EuGH hilft ausländischen Investmentfonds

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Die Steuererstattung für Fonds in Drittstaaten wurde erweitert. Das Urteil könnte auch für Österreich relevant sein, meint Benjamin Twardosz, Steuerexperte bei Wolf Theiss.

Wien. Der EuGH erweitert die Möglichkeiten ausländischer Investmentfonds, in der EU Steuern rückerstattet zu bekommen. Die Fondsbesteuerung soll verhindern, dass Erträge aus Beteiligungen mehrfach besteuert werden (bei Ausschüttung an den Fonds und an den Investor). In der Rechtssache „Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company“ – ein US-Investmentfonds – hat der Gerichtshof festgestellt, dass Fonds aus Drittstaaten bei der Besteuerung ausgeschütteter Dividenden nicht schlechter behandelt werden dürfen als gebietsansässige Fonds. Voraussetzung ist, dass der Staat, in dem die Dividenden ausgeschüttet werden – hier Polen –, mit dem Drittstaat wechselseitige Amtshilfe vereinbart hat (C-190/12).

Das Urteil könnte auch für Österreich relevant sein, meint Benjamin Twardosz, Steuerexperte bei Wolf Theiss: Hier erhalten nur Fonds aus der EU unter bestimmten Voraussetzungen die Steuer voll erstattet. Nun könnten auch Investmentfonds aus Drittstaaten in den Genuss der vollständigen Erstattung von Kapitalertragsteuer anstatt der nur teilweisen Erstattung nach Doppelbesteuerungsabkommen kommen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.04.2014)

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