Ex-Kandidat für Zivildienst darf Waffe besitzen

(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
  • Drucken

Wird dauernde Nichteignung festgestellt, ist auch das Waffenverbot hinfällig, sagt der VwGH.

Wien/Kom. Wer Zivildienst leisten will, muss erklären, dass er den Einsatz von Waffengewalt gegen Menschen ablehnt, und er muss hinnehmen, dass er 15 Jahre lang keine Schusswaffen besitzen darf. Als ein Zivildienstkandidat, der im Jahr 2000 für zivildienstpflichtig erklärt worden war, 2005 für gesundheitlich auf Dauer nicht geeignet erklärt wurde, war fraglich, ob er vor Ablauf der Frist eine Waffenbesitzkarte erhalten kann.

Die Landespolizeidirektion NÖ verweigerte ihm die Ausstellung des Scheins; er habe den Wehrdienst aus Gewissensgründen abgelehnt, und wer dies tue, solle vom Waffenbesitz ausgeschlossen werden. Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) gab seiner Beschwerde jedoch statt: Die Zivildienstpflicht des Mannes sei in dem Moment erloschen, in dem er für untauglich erklärt worden sei – damit sei für ihn auch das generelle Verbot, Waffen zu erwerben und zu besitzen, hinfällig (2010/03/0106).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.03.2013)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.