Es gibt gute Gutachter, aber wer "bekommt" sie?

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Fraglich ist, weshalb Matthias Rant, Präsident des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen, den Eindruck vermittelt, der Autor habe die Gerichtssachverständigen ganz pauschal kritisiert.

Wien. Wenn Matthias Rant, Präsident des Hauptverbands der Gerichtssachverständigen, in seiner Replik meint, der Autor schreibe die „unüberschaubare Zahl an offensichtlichen Gefälligkeitsgutachten“ bloß herbei, mutet dies zumindest weltfremd an. Schlicht falsch ist aber die Aussage, dass nur die vom Gericht in Auftrag gegebenen Gutachten von diesem zu würdigen sind. Vielmehr sind diese Gutachten Beweismittel wie jedes andere. Dass sich die Gerichte in der Praxis doch darauf verlassen, ist wohl dem Umstand zu verdanken, dass es viele „Gefälligkeitsgutachten“ gibt – was zu beweisen war.

Fraglich ist, weshalb Rant den Eindruck vermittelt, der Autor habe die Gerichtssachverständigen ganz pauschal kritisiert. Tatsächlich gibt es unter ihnen auch ausgezeichnete – nur, ob man diese im Fall des Falles auch „bekommt“, ist eben ein Glücksspiel. Zuletzt sei betont, dass der Autor keineswegs die Richter herabwürdigt: Festzustellen, dass Richtern die Würdigung widersprechender Gutachten mangels technischen Sachverstands kaum möglich ist, ist kein Herabwürdigen. Das ist vielmehr der Grund, weshalb es Gerichtssachverständige gibt! Vielleicht ist die Heftigkeit der Reaktion aber nur ein Reflex, weil die geschilderten Missstände häufig bemängelt werden. Hermann Wenusch

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.12.2012)

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