Was Österreich von den Briten lernen kann

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Auch im Mutterland des Parlamentarismus sorgen Abgeordnete, die Fraktionen wechseln oder trotz Verfehlung nicht zurücktreten wollen, für Diskussionen. Neue Sanktionen werden angedacht.

Wien. In Österreich verursachen Parlamentsabgeordnete, die zu einer anderen Gruppierung (Frank Stronach) wechseln, Aufregung. Und auch die Frage, wie man mit Politikern umgeht, die mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind, ist aktueller denn je. Derartige Diskussionen lassen einen Vergleich mit Großbritannien, dem Mutterland des Parlamentarismus, zu.

Winston Churchill etwa begann seine politische Karriere im Parlament als Abgeordneter der Konservativen. Er wechselte jedoch ins liberale Lager, und danach kandidierte er als Unabhängiger (bzw. Anti-Sozialist). Später schloss er sich wieder der konservativen parlamentarischen Fraktion an. Britische Umfragen zeigen aber, dass Wähler heutzutage alles andere als tolerant gegenüber abtrünnigen Abgeordneten wären. Über 50Prozent der Befragten sind der Meinung, dass Fraktionswechsel mittels „Rückruf“ des Abgeordneten durch die Wähler bestraft und eine Nachwahl abgehalten werden sollte. Eine Mehrheit der Befragten sprach sich auch dafür aus, dass man Abgeordnete im Falle einer gerichtlichen Verurteilung (auch ohne Gefängnisstrafe) abberufen können sollte. Im Gegensatz zu Österreich gibt es im britischen Unterhaus keine Parlamentsklubs, und das Persönlichkeitselement im Wahlsystem bedingt eine stärkere Verbindung zwischen Abgeordneten und ihren Wählern.

Doch wie geht man nun in Großbritannien mit Politikern um, die trotz Verfehlungen nicht zurücktreten wollen? Nach einem Parlamentsbeschluss, der im 17. Jahrhundert eingeführt wurde, ist eine Rücktrittsmöglichkeit für Mitglieder des britischen Unterhauses gar nicht vorgesehen. Damals war der Job nicht sehr attraktiv und Rücktritte nicht erwünscht. Nur die Ausübung eines Amts, das mit dem eines Abgeordneten unvereinbar ist (beispielsweise Höchstrichter oder Botschafter) führte zum Mandatsverlust. Im Falle von Korruptionsvorwürfen hielten sich die Möglichkeiten, zu solchen Ehren zu kommen, in Grenzen. Für Abgeordnete, die zurücktreten wollten oder mussten, wurden deshalb spezielle, unbezahlte Posten geschaffen, die per Definition unvereinbar mit einem Parlamentsmandat sind.

Gehalt kann Mandataren verwehrt werden

Abgeordnete, die eine Freiheitsstrafe von unter einem Jahr erhalten, dürfen ihren Sitz im Parlament auch heute noch behalten. Aber auch bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr wird normalerweise der Parlamentspräsident in Großbritannien vom erkennenden Richter über die Verurteilung informiert. Und es gibt Disziplinarmaßnahmen im Unterhaus: Die Abgeordneten können suspendiert werden, was den sofortigen Verlust ihres Gehalts zur Folge hat. Abgeordneten kann ihr Gehalt aber auch verwehrt werden, ohne vom Parlament suspendiert zu sein. Bei gewissen Vergehen sind bestimmte Maßnahmen möglich (eine volle Entschuldigung an das Parlament, die Rückzahlung ungerechtfertigt erhaltenen Geldes oder der zeitweise Verlust bestimmter Privilegien). Das britische Unterhaus hat jedoch im 17. Jahrhundert das letzte Mal Geldstrafen verhängt, ein Vorschlag zu deren Wiedereinführung wurde vor einigen Jahren abgelehnt. Außerdem hat das Unterhaus das Recht, seine Mitglieder selbstständig einzusperren, verloren, auch wenn die Gefängniszelle im Parlamentsgebäude heute noch zu finden ist.

