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10 Jahre illegal hier: Zu wenig für Ausweisung

17.03.2013 | 18:05 |   (Die Presse)

Der Verfassungsgerichtshof fordert die Berücksichtigung der guten Integration und des Familienlebens eines Kosovaren.

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Wien/Kom. Der Umstand, dass ein Ausländer sich zehn Jahre lang illegal in Österreich aufgehalten hat, genügt nicht als Begründung dafür, den Fremden auszuweisen. Weil der Unabhängige Verwaltungssenat (UVS) für die Steiermark einen Kosovaren in seine frühere Heimat zurückschicken wollte, ohne auch seine Integration und sein Privat- und Familienleben in Österreich zu berücksichtigen, hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) korrigierend eingegriffen. Er hob die Ausweisung auf.

Der heute knapp 39-Jährige war 2001 illegal eingereist. Rechtmäßig hielt er sich hier nur für jene wenigen Monate auf, in denen er vergeblich darauf hoffte, einen Asylantrag bewilligt zu bekommen. Wie auch der UVS feststellte, hat sich der Mann allerdings gut integriert: Er spreche fließend Deutsch, habe mehrere Jahre lang gearbeitet, sei straf- und verwaltungsstrafrechtlich unbescholten, und er lebe mit seiner – ebenfalls aus dem Kosovo stammenden, mittlerweile auch ausgewiesenen – Lebensgefährtin und der gemeinsamen Tochter zusammen.

Als „entscheidungswesentlich“ und damit als Grund für die Ausweisung betrachtete die Behörde dennoch ausschließlich den Umstand, dass der Mann kein Asyl erhalten hatte und sich zehn Jahre ohne Aufenthaltsberechtigung in Österreich aufgehalten habe. „Diese Schlussfolgerung der belangten Behörde ist im Hinblick auf die Begründung des angefochtenen Bescheides nicht nachvollziehbar“, schreibt der VfGH (B880/12). „Unzureichend berücksichtigt wurden insbesondere die von der belangten Behörde zugestandene, während der Aufenthaltsdauer von über zehn Jahren erfolgte und an der mehrjährigen (rechtmäßigen) Beschäftigung sowie den Deutschkenntnissen erkennbare gute Integration des Beschwerdeführers und das bestehende Familienleben in Österreich.“ Der Bescheid, mit dem die Ausweisung bestätigt wurde, ist deshalb verfassungswidrig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2013)

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8 Kommentare

Mich wundert's,

dass sich die behörden überhaupt ein Verfahren antun. Einfach alle reinlassen, dann ist das Verfahren erledigt und wir sparen uns die Verfahrenskosten.

SOS (Ausländischer) Mitmensch und andere Gutmenschenvereine sorgen ohnehin dafür, dass er dableiben kann. Ein bisserl Rechtsmittel machen und wenn rechtsstaatlichz nichts mehr geht: Einfach Kirchen besetzen.

Zahlen tut den ganzen Zinober der österreichische Steuerzahler.


Die Gerichte gegen die einheimische Bevölkerung.

Wie gehabt.
Fragt sich nur wie lange das gut geht.

Jahrelanger illegaler Aufenthalt

muß schließlich belohnt werden....

No bravo!

Da kann einem leicht die Verfassung des Verfassungsgerichtshofes widrig erscheinen.

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naja

Das Urteil als solches ist mE eher als unbedenklich zu klassifizieren. Lieber zehn von diesen Leuten als sonstiges arbeitsscheues Pack (gibt auch genug Inländer in der Kategorie bevor mich jemand anpatzen möchte!).

Die Frage ist eher wie es ihm zehn Jahre lang gelingen konnte hier zu wohnen, zu heiraten, Kinder zu bekommen und zu arbeiten, ohne das die Behörden es 'checken'.

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Man kann doch nicht

Jemanden ausweisen, der sich nur 10 Jahre illegal hier aufgehalten hat.

Wo kämen wir da hin?

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Gesetzesänderungen nötig?

Wer sich illegal -also unrechtmäßig- in Österreich aufhält darf aber hier andrerseits jahrelang einer rechtmäßigen Beschäftigung nachgehen?

Das ist doch ein Widerspruch in sich und kann doch nicht rechtens sein.

( Medien berichten ständig über das angebliche Arbeitsverbot von Asylwerbern aber Illegale dürfen rechtmäßig arbeiten?)

Bitte um Aufklärung.


Re: Gesetzesänderungen nötig?

Schon mal was von Schwarzarbeit gehört?

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Re: Re: Gesetzesänderungen nötig?

Schwarzarbeit ist aber keine rechtmäßige Beschäftigung.