25.05.2013 23:34 Merkliste 0

„Mehr als fünf Jahre Haft ruinieren“

13.08.2007 | 18:26 |  HEDWIG SCHUSS (Die Presse)

Den ungebrochen hohen Häftlingszahlen will die Justizministerin mit einem Entlastungspaket entgegenwirken. Strafrechtsexperten sehen weiteren Handlungsbedarf.

Artikel drucken Drucken Artikel versenden Senden Merken AAA Textgröße Artikel kommentieren Kommentieren

WIEN.Die Zahl der Häftlinge in Österreich liegt derzeit bei rund 9000 (im Juli 2007 genau 8971) vor fünf Jahren waren es noch um rund 2000 weniger. Um der Überlastung der Gefängnisse Herr zu werden, hat Justizministerin Maria Berger (SPÖ) ein Haftentlastungspaket ersonnen, das in dieser Legislaturperiode umgesetzt werden soll. Kernpunkte sind eine Ausweitung der bedingten Entlassung, die Einführung eines Hausarrests, der Vorzug gemeinnütziger Arbeit gegenüber Ersatzfreiheitsstrafen oder die vorzeitige Entlassung ausländischer Häftlinge verbunden mit deren freiwilliger Ausreise und einem Rückkehrverbot, bei dessen Missachtung die Reststrafe zu verbüßen wäre.

Der Justizsprecher der ÖVP, Heribert Donnerbauer, zeigt nur verhaltene Freude über das Paket. Strafen zu verkürzen, um die Gefängnisse zu entlasten, hält er für einen verfehlten Weg. Vielmehr müsse den Richtern ein Anreiz geboten werden, gemeinnützige Arbeit, Auflagen oder bedingte Entlassung zur Anwendung zu bringen. Denn diesem Mehraufwand in der Überwachung werde derzeit bei der Bewertung der richterlichen Auslastung nicht Rechnung getragen.

Für Strafrechtsprofessor Peter Bertel von der Uni Innsbruck sind die verhängten Strafen generell zu lang. Der Staat sollte auf Rechtsbrüche reagieren und nicht untätig bleiben. Ob er dies allerdings mit strengen Strafen tut oder mit minder strengen, mache keinen Unterschied, ist Bertel überzeugt „Eine Anhaltung von mehr als fünf Jahren ist für niemanden sinnvoll.“ Aus spezialpräventiver Sicht bringe das gar nichts. „Mehr als fünf Jahre Haft ruiniert den Menschen.“ Bertel würde die Strafen überhaupt mit zehn Jahren begrenzen. Mit der bedingten Entlassung könne man Häftlinge dann nach fünf Jahren entlassen.
Dass das nicht konsensfähig ist, sei ihm schon bewusst. Ob allerdings 15 Jahre Strafe oder zehn für Mord angedroht werden, würde niemanden in seiner Entscheidung beeinflussen, ob er jemanden tötet. Hans-Valentin Schroll, Strafrichter am Obersten Gerichtshof, kritisiert seinerseits die rigide Handhabung der bedingten Entlassung. Als Mitglied der sogenannten „Kriminalpolitischen Initiative“ hat er einige Vorschläge zur Verbesserung des Strafvollzugs in Österreich formuliert, die im Haftentlastungspaket aufgegriffen wurden.


Anreize für bedingte Entlassung

Seiner Ansicht nach wirkt sich die Strenge der angedrohten Strafe nicht positiv auf die Rückfallquote aus. „Das ist ziemlich ernüchternd. Je länger jemand inhaftiert ist, umso höher ist die Rückfallsquote. Das ist ein Faktor, der weltweit in Untersuchungen auftritt.“ Um die hohen Haftzahlen und die Überlastung der Gefängnisse in den Griff zu bekommen, hat die Kriminalpolitische Initiative etwa vorgeschlagen, für ausländische Gefangene eine sogenannte „Halbzeitentlassung“ zu ermöglichen. Für Gefangene, deren Staatenzugehörigkeit nicht geklärt werden kann (weil der Pass weggeworfen wurde und der Betroffene beharrlich schweigt), solle nach der Hälfte der verbüßten Strafe einvernehmlich mit ihnen vereinbart werden, dass sie Österreich verlassen und bei einer Rückkehr den Rest der Strafe verbüßen müssten.

