WIEN.Die Zahl der Häftlinge in Österreich liegt derzeit bei rund 9000 (im Juli 2007 genau 8971) vor fünf Jahren waren es noch um rund 2000 weniger. Um der Überlastung der Gefängnisse Herr zu werden, hat Justizministerin Maria Berger (SPÖ) ein Haftentlastungspaket ersonnen, das in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Kernpunkte sind eine Ausweitung der bedingten Entlassung, die Einführung eines Hausarrests, der Vorzug gemeinnütziger Arbeit gegenüber Ersatzfreiheitsstrafen oder die vorzeitige Entlassung ausländischer Häftlinge verbunden mit deren freiwilliger Ausreise und einem Rückkehrverbot, bei dessen Missachtung die Reststrafe zu verbüßen wäre.
Der Justizsprecher der ÖVP, Heribert Donnerbauer, zeigt nur verhaltene Freude über das Paket. Strafen zu verkürzen, um die Gefängnisse zu entlasten, hält er für einen verfehlten Weg. Vielmehr müsse den Richtern ein Anreiz geboten werden, gemeinnützige Arbeit, Auflagen oder bedingte Entlassung zur Anwendung zu bringen. Denn diesem Mehraufwand in der Überwachung werde derzeit bei der Bewertung der richterlichen Auslastung nicht Rechnung getragen.
Für Strafrechtsprofessor Peter Bertel von der Uni Innsbruck sind die verhängten Strafen generell zu lang. Der Staat sollte auf Rechtsbrüche reagieren und nicht untätig bleiben. Ob er dies allerdings mit strengen Strafen tut oder mit minder strengen, mache keinen Unterschied, ist Bertel überzeugt „Eine Anhaltung von mehr als fünf Jahren ist für niemanden sinnvoll.“ Aus spezialpräventiver Sicht bringe das gar nichts. „Mehr als fünf Jahre Haft ruiniert den Menschen.“ Bertel würde die Strafen überhaupt mit zehn Jahren begrenzen. Mit der bedingten Entlassung könne man Häftlinge dann nach fünf Jahren entlassen.
Dass das nicht konsensfähig ist, sei ihm schon bewusst. Ob allerdings 15 Jahre Strafe oder zehn für Mord angedroht werden, würde niemanden in seiner Entscheidung beeinflussen, ob er jemanden tötet. Hans-Valentin Schroll, Strafrichter am Obersten Gerichtshof, kritisiert seinerseits die rigide Handhabung der bedingten Entlassung. Als Mitglied der sogenannten „Kriminalpolitischen Initiative“ hat er einige Vorschläge zur Verbesserung des Strafvollzugs in Österreich formuliert, die im Haftentlastungspaket aufgegriffen wurden.
Anreize für bedingte Entlassung
Seiner Ansicht nach wirkt sich die Strenge der angedrohten Strafe nicht positiv auf die Rückfallquote aus. „Das ist ziemlich ernüchternd. Je länger jemand inhaftiert ist, umso höher ist die Rückfallsquote. Das ist ein Faktor, der weltweit in Untersuchungen auftritt.“ Um die hohen Haftzahlen und die Überlastung der Gefängnisse in den Griff zu bekommen, hat die Kriminalpolitische Initiative etwa vorgeschlagen, für ausländische Gefangene eine sogenannte „Halbzeitentlassung“ zu ermöglichen. Für Gefangene, deren Staatenzugehörigkeit nicht geklärt werden kann (weil der Pass weggeworfen wurde und der Betroffene beharrlich schweigt), solle nach der Hälfte der verbüßten Strafe einvernehmlich mit ihnen vereinbart werden, dass sie Österreich verlassen und bei einer Rückkehr den Rest der Strafe verbüßen müssten.
Die Abschiebung würde ins EU-Ausland erfolgen, heißt es dazu aus dem Ministerium. „Da wird irgendwer für dumm verkauft“, meint Bertel dazu. Ausländische Politiker würden sich schön bedanken, wenn wir unsere Häftlinge bei ihnen abstellen, noch dazu mit der Vereinbarung, dass sie nicht mehr nach Österreich zurückkommen. Eine Lösung des Problems des hohen Ausländeranteils in heimischen Haftanstalten könne nicht über das Strafrecht erfolgen, mahnt Bertel. „Die Migranten zuerst am Arbeiten zu hindern und sich dann zu wundern, wenn sie kriminell werden, ist ein Unsinn.“ Abschieben solle man, wenn es möglich sei, gleich und nicht erst nach der Hälfte einer Strafe und dann auf Verdacht in irgendein Drittland.
