Meerschweinchen-Allergie: Kein Unfall

MeerschweinchenAllergie Kein Unfall
MeerschweinchenAllergie Kein Unfall(c) FABRY Clemens
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Ein Tierarzt wurde von seinen kleinen Patienten gekratzt und kann wegen einer Allergie die Praxis nicht mehr betreiben. Eine Klage gegen seine Versicherung scheiterte.

Wien. Muss eine Unfallversicherung zahlen, wenn ein Tierarzt nach Kratzern von Meerschweinchen eine Allergie entwickelt? Von dieser Frage hing es ab, ob ein Tiroler Tierarzt eine Rente erhält.

Vier Jahre war er bereits selbstständig in seiner Praxis tätig, als ihn ein Meerschweinchen folgenreich kratzte. Der Mann bekam am nächsten Tag Fieber, der Kratzer entzündete sich, und der Handrücken des Mannes schwoll an und wurde rötlich. Rund zwei Wochen später verhielt sich ein anderes Meerschweinchen ungezogen in der Praxis und kratzte den Tierarzt am rechten Unterarm. Nun fielen die Symptome noch heftiger aus: Der Tierarzt bekam schwer Luft, seine Augenlider waren geschwollen. Zudem bekam er einen Nesselausschlag an den Händen.

Der Mann wurde zwar wieder gesund. Doch von Meerschweinchen muss sich der Doktor für den Rest seines Lebens fernhalten. Denn er leidet nun an einer Meerschweinchen-Epithelallergie. Diese Krankheit kann sich nur dann entwickeln, wenn man genetisch dafür prädestiniert ist. Zusätzlich bedarf es mindestens zweier Kontakte mit dem Erreger. Genau dies ist dem Tierarzt passiert. Als Kleintierarzt ist er damit aber arbeitsunfähig.

Auf einen anderen Tierarztzweig umzusatteln ist schon allein wegen der erforderlichen anderen Ausbildung nicht einfach. Den gesetzlichen Unfallschutz, den es für Arbeitnehmer gibt, hatte der Mann als Selbstständiger nicht. Und für eine Rente der Kammer hatte der Tierarzt sein Amt nicht lange genug ausgeübt. Ihm blieb also nur noch übrig, die privat abgeschlossene Unfallversicherung in Anspruch zu nehmen. Diese wollte aber nicht zahlen.

Der Tierarzt, der einst seine Ordination teuer einrichten musste, ging vor Gericht und klagte 500.000 Euro ein sowie eine monatliche Rente von 750 Euro und Umschulungskosten in Höhe von 6000 Euro. Die Versicherung entgegnete, der Mann habe keine Berufsunfähigkeits-, sondern eine Unfallversicherung abgeschlossen. Zwar umfasse die Versicherung auch Infektionen, die durch Beschädigung der Haut in den Körper gelangt sind. Der Tierarzt habe aber keine Infektion, sondern eine Allergie bekommen.

Das Landesgericht Innsbruck entschied für den Tierarzt. Man müsse davon ausgehen, dass der Mann zu 100 Prozent invalid in seinem Beruf sei. Schuld daran seien die Meerschweinchen-Epithelien, die durch Kratzwunden in den Körper eingedrungen seien. Dass die Versicherungsbedingungen unklar formuliert waren, komme dem Tierarzt zugute.

Tierkratzer „in Kauf genommen“

Das Oberlandesgericht Innsbruck drehte das Urteil um. Es liege keine Infektion vor, sondern eine (nicht versicherte) Allergie. Und man könne auch von keinem „Unfall“ sprechen: Schließlich habe der Tierarzt oft Meerschweinchen behandelt und dabei „in Kauf genommen, dass er dabei gekratzt werde“.

Der Oberste Gerichtshof verwies darauf, dass die Versicherungsbedingungen zwischen Allergie und Infektion unterschieden. So gebe es in den Klauseln einen Punkt, nach dem allergische Reaktionen als Folge von Insektenstichen zusätzlich versichert sind. Das zeige aber auch, dass andere Ereignisse, die Allergien auslösen, nicht von der Polizze umfasst sind. Dies müsse einem „durchschnittlichen Versicherungsnehmer“ klar gewesen sein, meinten die Höchstrichter (7 Ob 12/13k). Der Tierarzt erhält kein Geld von der Versicherung.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.05.2013)

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