20.05.2013 01:41 Merkliste 0

Beschneidung: Verfahren gegen Oberrabbiner eingestellt

18.01.2013 | 12:37 |   (DiePresse.com)

Die Staatsanwaltschaft Wien sieht keine Körperverletzung bei dem religiösem Ritual. Das Verfahren gegen einen muslimischen Arzt läuft noch.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

Die Staatsanwaltschaft Wien hat ein Verfahren gegen den Gemeinderabbiner der Israelitischen Kultusgemeinde Wien (IKG), Schlomo Hofmeister, wegen Körperverletzung eingestellt. Die "Initiative gegen Kirchenprivilegien" hatte eine Anzeige eingebracht, da dieser religiöse Beschneidungen an Unmündigen durchführe. Ermittlungen gegen einen muslimischen Arzt in der selben Sache seien noch anhängig, hieß es am Freitag vonseiten der Anklagebehörde.

Die Initiative sah in ihrer Anzeige den Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, da es sich bei Beschneidungen um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit handelt, ohne dass dies ein medizinischer Grund rechtfertige. Die Staatsanwaltschaft sieht diese nicht erfüllt. Warum der Fall des praktischen Arztes, der ein Beschneidungszentrum in Wien betreibt und auf rituelle islamische Beschneidung spezialisiert ist, noch anhängig ist, wurde nicht konkret begründet.

"Alle Rechtsmittel ausschöpfen"

Ad acta gelegt ist auch eine Gegenanzeige des Bundesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs. Dieser hatte der "Initiative gegen Kirchenprivilegien" aufgrund der Sachverhaltsdarstellung Herabwürdigung religiöser Lehren, Verhetzung und Verleumdung vorgeworfen. In ihrem Anliegen will die Initiative nun "alle Rechtsmittel ausschöpfen", offensichtlich seien dem Staat und der Justiz Kinderrechte "augenscheinlich ziemlich egal", hieß es dort.

(APA)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

58 Kommentare
 
1 2

Eine Emanzipation

von den kranken Auswüchsen der Religionskulte wäre wünschenswert.

rituelle beschneidungen

wenn schon rituelle beschneidungen aufgrind der 'tiefen religiösität' der eltern, an unmundigen durchgeführt werden sollen, dann durch einen arzt!!
mir ist nicht bekannt, dass herr schlomo hofmeister medizin studiert hätte mit der zusatzausbildung kinderchorurgie?

Grober Irrtum!

Wenn man ein Stück Haut abschneidet, ist das eine Körperverletzung. Wenn man das auch noch massenweise und gewerblich macht, ist es noch viel schlimmer.

Hört doch ´mal endlich auf

mit Eurem vor lauter Heuchelei triefenden Verständnisgetue ......

vorschlag

kann mich sich nicht endlich auf einen kompromiss einigen? opfert geschnitte zehennägel, das tut nicht weh und man kann diesem seltsamen gott wesentlich länger und öfter opfer bringen

Re: vorschlag

@Grünschimmel-Käse - überdenken Sie doch vielleicht einmal Ihre merkwürdige Vorstellung von Art und Sinn eines Opfers bzw. einer Opferung...

Mit Dreck und Abfall ist nichts erreicht !

Re: Re: vorschlag

dreck und abfall? zehennägel sind VON GOTT GESCHAFFEN

abgesehen davon, würde ich ein stück abgeschnittene haut auch nicht gerade als delikatesse bezeichnen

Re: Re: Re: vorschlag

Ha, Ha, sehr lustig --- natürlich ist alles, ALLES in der Natur vergänglich - von Erde bist Du genommen usw... - aber dennoch auch von Gott geschaffen; trotzdem gilt es zu unterscheiden zwischen Ritualen, die einen wirklich geistigen Hintergrund symbolisieren und solchen Handlungen, die dem profanen Alltagsleben zuzuordnen wären.

Und Gott steht sicherlich auch oder gerade hinter dem irdischen Leben und deren Problemen, weil er der Schöpfer ist aber wohl auch der Richter.........

Re: Re: Re: Re: vorschlag

gott hat eine beschneidung nicht gewollt - warum sollte er auch - hatte in der damaligen zeit einen hygienischen hintergrund. und nur was 'gottgewollt' ist/war, wird dann eben von allen akzeptiert...
im jahr 2013 ist die 'gottgewollte these' allerdings etwas antiquitiert..

