Fehler in Finanzprokuratur: Entschädigung für Häftling

Fehler Finanzprokuratur Entschaedigung fuer
Fehler Finanzprokuratur Entschaedigung fuerClemens Fabry
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Die Republik muss einem verurteilten Straftäter 7000 Euro Schmerzengeld zahlen. Sie hat eine Mahnklage versehentlich rechtskräftig werden lassen.

Juan Carlos C., der sich selbst gerne „Gefängnis-Methusalem“ nennen lässt, hat einen Sieg gegen die Republik Österreich errungen. Der heute 64-Jährige hat 34 Jahre seines Lebens hinter Gittern verbracht, zuerst wegen eines tödlichen Raubüberfalls auf eine Postfiliale (1978), nach einem Ausbruch aus dem Gefängnis auch noch wegen einer Entführung und der mehrfachen Vergewaltigung einer Frau (1989). Wegen eines Versehens in der Finanzprokuratur muss die Republik dem Mann jetzt 7000 Euro Schmerzengeld bezahlen. Grund: Der sogenannte Anwalt der Republik hat eine – auf den Angaben des Klägers allein beruhende – Mahnklage rechtskräftig werden lassen.

Schwere Arbeit nach Bandscheibenvorfall

Der Mann, der eigenen Angaben zufolge für seine Taten gebüßt hat und ein anderer geworden sei, hatte die Republik auf Zahlung von rund 900 Euro Extravergütung für Arbeiten in der Justizanstalt Graz-Karlau geklagt; und auf 7000 Euro Entschädigung für die Schmerzen, die er beim anstrengenden Einsatz als Hausarbeiter seit einem Bandscheibenvorfall im Jahr 2006 erlitten habe.

Während das Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz die Klage punkto Arbeitsvergütung sogleich zurückwies – für den Arbeitslohn von Häftlingen ist der ordentliche Rechtsweg ausgeschlossen –, erließ es einen bedingten Zahlungsbefehl über 7000 Euro. Bedingt bedeutet: Mit einem Einspruch hätte die Republik ihn vom Tisch haben können, ein ordentliches Verfahren hätte beginnen müssen.

In dieser Situation beging der zuständige Bearbeiter in der Finanzprokuratur – ein sonst als verlässlich und genau bekannter langjähriger Mitarbeiter – einen verhängnisvollen Fehler: Er las nur den für die Republik harmlosen Beginn des fünfseitigen Schriftstücks mit der Zurückweisung der Klage; den Zahlungsbefehl nahm er nicht wahr. Und legte den Akt ab. Also wurde der Zahlungsbefehl rechtskräftig.

Wiedereinsetzung abgelehnt

Eine Wiedereinsetzung, mit der der Fehler hätte korrigiert werden können, wurde nun vom Oberlandesgericht Graz rechtskräftig verweigert: Selbst unter Berücksichtigung der zeitweiligen Arbeitsüberlastung beim Juristen in der Prokuratur sei „das Übersehen des dem Teilzurückweisungsbeschluss angehefteten bedingten Zahlungsbefehls mehr als ein minderer Grad des Versehens“, so das OLG Graz. „Im Übrigen trifft es auch gar nicht zu, dass auf  der dritten Seite eines Gerichtsstückes nach der aktuellen Gesetzeslage nicht mit einem Zahlungsbefehl zu rechnen sei, weshalb hier kein reales Risiko vorgelegen sei, das ein Weiterlesen zwingend geboten hätte.“

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