Verkürzter Rechtszug. Justizministerin Beatrix Karl will noch in dieser Legislaturperiode die Anfechtung von Schiedssprüchen ausschließlich beim OGH konzentrieren.
Wien/Aich/Kom. Justizministerin Beatrix Karl will Österreich noch vor den Wahlen im Herbst für Schiedsverfahren attraktiver machen. Statt bisher drei gerichtlicher Instanzen, die im Fall einer Aufhebungsklage gegen Schiedssprüche durchlaufen werden müssen, soll künftig ausschließlich der Oberste Gerichtshof (OGH) angerufen werden können. „Ja, das möchte ich noch in dieser Legislaturperiode umsetzen, weil das für den Schiedsstandort Österreich von großer Bedeutung ist“, sagt Karl im Interview mit der „Presse“.
Die Gründe für eine Aufhebung von Schiedssprüchen sind eng umgrenzt: Vor Gericht kann etwa geltend gemacht werden, dass eine gültige Schiedsvereinbarung fehlte, dass einer Partei „Angriffs- und Verteidigungsmitteln“ vorenthalten worden seien oder dass die Weise, in der das Schiedsverfahren durchgeführt wurde, oder dessen Ergebnis den Grundwertungen der österreichischen Rechtsordnung („Ordre public“) widerspreche. Trotzdem werden im Streitfall regelmäßig alle Instanzen bemüht, und das konterkariert einen der größten Vorteile der Schiedsverfahren: ihre Kürze.
Das fällt besonders bei einem Blick zu den deutschsprachigen Nachbarn negativ auf: In Deutschland können nach Schiedssprüchen nur zwei Instanzen angerufen werden, in der Schweiz sogar bloß eine. „Es sind zwar auch bei uns die Verfahren schnell, aber schon allein die drei Instanzen schrecken viele ab“, sagt Karl. Sie setzt auf die Unterstützung von SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim, dem die Reform ebenfalls ein wichtiges Anliegen sei. In der Begutachtung, die schon vor einem Jahr abgeschlossen wurde, sprachen sich alle dafür aus – mit Ausnahme des OGH, der keine Freude damit hätte, als Eingangs- und (auch) Tatsacheninstanz zu dienen.
Dem Ministerium hingegen bereitet der drohende Einnahmenausfall Sorgen. Die Gerichtsgebühren würden mit dem Wegfall der ersten beiden Instanzen auf weniger als die Hälfte fallen (2,4 statt insgesamt 5,4%). Das Ministerium prüft deshalb noch, ob die direkte Befassung des OGH verteuert wird.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.03.2013)