Rechtsanwältin muss nicht tapferer sein als Richterin

Schwieriger Klient Rechtsanwaeltin muss
Schwieriger Klient Rechtsanwaeltin muss(c) Bilderbox
  • Drucken

Eine Anwältin wollte einen angsteinflößenden Mann nicht weiter vertreten. Erst das Höchstgericht zeigte Verständnis für den Wunsch der Frau.

[Wien. ] Wenn man erst einmal die Sachwalterschaft über eine geistig beeinträchtigte Person übernommen hat, wird man das Mandat so leicht auch nicht wieder los. Das zeigte ein aktueller Fall, in dem eine steirische Anwältin sich vor ihrem Klienten fürchtete.

Tatsächlich ist der in Graz lebende Mann eine imposante Gestalt: Er ist 1,90 Meter groß und wiegt rund 180 kg. Und er verhält sich, da er an einer schizophrenen Psychose leidet, höchst auffällig. Zunächst fungierte der Bruder des Mannes noch als Sachwalter, doch dieser gab bald w.o., weil er nicht mit dem Bruder streiten wollte. Das Gericht bestellte nun eine Anwältin als Vormund. Diese wollte die Sachwalterschaft bereits nach einem Monat zurücklegen. Begründung: Der Mann spreche kaum Deutsch, und für englische Konversation reichten ihre Sprachkenntnisse nicht. Das Bezirksgericht Graz-Ost bestellte daraufhin eine andere Juristin zum Sachwalter. Und hielt ausdrücklich fest, dass diese Anwältin zur Übernahme der Sachwalterschaft und der damit verbundenen Aufgabe bereit war.

Doch nach elf Monaten wurde es auch der neuen Sachwalterin zu bunt, und sie beantragte, von ihren Aufgaben enthoben zu werden. Grund sei das Verhalten des Mandanten. Dieser spaziere ein- bis zweimal pro Woche in die Anwaltskanzlei, die er für sein „Sekretariat“ halte. Er habe dort sogar schon „Entlassungen“ ausgesprochen. Die Mitarbeiter in der Kanzlei seien äußerst beunruhigt, weil sie ein gewaltsames Auftreten des Mannes befürchteten. Der Mann nehme auch seine Tabletten nicht regelmäßig. Das Bezirksgericht Voitsberg wies den Antrag der Anwältin aber ab. Es seien keine anderen Personen bekannt, die als neue Sachwalter des Mannes infrage kämen. Auch der Verein „VertretungsNetz Sachwalterschaft“ gab an, keine Kapazität für die Betreuung des Mannes zu haben.

Auch Richterin fühlt sich bedroht

Doch nun machte auch die Richterin Bekanntschaft mit dem psychisch kranken Mann. Bei dem Zusammentreffen im Gerichtsgebäude ging der Besachwalterte auf sie zu, begann sie aggressiv zu beschimpfen und wurde immer zorniger. Die Richterin sprach von einem „sehr bedrohlichen Eindruck“, die Polizei schritt ein. Gegen den Mann wurde ein Verbot erlassen, das Bezirksgericht zu betreten, wenn er über keine Ladung verfügt. Trotz dieses Vorfalls lehnte auch die zweite Instanz, das Grazer Landesgericht für Zivilrechtssachen, den Antrag der Anwältin ab: Persönliche Differenzen mit dem Besachwalterten seien kein Grund, eine Advokatin von ihrer Aufgabe zu entbinden.

Die Anwältin zog vor den Obersten Gerichtshof (OGH), und dieser zeigte Verständnis für ihr Anliegen. Schließlich habe der Mann auch andere Frauen eingeschüchtert, etwa eine Richterin, eine Gerichtsvorsteherin und eine Rechtspraktikantin. Daher müsse man die Befürchtungen der Anwältin ernst nehmen. Und die Vorinstanzen hätten es verabsäumt, zu prüfen, ob nicht „andere, insbesondere männliche Sachwalter“ mit entsprechender Körpergröße keine Angst vor dem Mann hätten. Dann nämlich wäre es gerechtfertigt, dass die Advokatin mangels erforderlicher Eignung die Sachwalterschaft zurücklegt. Zudem will der OGH eine Prüfung, ob das „VertretungsNetz Sachwalterschaft“ den Fall tatsächlich nur wegen Kapazitätsproblemen nicht annehmen wollte.

Die Unterinstanzen sind damit wieder am Zug: Die Chancen der Anwältin, den Mandanten doch noch loszuwerden, stehen nach den Erwägungen des OGH (6 Ob 227/12v) nun aber sehr gut.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.02.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.