Täter zwangen Mithäftling in Linz zu Oralverkehr.
Wien. Vorige Woche wurde nicht nur ein 17-Jähriger, der im Mai 2013 in der Justizanstalt Wien-Josefstadt einen 14-Jährigen misshandelt und vergewaltigt haben soll, zu 15 Monaten Haft verurteilt (nicht rechtskräftig). Ein weiterer Fall eines Übergriffs im Jugendstrafvollzug wurde punkto Schuldspruch bereits vom OGH abgeschlossen (12 Os 7/14t): Das Höchstgericht hat die Nichtigkeitsbeschwerde eines jungen Mannes verworfen, der zusammen mit einem weiteren Täter im März 2013 in der Justizanstalt Linz einen dritten Häftling vergewaltigt hatte.
Die beiden hatten den Mithäftling zum Oralverkehr gezwungen. Während der Schuldspruch gegen einen Täter bereits rechtskräftig war, kämpfte der andere noch vergeblich gegen seine erneute Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Straftäter. Offen sind Berufungen gegen die Höhe der Strafen. (kom)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.04.2014)