Re: Re: Re: Re: Re: vorschlag

.... die Richtigkeit oder den Denk- bzw. Glaubens-Fehler Ihrer These könnten Sie ganz schnell und einfach selber korrigieren durch Lesen z.B. im Alten Testament ( Thora )


Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorschlag

eben ein von menschen geschriebenes regelwerk, hatte vor jahrtausenden seinen sinn..
aber wollen sie mir nun sagen, dass sie auch heute noch streng nach dem alten testament leben? ;-)

Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorschlag

eben von menschen geschriebenes regelwerk ! ;-)

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorschlag

Richtig, es ist ein von Menschen niedergeschriebenes Regel- oder Gesetzeswerk, das aber VON GOTT DEN BETREFFENDEN SCHREIBERN INSPIRIERT WURDE.

ÜBERHOLTE TEXTE

bzw. solche, die NIE irgendwie relevant waren, außer für Menschen, die nicht selber denken wollten (konnten, durften) - vielleicht wie Sie einer heute (noch) sind....

Re: ÜBERHOLTE TEXTE

Den Unterschied zwischen den biblischen geistig Armen und den modernen geistig Besitzlosen arbeiten Sie ganz gut heraus.

Klar,

dass Sie sich pro Beschneidung weiterhin erregen - Ihre Lobotomie erfolgte aber aus medizinischen Gründen....

Re: Klar,

Falsch ----

..im übrigen wird Ihr Begriff der Lobotomie wohl eher in der Neurochirurgie spez. bei Operationen am oder gar im Gehirn verwendet - gewiß aber nicht in Verbindung mit einem Schnipselchen am männlichen Geschlechtsteil (-chen)

Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorschlag

Und das hat Gott selbst geschrieben?
Tschuldigung, aber für solche Aussagen gehört man eigentlich in die Geschlossene.

Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: vorschlag

"Man" ist mit einer solchen oder ähnlichen Aussage ja wirklich in einem !geschlossenen" Kreis, nämlich einem der rückhaltlos "Glaubenden". Zufrieden ????

Re: Re: Re: Re: vorschlag

das alles trifft aber nur zu, wenn man sich solchen hirngespinsten wie "gott" unterwirft

Re: Re: Re: Re: Re: vorschlag

Vielleicht machen Sie sich ja gelegentlich einmal eigene Gedanken über .... z.B. beginnend bei "Geist" und "Seele" und in dem Zusammenhang über das was Ihnen offenbar fehlt.

Ihr Geist

wird besser als GESPENST bezeichnet....

Re: Ihr Geist

..... hat denn ein Mensch ausgerechnet wie Sie etwa Angst vor einem Gespenst ???

Hui, Hui -- heute nacht komme ich zu Ihnen ---

24 5

Krank..

Was ist das denn bitte für ein Staatsanwalt? Was soll daran keine Körperverletzung sein? Da gibt es nix zu diskutieren, eine Körperverletzung ist keine Meinungssache, jede (medizinisch!) unnötige Operation ohne Einwilligung ist Körperverletzung..

27 3

Klar keine Körperverletzung an Kindern..... - unsere Justiz halt...

Die Justiz ist rückgratlos und parteiisch und das in einer sogenannten Demokratie.

34 7

Kotau gelungen

Einem Neugeborenen so etwas anzutun unter dem Deckmantel der Religion, dass müssen jetzt auch die Verfassungsrichter mit ihrem Gewissen vereinbaren.
Vielleicht heißt es aber einmal: Operation gelungen, Patient tot! Oder zumindest sein Leben lang auf die eine oder andere Weise beeinträchtigt. Dann hat es wohl deren Gott so gewollt und keiner ist schuld.

Re: Kotau gelungen

Was auch immer die "Verfassungsrichter" damit zu tun haben...

Re: Kotau gelungen

Werter Mitleser, vielleicht hören wir mal auf zu jammern. Und fangen an zu handeln.

Wir können uns hier noch 10 Jahre bejammern, wie schrecklich die Beschneidung ist.

Was können wir konkret tun?

Was tun wir konkret?


Re: Re: Kotau gelungen

Schwangere Frauen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie dem Kind, wenn es ein Bub ist, nach der Geburt die Vorhaut abschneiden lässt, den zuständigen Behörden bekanntgeben.

