Gesetzesbeschwerde kommt, aber in neuer Version

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VERFASSUNGSGERICHTSHOFAPA/HELMUT FOHRINGER
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Statt erst am Ende sollen nun alle Bürger schon während eines Prozesses zum VfGH gehen können.

Wien. Heute, Montag, tagt der parlamentarische Verfassungsausschuss, und dabei soll ein neuer Regierungsentwurf für die Gesetzesbeschwerde vorgestellt werden. Diese soll es allen Bürgern ermöglichen, Gesetze, die sie im Zivil- oder Strafprozess betreffen, beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) anzufechten. Bisher war man darauf angewiesen, dass die Gerichte strittige Gesetze dem VfGH vorlegen.

Die ursprüngliche Idee der Gesetzesbeschwerde hatte aber zu Kritik geführt: Richtergewerkschaft, Richtervereinigung, der Oberste Gerichtshof und auch Justizministerin Beatrix Karl hatten vor langwierigen Verfahren gewarnt, wenn Bürger nach einem Zivilprozess noch zum VfGH gehen könnten. Die Gesetzesbeschwerde galt daher schon als tot. Bewegung in die Sache brachte FPÖ-Mandatar Peter Fichtenbauer, der einen Kompromiss vorschlug: So sollte die Gesetzesbeschwerde nicht am Ende stehen. Sondern bereits die zweite Instanz sollte gezwungen werden können, ein Gesetz dem VfGH vorzulegen, der Prozess inzwischen unterbrochen werden.

Kommen dürfte nun aber eine dritte Version, bei der der Prozess nicht unterbrochen wird, wie SPÖ-Verfassungssprecher Peter Wittmann und ÖVP-Pendant Wolfgang Gerstl der „Presse“ erklärten. Spätestens in der zweiten Instanz soll das Gesetz dem VfGH vorgelegt werden müssen. Dem VfGH werden Fristen für die Entscheidung gesetzt. Der Zivilprozess läuft aber inzwischen weiter, auch ein Urteil kann gesprochen werden. Wenn der VfGH das Gesetz nach einem rechtskräftigen Urteil aufhebt, würde es zur Wiederaufnahme des Verfahrens kommen.

An Details wurde bis zuletzt gefeilt, der Beschluss des Gesetzes ist für Juni geplant.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 06.05.2013)

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