Wien/Kom. Kalt-Warm für einen Hauskäufer, Warm-Kalt für seinen Vermittler: Der Käufer hatte ein anscheinend einwandfrei renoviertes Haus erstanden; als gravierende Mängel auftraten, konnte er rechtens den Kaufvertrag rückgängig machen. Er versuchte, vom Vermittler Schadenersatz für die Übersiedlungskosten zu bekommen: Er habe ihn nicht informiert, dass der Verkäufer selbst bei der Renovierung Hand angelegt hatte. Wie nun aber der Oberste Gerichtshof entschied, war der Makler nicht verpflichtet, den Käufer darüber aufzuklären. Die durchaus übliche Mitwirkung war unter professioneller Anleitung erfolgt; dass der Kläger den Kauf nur hätte tätigen wollen, wenn ausschließlich Profis gearbeitet hätten, war nicht ersichtlich. Allerdings: Weil der Kauf rückabgewickelt ist, muss der Makler die Provision zurückzahlen (2 Ob 202/11m).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 29.10.2012)
Bewerben zahlt sich aus