Dass der Vollzug unter Überbelastung leidet, kann Josef Gramm, Leiter der Vollzugsanstalt Josefstadt, nur bestätigen. Seine Anstalt ist ausgerichtet auf 921 Häftlinge, untergebracht sind 1250. Die Hafträume sind teils doppelt belegt. Auf 45 Quadratmetern leben dann acht Häftlinge. Wolfgang Gödl, Leiter der Vollzugssektion im Justizministerium, gibt zu bedenken, dass trotz der hohen Gefangenenzahlen 85 Prozent der Häftlinge die Möglichkeit haben zu arbeiten. Grundsätzlich besteht ja Arbeitspflicht für Häftlinge, aber nicht alle eignen sich dazu. Manche sind zu alt, zu krank, zu gefährlich – oder Untersuchungshäftlinge, für die besondere Auflagen gelten, weil sie etwa von Komplizen getrennt werden müssen. Für die 85 Prozent gibt es die Möglichkeit, 30 bis 35 Stunden in der Woche zu arbeiten. Die Arbeitszeit wird auch auf die Arbeitslosenversicherung angerechnet. Wenn der Häftling dann frei kommt, hat er einen Arbeitslosengeldanspruch, berichtet Oberst Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion und früherer Leiter der Justizanstalt Josefstadt.
Betteln, arbeiten zu dürfen
Hofrat Friedrich Nowak steht der Anstalt Stein vor, die mit 32 Betrieben – von Bäckerei, Wäscherei, über Tischlerei und Schlosserei – und 90 Prozent arbeitenden Häftlingen einen der höchsten Anteile an beschäftigten Häftlingen aufweist. Fünf Arbeitsstunden pro Tag – Montag bis Donnerstag – könne er anbieten, am Freitag im Schnitt drei Stunden. „In der Regel betteln die Leute um Arbeit.“ Aber es sei eben nicht immer einfach, weil sie etwa eine Stunde pro Tag Bewegung im Freien machen müssten, dann stünden noch Besuchszeiten, Therapiestunden und Besuche beim Psychologen auf dem Plan, da seien 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche schon technisch gar nicht möglich.
Bezahlt werde den Häftlingen 60 bis 90 Prozent des jeweiligen Kollektivvertrags. Damit sei die Arbeitskraft der Häftlinge auch für Unternehmen interessant, die ihre Hilfsarbeiten in Werkstätten in den Haftanstalten unterbringen. In Stein werde etwa so von einer Privatfirma Autozubehör produziert. Dass künstlich Arbeit erfunden werde, um den Häftlingen Abwechslung zum eintönigen Zellenalltag bieten zu können, weist Nowak allerdings zurück. „Wir sind ja zur Wirtschaftlichkeit angehalten. Dass wir jede Woche die Gänge streichen lassen, nur damit die Gefangenen Arbeit haben, ist Unsinn.“
Wenn Gemeinden aber mit Aufträgen für Arbeiten wie Ausmalen oder Ähnlichem herantreten, schicke die Justizanstalt Häftlinge für diese Arbeiten. Und wenn eine Gemeinde Interesse habe, könne sie sich jederzeit bei einer Vollzugsanstalt melden.
Das Paket der Ministerin Maria Berger sieht eine Ausweitung der bedingten Entlassung vor. Die Generalprävention als Entscheidungskriterium soll abgeschafft werden. Den entscheidenden Richtersenaten sollen Experten aus Sozialarbeit und Psychologie hinzugezogen werden. Eine bedingte Entlassung soll auch bei teilbedingten Freiheitsstrafen möglich werden, sobald der unbedingte Strafteil eine gesetzliche Mindestdauer erreicht hat.
Ein Hausarrest soll als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen eingesetzt werden können, in der Phase des Entlassungsvollzugs, aber auch als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft.
Verstärkter Einsatz der gemeinnützigen Arbeit ist vorgesehen.
Nicht aufenthaltsverfestigte Drittstaats-angehörige Häftlinge sollen dann bedingt entlassen werden können, wenn diese mit einer freiwilligen Ausreise und einem mehrjährigem Aufenthaltsverbot für Österreich einhergeht. Die Ausreise erfolgt vorzugsweise in das Heimatland, soweit dieses bekannt ist. Kehrt der Häftling nach Österreich zurück, wäre die Reststrafe zu verbüßen.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2007)
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