Causa Meinl-Bank: Etappensieg für Anwalt Winkler

Oskar Winkler
Oskar WinklerDLA Piper Weiss-Tessbach
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Hausdurchsuchung bei DLA Piper Weiss-Tessbach war mangels dringenden Tatverdachts rechtswidrig, Anwalt sieht positives Vorzeichen für sein Hauptverfahren.

Oskar Winkler, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei DLA Piper Weiss-Tessbach in Wien, hat einen Etappensieg in der Affäre um die Meinl-Bank errungen. Der Anwalt, der im Zusammenhang mit einer umstrittenen Dividendenausschüttung im Jahr 2008 neben Organen der Bank ins Visier der Staatsanwalt geraten ist, hat nun vom Oberlandesgericht Wien attestiert erhalten: Eine Hausdurchsuchung in den Räumlichkeiten von DLA im September 2012 war rechtswidrig, alle sichergestellten und versiegelten Unterlagen und Daten müssen der Kanzlei zurückgestellt werden. Begründung: Gegen Winkler liege kein dringender Tatverdacht vor, doch nur ein solcher hätte eine Hausdurchsuchung bei ihm als Anwalt und Berufsgeheimnisträger zulässig gemacht. Das berichtet die Kanzlei.

Umstrittene Dividendenausschüttung

Die Staatsanwaltschaft wirft ehemaligen Organen der Meinl-Bank vor, mit der damaligen Ausschüttung Untreue begangen und das Bankvermögen geschmälert zu  haben. Im Zuge der Ermittlungen wurden am 11. September 2012 die Räumlichkeiten von DLA durch Beamte des Landespolizeikommandos Niederösterreich durchsucht. Die zuständige Richterin des Landesgerichts für Strafsachen Wien hatte die Hausdurchsuchung bewilligt, weil die Staatsanwaltschaft Winkler einen Tatbeitrag zur Dividendenausschüttung vorgeworfen hatte, und zwar durch Vorbereitung der damit zusammenhängenden Hauptversammlungsprotokolle.

Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit

Wie das OLG Wien nun festhält, lag dies im Rahmen der üblichen rechtsanwaltlichen Tätigkeiten Winklers für dessen Mandanten Meinl Bank AG. Zum Schutz der anwaltlichen Verschwiegenheit und um deren Umgehung zu vermeiden,  ist aber ohne dringenden Tatverdacht gegen den Berufsgeheimnisträger eine Hausdurchsuchung verboten.
Der Vorwurf der Staatsanwaltschaft gegen Winkler ist damit freilich noch nicht vom Tisch, weil das OLG auf Winklers Beschwerde hin nur die Voraussetzungen für die Hausdurchsuchung geprüft und den dringenden Tatverdacht verneint hat. Auf Anfrage der „Presse“ zeigt sich Winkler aber zuversichtlich: „Ich bin überzeugt, dass auch das Gericht im Hauptverfahren zu diesem Schluss kommen wird.“ Bis dahin, so Winkler weiter, handle es sich aber um ein laufendes Verfahren, wobei ein Verdacht von der Staatsanwaltschaft zu beweisen wäre und nicht der Beschuldigte sich frei beweisen müsste.

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