EU-Generalanwältin wechselt nach Wien

Verica Trstenjak
Verica TrstenjakGerichtshof der Europäischen Union
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Die Slowenin Verica Trstenjak hat heute ihren letzten Arbeitstag am EuGH. Sie wird Professorin an der Uni Wien.

Mit fast zweimonatiger Verspätung beendet die Slowenin Verica Trstenjak heute, Mittwoch, ihre Arbeit am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Trstenjak ist dort seit 7. Oktober
2006 Generalanwältin; weil sie aus einem kleinen Mitgliedsland kommt, konnte ihre Amtszeit in Luxemburg nicht für eine zweite Periode verlängert werden (von den acht Generalanwalt-Posten sind fünf für Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien und Spanien reserviert, die drei anderen werden abwechselnd von allen anderen Mitgliedstaaten beschickt). Weil aber Trstenjaks Nachfolger, der Schwede Nils Wahl, seinerseits noch keinen Nachfolger am Gericht der Europäischen Union – gleichsam der Ersten Instanz in Luxemburg hatte –, blieb Trstenjak noch einige Wochen bis zu ihrer feierlichen Verabschiedung am heutigen Tag.

Doktoratsstudium in Wien

Trstenjak, heuer 50, bewegt sich auf einer äußerst internationalen Laufbahn, die im Frühjahr – bereits zum wiederholten Mal – nach Wien führt. Sie wird im Frühjahr 2013 einem Ruf an die Universität Wien folgen, um hier Europarecht zu lehren. Trstenjak war bereits während ihres Doktoratsstudiums am Institut für Rechtsvergleichung der Universität Wien tätig; es folgten Gastprofessuren in Wien, Freiburg und Hamburg. In den Jahren 1994 bis 2000 arbeitete sie außerdem für Slowenien, erst als Leiterin des Juristischen Dienstes, dann als Staatssekretärin im Ministerium für Forschung und Technologie und schließlich als Generalsekretärin der Regierung. 2004 wurde Trstenjak Richterin am Gericht erster Instanz in Luxemburg, 2006 rückte sie an den EuGH auf.

Vorarbeit für den Gerichtshof

Die Generalanwälte bereiten die Entscheidungen des Gerichtshofs vor; sehr häufig folgt dieser den Schlussanträgen der Generalanwälte. Auch Trstenjak hat mit etlichen ihrer Schlussanträge die Judikatur des EuGH geprägt, etwa im Verbraucherschutz-Fall Messner (C-489/07), wo sie eine Pflicht zum Wertersatz für die Nutzung einer gelieferten Ware verneinte, wenn der Kunde fristgerecht seinen Widerruf erklärt hat. Auch im europäischen Arbeitsrecht hat Trstenjak – insbesondere zum Recht der Arbeitnehmer auf Jahresurlaub – wichtige Akzente gesetzt, darunter die Rechtssachen C-350/06 (Schultz-Hoff) und C-282/10 (Dominguez). Jüngst hat der Gerichtshof allerdings in einem österreichischen Fall (K. gegen Bundesasylamt - C 245/11) anders entschieden, als Trstenjak vertreten hatte.

Schwedischer Nachfolger

Genauso macht es der Schwede Nils Wahl. Der Professor für Europarecht (Universität Stockholm, 2001) war seit 7. Oktober 2006 Richter am Gericht und wird heute als Generalanwalt angelobt.

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