Fahrt nach Pistenschluss: Keine Haftung

(c) Clemens Fabry
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Eine Snowboarderin stürzte über ein Seil.

Wien. Wer erst nach Pistenschluss eine Abfahrt wagt, muss besonders aufpassen. Das zeigt eine aktuelle Entscheidung des Obersten Gerichtshofs (OGH) zu einer Snowboarderin. Sie war über ein längs der Piste gespanntes Seil, das zur sogenannten Seilwindenpräparierung eingesetzt wurde, gestürzt und hatte sich verletzt.

Die Frau sah Fehler ein, forderte aber, dass der Pistenhalter die Hälfte des Schadens ersetzt. Alle Instanzen wiesen dieses Ansinnen ab. Die Gerichte verwiesen darauf, dass Fahrverbotszeichen mit dem Wort „gesperrt“ aufgestellt waren und sowohl bildlich als auch schriftlich auf die Präparierung hingewiesen wurde. Dem Pistenbetreiber könne kein Vorwurf gemacht werden. Wer nach Pistenschluss abfährt, müsse besonders aufpassen und auf Warnungen reagieren, sagte der OGH (2 Ob 99/13t). (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.11.2013)

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