Der Vizepremierminister, der Liberale Nick Clegg, forderte eine härtere Vorgehensweise gegenüber Abgeordneten, auch bei Freiheitsstrafen unter einem Jahr. Die Koalitionsregierung unterstützt die Einführung eines „Recalls“ im Falle eines „schweren Vergehens“. So könnte eine Nachwahl dann angeordnet werden, wenn zehn Prozent der registrierten Wähler in einem Wahlkreis sie unterstützen. Viele Mandatare kritisierten den Vorschlag: So könnte das Verfahren auch benutzt werden, wenn die Bevölkerung bloß einmal die Meinung eines Abgeordneten nicht teilt.

Die Situation im Oberhaus ist dagegen eine andere, da die Lords nicht gewählt sind. 2009 wurden einige geheim dabei gefilmt, wie sie Geld als Gegenleistung für das Einbringen von Gesetzesänderungen von zwei verdeckten Journalisten der „Sunday Times“ annehmen wollten. Bei den Journalisten handelte es sich um dieselben, die als Lobbyisten getarnt auch dem österreichischen Ex-EU-Abgeordneten Ernst Strasser Geld anboten. Obwohl kein Geld geflossen ist, gab es interne Untersuchungen im britischen Fall. Die Lords wiesen aber darauf hin, dass sie keinen Spielraum besitzen würden, Mitglieder permanent vom Oberhaus auszuschließen. Das Gehalt kann man auch nicht aussetzen, weil Lords ohnedies keines erhalten.

Wie in Österreich (im Fall Martin Graf) wurde auch in Großbritannien eine Diskussion über die Abberufung eines Parlamentspräsidenten geführt. So gab es rund um einen Spesenskandal Aufregung um den Parlamentspräsidenten des Unterhauses. Dieser wurde für sein fehlendes Krisenmanagement harsch kritisiert. Trotz Empörung vieler Abgeordneter weigerte sich der Speaker, sein Amt zurückzulegen. Ein Misstrauensantrag zwang ihn schließlich zum Rücktritt, da die Kammer ihm sonst binnen Stunden das Misstrauen ausgesprochen hätte. Er war der erste Speaker seit mehr als 300 Jahren, der seinen Sessel zwangsweise räumen musste.

Keine übereilten neuen Maßnahmen

Ein kürzlich veröffentlichter Ausschussbericht beschäftigte sich mit der Frage der Disziplin von Abgeordneten. Im Bericht wurde aber vor einer übereilten Einführung neuer Strafmaßnahmen gewarnt. So wurde darin festgehalten, dass Abgeordnete wegen verschiedenster Formen von Gesetzesbruch, wie beispielsweise zivilem Ungehorsam, im Gefängnis landen könnten. Erinnert wurde etwa daran, dass unter der Regierung Thatcher Abgeordnete sich weigerten, eine Kopfsteuer (jeder zahlt unabhängig von Einkommen und Leistungsfähigkeit gleich viel) zu begleichen und dafür ins Gefängnis wanderten. Nichtsdestoweniger verlangte der damalige Chef der Labour Partei und glühender Gegner von Thatcher und ihrer Politik, Neil Kinnock, dass „Gesetzgeber keine Gesetzesbrecher“ sein dürfen.

Melanie Sully, gebürtige Engländerin, war Professorin für Politikwissenschaft an der Diplomatischen Akademie in Wien und ist derzeit Vizepräsidentin des Instituts für Parlamentarismus sowie OSZE-Konsulentin und Leiterin von „Governance“-Projekten

Auf einen Blick

In Großbritannien wird über die Möglichkeit eines „Recalls“ diskutiert, um Abgeordnete des Unterhauses bei Verfehlungen wieder abwählen zu können. So könnte eine Nachwahl dann angeordnet werden, wenn zehn Prozent der registrierten Wähler in einem Wahlkreis sich in einer Petition dafür aussprechen.

Fraktionswechsel
waren in Großbritannien zwar üblich, etwa bei Winston Churchill. Nun wünschen aber 50 Prozent der Briten, dass es auch in diesem Fall lokale Nachwahlen gibt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 24.09.2012)

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