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„Einfallstor für Korruption“

16.12.2012 | 18:44 |   (Die Presse)

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Wien/Kom. Walter Geyer, Ex-Chef der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, befürchtet, mit den neuen Antikorruptionsregeln wurde „ein Einfallstor für Korruption“ geschaffen. Zugleich mit den Verschärfungen wurde klargestellt, dass das Gewähren von Vorteilen für pflichtgemäße Amtsgeschäfte erlaubt ist, wenn sie für gemeinnützige Zwecke gewidmet sind. „Betriebsanlagengenehmigung gegen ein neues Feuerwehrauto für den Feuerwehrverein“ könnte ein Deal lauten, so Geyer in der Zeitschrift „Aufsichtsrat aktuell“. Auch wenn die Genehmigung im erlaubten Ermessen liege: Aus Sicht der Korruptionsbekämpfung soll ein Konnex zwischen Vorteilsgewährung und Amtsgeschäft niemals zulässig sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2012)

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