soll die Dame eben wieder in die Nähe ihres Kindes ziehen ,dass alleine zählt für den Jungen ,nicht die Paragraphen

 
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