Jurist schwieg zu Unrecht: Bestraft

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Notariatssubstitut muss in Testamentsstreit aussagen.

Wien. Als eine 92-Jährige Frau gestorben war, tauchten mehrere Testamente auf. Ein älteres, handschriftliches. Und ein neueres: Dieses wurde von einem Notariatssubstituten verfasst. Er und zwei weitere Mitarbeiter des Notariats unterschrieben auch als Zeugen auf dem Dokument. Sie waren zur alten Dame ins Seniorenheim gekommen, wo sie ihre Unterschrift unter das Testament setzte.

Grundsätzlich gilt das zuletzt errichtete Testament. Es war aber strittig, ob die betagte Frau zuletzt wusste, was sie da unterschrieb. Vor Gericht sollte der Notariatssubstitut vernommen werden. Dieser verweigerte aber die Aussage und berief sich auf seine notarielle Verschwiegenheitspflicht. Zu Unrecht, wie der Oberste Gerichtshof (2 Ob 61/13d) meint. Da der Jurist auch als Zeuge unterschrieben habe, müsse er aussagen. Die gegen den Aussageunwilligen verhängten 100 Euro Geldstrafe wurden bestätigt. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2013)

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