Zu alt: Gericht befreit Mann vom Präsenzdienst

NATIONALFEIERTAG 2012 - ANGELOBUNG
NATIONALFEIERTAG 2012 - ANGELOBUNGAPA/HERBERT NEUBAUER
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Das Heer wollte einen Mann einziehen, der die 35-Jahres-Grenze überschritten hatte.

Noch bevor die politische Entscheidung über ein mögliches Ende der Wehrpflicht fällt, hat ein Mann gerichtlich erkämpft, dass er keinen Präsenzdienst leisten muss. Das Heer hatte dies von dem Mann verlangt, obwohl er bereits den 35. Geburtstag hinter sich hat.

Ab 35 darf man zum Präsenzdienst nicht mehr eingezogen werden. Das Heer hatte allerdings damit argumentiert, dass es dem Mann bereits in jüngeren Jahren zweimal Einberufungsbefehle geschickt hatte. Beide Male wurde dem Mann aber danach eine Befreiung vom Wehrdienst gewährt. Als das Heer den Mann nun doch noch einberief, war es zu spät: Wie der Verwaltungsgerichtshof (2012/11/0115, 0118) in seinem aktuellen Urteil ausführt, kommt es nicht darauf an, wann zum ersten Mal die Einberufungsbefehle versandt wurden. Denn diese Befehle wurden wieder zurückgenommen. Entscheidend sei der Zeitpunkt, ab dem der Mann tatsächlich einrücken müsste. Und dies wäre erst nach Erreichen der Altersgrenze gewesen.

(aich)

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