Re: Re: Re: Kotau gelungen

Aha. Und was tun die dann dagegen?

Lieber Freund, wenn Sie das ganze hier als Comdey betrachten, haben Sie wohl den Ernst der Lage nicht verstanden.

Die Frage ist, was wir tun!

Und wir sollten die beantworten, bevor IKG und Zentralrat den Antisemitismus in AT und D so hochpeitschen, daß die ersten Synagogen brennen.

Und wenn ich mir anschaue, mit welch einer Wahnsinnspropaganda das Simon Wiesenthal Center gerade die Stressbelastabarkeit einiger Deutscher testet und daß der ZJD in Deutschland anfängt, Wahlen zu manipulieren, dann hat man wahrscheinlich längst intern Wetten abgeschlossen, wann die Situation hier kippt.

25 4

Klageerzwingungsverfahren möglich?

Sofern die Klage nicht auf den Privatklageweg verwiesen worden ist (da könnte die Initiative vermutlich auch in AT klagen), ist meine Frage, ob es in AT ein Klageerzwingungsverfahren gibt.

Im Gegensatz zum Geschwätz von Oskar Deutsch ist die "Beschneidung", die diese pädophile Vergewaltigung verharmlosend genannt wird, sehr wohl brutal.

2 0

Re: Klageerzwingungsverfahren möglich?

1) Privatweg: Der Initiative fehlt es an der nötigen persönlichen Betroffenheit, bzw sie haben keinen Vermögensschaden durch die Tat.

2) Zur Klageerzwingung:
So etwas gibt es in Österreich nicht, da die Richter und Staatsanwälte zwei verschiedene Parteien bleiben sollen und sonst passiert, dass der Richter zuerst zur Klage zwingt und überspitzt formuliert selber entscheidet. Das will man wegen der Erfahrung mit der Inquisition nicht mehr. War ein Ergebnis der Revolution Mitte des 19. Jhdt.
Was es sehr wohl gibt, ist der gerichtliche Antrag auf Fortführung gem §195 StPO. Allerdings zwingt man da die StA nur zum weiter ermitteln. Dh die darf das Verfahren auch wieder einstellen, selbst wenn dem Antrag Recht gegeben wird.
Achtung: Antragsberechtigt sind nur die Opfer. Sprich die verletzten Kinder, bzw deren gesetzliche Vertreter. Die Initiative selber ist KEIN Opfer und deshalb nicht Antragsberechtigt.
Lange Rede, kurzer Sinn: Es ist vorbei.

Re: Re: Klageerzwingungsverfahren möglich?

Vorbei ist es noch lange nicht.

Ein bekannter Beschneidungsgegner, übrigens aus Österreich, sagte einmal: "Wenn ihr es nur wollt, so ist es kein Traum."

Leider muß ich Ihnen in einem Punkt recht geben: Die Leute sind nicht persönlcih betroffen etc. Ich habe hier unseren Prof. Putzke angeschrieben und ihm massive Vorhaltungen gemacht. Er hat jetzt ein Dutzend neuer Papers auf die Publikationsliste. Das schafft ihm massive Vorteile im akademischen Zirkus, das war vermutlich auch seine Absicht. Bei genauem Hinsehen ist die Rechtslage in D schlimmer als vor Putzkes "Auftritt". Bei noch genauerem Hinsehen: Der Mann hat bis zum Abi (bei Ihnen "Matura") eine reinrassige DDR-Vita und vom Spannungsverhältnis Zentralrat / Bundesrepublik überhaupt keine Ahnung. Der Mann hat sich da wichtig gemacht und mit seiner Unerfahrenheit (der Mann ist ganze 40 Jahre alt, für so ein Thema grenzwertig jung) mehr Schaden angerichtet als Nutzen gebracht. Zumal er unlängst religiöse Gründe als valide Gründe für Beschneidungen bewertet hat, http://www.abendblatt.de/politik/deutschland/article112828618/Strafrechtler-Gesetz-zu-Beschneidung-verfassungswidrig.html
Also das war ein Paradebeispiel von "Erstmal gemacht - und später gedacht".

Umgekehrt ist es richtig: Erst besinn's, dann beginn's.

 
1 2