Zu langer Prozess um Berufsverbot: Anwalt erhält Geld

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Der Menschenrechtsgerichtshof verurteilt Österreich, weil das Verfahren fast zehn Jahre dauerte.

. . Ein Wiener Anwalt, der wegen Untreue ins Gefängnis musste, hat vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) einen Sieg errungen: Die Republik muss ihm 8000 Euro an Schadenersatz und 3000 Euro für Kosten zahlen. Grund ist aber nicht der Strafprozess, sondern das Disziplinarverfahren gegen den Mann.

1996 wurden strafrechtliche Ermittlungen gegen ihn eingeleitet. Nach langem Tauziehen (es gab zwischenzeitlich sogar einen Freispruch) wurde der Mann rechtskräftig zu drei Jahren Haft verurteilt. Ein Jahr davon verbüßte er (von 2004 bis 2005) im Gefängnis, bevor er vom Bundespräsidenten begnadigt wurde.

Parallel lief seit 1996 das Disziplinarverfahren gegen den Juristen, mehrfach wurde ein einstweiliges Berufsverbot ausgesprochen. Erst 2005, als der Strafprozess zu Ende war, stellte der Disziplinarrat der Anwaltskammer fest, dass der Anwalt gegen Standesregeln verstoßen hatte, und strich ihn von der Anwaltsliste. Dagegen berief der Mann und zog bis vor den Verfassungsgerichtshof. Das Verfahren endete 2006. Durch die fast zehnjährige Dauer sei das Recht auf ein faires Verfahren verletzt worden, meinte der EGMR (Bsw. Nr. 47.195/06, veröffentlicht im Newsletter Menschenrechte 1/2013).

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2013)

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