Bedingte Haft für Benko: „Musterfall von Korruption"

STRAFPROZESS GEGEN BENKO
STRAFPROZESS GEGEN BENKOAPA/HERBERT NEUBAUER
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Zwölf Monate bedingt lautet das nicht rechtskräftige Urteil gegen Rene Benko und seinen Steuerberater Passer wegen versuchter verbotener Intervention.

[Wien/Eid] Richterin Marion Zöllner machte kurzen Prozess: Nach zweieinhalb Stunden stand am Freitag im Strafprozess gegen den Immobilien-Unternehmer Rene Benko und dessen Freund, den Steuerberater Michael Passer, das Urteil fest. Wegen des „Verbrechens der versuchten verbotenen Intervention" über den kroatischen Ex-Premier Ivo Sanader in einer italienischen Steuersache wurden Benko und Passer zu je zwölf Monaten bedingter Haft innerhalb von drei Jahren verurteilt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da die Verteidiger volle Berufung angekündigt haben. Auch die Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) behält sich Schritte vor - das Strafausmaß ( es reicht bis zu fünf Jahren), könnte daher noch steigen.

In der Urteilsbegründung ließ Zöllner keinen Zweifel, wie sie den Fall beurteilt, der von den Angeklagten als „abenteuerlich" bezeichnet worden war. „Das ist ein Musterfall von Korruption", sagte Zöllner. In diesem Fall gebe es auch einen schriftlichen Beweis - die Vereinbarung zwischen Passer und Sanader. Darin wurden Sanader 150.000 Euro in Aussicht gestellt, falls er es schaffe, die Steuersache in Italien zu beschleunigen und zu einem positiven Abschluss zu bringen. Mildernd habe sich der bisher unbescholtene Lebenswandel der Beschuldigten ausgewirkt sowie der Umstand, dass es beim „Versuch" geblieben sei.

Unterlagen bei Sanader

Die Causa kam im Zuge der Verhaftung Sanaders im Dezember 2010 in Salzburg ins Rollen. Bei den Ermittlungen fanden sich Unterlagen über das „Geschäft" mit Passer und Benko. Wie die „Presse" exklusiv berichtete, (17. Oktober 2012), hat die WKStA im August dieses Jahres Ermittlungen eingeleitet. Sie mündeten in dem Strafantrag, der gestern, Freitag, verhandelt worden ist.

Der Hintergrund: Gegen eine italienische Projektgesellschaft der Signa Holding von Benko läuft seit längerem ein Steuerverfahren. Gegen einen ersten Bescheid hat die Signa berufen, danach ging offenbar nichts weiter. Sanader, der in Innsbruck studiert hat und Benko sowie Passer seit vielen Jahren kennt (mit letzteren hatte er eine gemeinsame Firma) sollte seine guten Kontakte auch in Italien nützen. Falls er es schaffe, das Berufungsverfahren zu beschleunigen und „zu einem positiven Ende zu führen", wie Ankläger Eberhard Pieber erläuterte, sollte Sanader 150.000 Euro bekommen. „Das ist eine parteiliche Beschleunigung in dem Steuerverfahren, die den Versuch einer verbotenen Intervention darstellt." Benko habe Passer „im Wissen um die Pflichtwidrigkeit des begehrten Verhaltens" dazu angestiftet.

Das bestritt Benko dezidiert. Der Unternehmer, der mit spektakulären Immobilienprojekten wie dem „goldenen Quartier" auf den Tuchlauben in der Wiener Innenstadt bekannt wurde, konnte sich die Vereinbarung von Passer mit Sanader überhaupt nicht erklären. Von ihm bzw. der Signa sei jedenfalls kein Auftrag dazu gekommen, betonte Benko gleich mehrmals. Wieso sei dann in der Vereinbarung ausdrücklich der Auftrag der Signa vermerkt?, hakt Richterin Zöllner nach. „Vielleicht wollte er (Passer, Anm.) Eindruck machen?" antwortet Benko mit einer Gegenfrage. Der Vertrag sei hinter seinem Rücken geschlossen worden - „logisch, dass ich verärgert war, keine Ahnung, was sie die beiden älteren Herren da gedacht haben".

Der Draht zu Berlusconi

Der Ärger ist dem erfolgsverwöhnten Benko, der im Jänner vom Wirtschaftsmagazin „Trend" zum „Mann des Jahres" gekürt worden ist, auch ins Gesicht geschrieben, als sich Passer in heftige Widersprüche verwickelt. Als ihm Benko „zufällig" im Kaffeehaus von der Steuersache erzählte, habe er Hilfe angeboten. Dazu sei ihm Sanader eingefallen und dessen gute Kontakte - unter anderem auch zu Italiens Premier Silvio Berlusconi. „Der sollte intervenieren?", wundert sich Zöllner. Nicht direkt, aber ein Treffen mit Sanader sei ohnedies nicht zustande gekommen.

Als Passer mehrmals seine im Verhör getätigten Aussagen, die ihm Zöllner vorliest, widerruft, die Richterin aber nicht locker lässt, wird es eng. Wenn es tatsächlich, wie von Passer wiederholt behauptet, darum gegangen sei, mit Sanaders Hilfe einen italienischen Steuerexperten zu finden - „warum ist das nicht in der Vereinbarung gestanden?" Das sei „unglücklich fomuliert", versucht Passer zu verharmlosen. Er habe ja weder die italienische Signa-Gesellschaft noch die Steuerbehörde gekannt. Und überhaupt: „Ich habe nichts getan." Das glaubt Richterin Zöllner nicht.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 3. November 2012)

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