Weisungsrecht über Staatsanwälte: Reform entzweit Juristen

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Soll der Justizminister sein Weisungsrecht abgeben? Während Befürworter sich mehr Vertrauen in den Rechtsstaat erwarten, warnen Kritiker vor einer unnötigen neuen Behördenstruktur.

Wien. Eine von Justizminister Wolfgang Brandstetter eingesetzte Expertengruppe arbeitet an einer Reform des Weisungsrechts: Es könnte herauskommen, dass der Minister sein Weisungsrecht über die Staatsanwälte abgibt – etwa an einen Bundes- oder Generalstaatsanwalt, den es andernorts gibt. Vier Mitglieder der Expertengruppe trafen vorige Woche beim Rechtspanorama am Juridicum zusammen. Ist eine Änderung der Weisungsspitze ein Gebot der Stunde? „Das ist noch eine massive Untertreibung“, sagte Staatsanwälte-Präsident Gerhard Jarosch. Die Reform stehe schon seit Jahrzehnten aus.

Wobei Jarosch nicht glaubt, dass es politisch motivierte Weisungen des Ministers gibt. „Aber es gibt die Anscheinsproblematik: Die Leute glauben, die da oben können es sich richten.“ Und der Minister habe nun einmal – zumindest theoretisch – weitgehende Möglichkeiten, sich einzumischen: „Er könnte mir sogar die Weisung geben, dass Zeuge A erst übermorgen gehört werden darf und stattdessen Zeuge B früher drankommt.“

„Das Weisungsrecht wird nicht missbraucht“, sagte auch Anwälte-Präsident Rupert Wolff. Es gebe in Österreich „gravierendere Probleme“, etwa, dass der Schuldspruch von Geschworenen keiner Begründung bedürfe: „Wenn ich lebenslang einsitzen gehe, möchte ich doch noch meinen Urenkeln sagen, warum. Und wenn ich freigesprochen werde, erst recht.“ Für eine Änderung des Weisungsrechts aber müsste man die Verfassung ändern, und man solle doch eher die Rechtsstaatlichkeit verbessern, als „am Verfassungsrad zu drehen“.

„Habe keine Weisung erhalten“

„Ich habe keine einzige Weisung erhalten“, resümierte die heutige Vizepräsidentin des Verfassungsgerichtshofs, Brigitte Bierlein, ihre langjährige Karriere als Staatsanwältin. Jetzt könne man ihr vorwerfen, sie habe ohnehin in vorauseilendem Gehorsam gehandelt. „Aber wer mich kennt, weiß, dass das nicht so ist“, betonte Bierlein. Doch auch sie ortete die Anscheinsproblematik. „Und diese ließe sich mit einer Änderung der Weisungsspitze entschärfen“, so Bierlein.

„Warum traut man dem Justizminister eigentlich keine sachliche Entscheidung zu?“, fragte Helmut Fuchs, Vorstand des Instituts für Strafrecht an der Uni Wien. Ein Minister solle mit Weisungen handeln, meinte Fuchs, der als Einziger auf dem Podium nicht der vom Justizminister eingesetzten Reformgruppe angehört. Etwa, wenn Ermittlungen gegen Politiker oder Manager jahrelang dauern, ohne dass etwas herauskommt. „Was hindert den Minister zu sagen, dass so ein Verfahren eingestellt wird?“, meinte Fuchs. Er erinnerte auch an den momentan diskutierten Vorwurf, dass der Oberste Gerichtshof den Tatbestand der Untreue zu streng auslege und so die Wirtschaft behindere. „Falls das stimmt“, so Fuchs, solle ein Minister dafür sorgen, dass nur Leute angeklagt werden, bei denen eine Kreditvergabe über das übliche Geschäftsrisiko hinausgehe. „Nur: Ein Minister, der so etwas macht, würde es politisch nicht überleben.“ Die Medien würden es sofort so darstellen, als hätte der Minister es jemandem gerichtet, bedauerte Fuchs. Aber wer solle den Minister ersetzen? Ein „nicht demokratisch legitimierter, nicht absetzbarer Bundesstaatsanwalt“? Und falls dieser doch absetzbar sein sollte, könne man gleich dem Minister das Weisungsrecht belassen.

Christian Pilnacek, Chef der Strafrechtssektion im Justizministerium, sagte, dass wegen der „engmaschigen Kontrolle“ sachlich ungerechtfertigte Weisungen ausgeschlossen seien. Der Spitzenbeamte verwies darauf, dass in anderen Ländern, in denen es ein Weisungsrecht des Justizministers gebe (Niederlande, Deutschland), die angebliche Beeinflussung von Staatsanwälten nie so ein Thema sei wie in Österreich. „Dieses Selbstvertrauen würde ich auch unseren Staatsanwälten wünschen“, sagte Pilnacek. Sie gingen schließlich keinesfalls „am Gängelband des politischen Entscheidungsträgers“, betonte der Spitzenbeamte. Es sei gut, wenn der Minister nun das Weisungsrecht von Grund auf diskutieren lasse. Man müsse sich aber Fragen stellen wie: „Würde das Weisungsrecht des Ministers gekappt, wer würde dann Entscheidungen der Oberstaatsanwaltschaft überprüfen?“

Wer an neuer Weisungsspitze?

Für Bierlein wäre die Weisungsspitze am besten bei der Generalprokuratur aufgehoben. Fuchs meinte, wenn das Misstrauen tatsächlich so groß sei, solle man „das Weisungsrecht ganz abschaffen und die Staatsanwälte weisungsfrei stellen“. Von dieser Variante hielt sonst niemand etwas, auch Jarosch nicht: Denn ein idealer Staatsanwalt, „der frei vom menschlichen Regungen ist“, sei schwer zu finden. Wenn jeder Staatsanwalt allein entscheide, brauchte man eine ständige Kontrolle der Einzelschritte durch einen Richter. Das Konzept gebe es in Italien, es sorge für lange Verfahren.

Die meisten Staatsanwälte würden sich einen Generalstaatsanwalt an der Weisungsspitze wünschen, erklärte Jarosch. Pilnacek warf kritisch ein, dass einem Generalstaatsanwalt weniger streng auf die Finger geschaut werden würde als einem Minister an der Weisungsspitze. Und Anwälte-Chef Wolff warnte vor den Kosten einer möglichen neuen Behördenstruktur an der Weisungsspitze samt „Sekretärinnen, Dienstwagen und Büro“.

„PRESSE“-DISKUSSIONEN

Das Rechtspanorama am Juridicumist eine Diskussionsreihe, die von der Jus-Fakultät der Uni Wien und der „Presse“ veranstaltet wird. Dabei werden aktuelle juristische Themen, die für eine breite Öffentlichkeit relevant sind, von Praktikern und Experten diskutiert, oft unter Einbeziehung nicht juristischer Fächer. Nächster Termin: 19. Mai, Thema folgt zeitgerecht in der „Presse“. [ C. Fabry]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.03.2014)

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