Die Abschiebung würde ins EU-Ausland erfolgen, heißt es dazu aus dem Ministerium. „Da wird irgendwer für dumm verkauft“, meint Bertel dazu. Ausländische Politiker würden sich schön bedanken, wenn wir unsere Häftlinge bei ihnen abstellen, noch dazu mit der Vereinbarung, dass sie nicht mehr nach Österreich zurückkommen. Eine Lösung des Problems des hohen Ausländeranteils in heimischen Haftanstalten könne nicht über das Strafrecht erfolgen, mahnt Bertel. „Die Migranten zuerst am Arbeiten zu hindern und sich dann zu wundern, wenn sie kriminell werden, ist ein Unsinn.“ Abschieben solle man, wenn es möglich sei, gleich und nicht erst nach der Hälfte einer Strafe und dann auf Verdacht in irgendein Drittland.

Dass der Vollzug unter Überbelastung leidet, kann Josef Gramm, Leiter der Vollzugsanstalt Josefstadt, nur bestätigen. Seine Anstalt ist ausgerichtet auf 921 Häftlinge, untergebracht sind 1250. Die Hafträume sind teils doppelt belegt. Auf 45 Quadratmetern leben dann acht Häftlinge. Wolfgang Gödl, Leiter der Vollzugssektion im Justizministerium, gibt zu bedenken, dass trotz der hohen Gefangenenzahlen 85 Prozent der Häftlinge die Möglichkeit haben zu arbeiten. Grundsätzlich besteht ja Arbeitspflicht für Häftlinge, aber nicht alle eignen sich dazu. Manche sind zu alt, zu krank, zu gefährlich – oder Untersuchungshäftlinge, für die besondere Auflagen gelten, weil sie etwa von Komplizen getrennt werden müssen. Für die 85 Prozent gibt es die Möglichkeit, 30 bis 35 Stunden in der Woche zu arbeiten. Die Arbeitszeit wird auch auf die Arbeitslosenversicherung angerechnet. Wenn der Häftling dann frei kommt, hat er einen Arbeitslosengeldanspruch, berichtet Oberst Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion und früherer Leiter der Justizanstalt Josefstadt.


Betteln, arbeiten zu dürfen

Hofrat Friedrich Nowak steht der Anstalt Stein vor, die mit 32 Betrieben – von Bäckerei, Wäscherei, über Tischlerei und Schlosserei – und 90 Prozent arbeitenden Häftlingen einen der höchsten Anteile an beschäftigten Häftlingen aufweist. Fünf Arbeitsstunden pro Tag – Montag bis Donnerstag – könne er anbieten, am Freitag im Schnitt drei Stunden. „In der Regel betteln die Leute um Arbeit.“ Aber es sei eben nicht immer einfach, weil sie etwa eine Stunde pro Tag Bewegung im Freien machen müssten, dann stünden noch Besuchszeiten, Therapiestunden und Besuche beim Psychologen auf dem Plan, da seien 40 Stunden Arbeitszeit in der Woche schon technisch gar nicht möglich.

Bezahlt werde den Häftlingen 60 bis 90 Prozent des jeweiligen Kollektivvertrags. Damit sei die Arbeitskraft der Häftlinge auch für Unternehmen interessant, die ihre Hilfsarbeiten in Werkstätten in den Haftanstalten unterbringen. In Stein werde etwa so von einer Privatfirma Autozubehör produziert. Dass künstlich Arbeit erfunden werde, um den Häftlingen Abwechslung zum eintönigen Zellenalltag bieten zu können, weist Nowak allerdings zurück. „Wir sind ja zur Wirtschaftlichkeit angehalten. Dass wir jede Woche die Gänge streichen lassen, nur damit die Gefangenen Arbeit haben, ist Unsinn.“

Wenn Gemeinden aber mit Aufträgen für Arbeiten wie Ausmalen oder Ähnlichem herantreten, schicke die Justizanstalt Häftlinge für diese Arbeiten. Und wenn eine Gemeinde Interesse habe, könne sie sich jederzeit bei einer Vollzugsanstalt melden.

HAFTENTLASTUNG

Das Paket der Ministerin Maria Berger sieht eine Ausweitung der bedingten Entlassung vor. Die Generalprävention als Entscheidungskriterium soll abgeschafft werden. Den entscheidenden Richtersenaten sollen Experten aus Sozialarbeit und Psychologie hinzugezogen werden. Eine bedingte Entlassung soll auch bei teilbedingten Freiheitsstrafen möglich werden, sobald der unbedingte Strafteil eine gesetzliche Mindestdauer erreicht hat.

Ein Hausarrest soll als Ersatz für kurze Freiheitsstrafen eingesetzt werden können, in der Phase des Entlassungsvollzugs, aber auch als gelinderes Mittel zur Untersuchungshaft.

Verstärkter Einsatz der gemeinnützigen Arbeit ist vorgesehen.

Nicht aufenthaltsverfestigte Drittstaats-angehörige Häftlinge sollen dann bedingt entlassen werden können, wenn diese mit einer freiwilligen Ausreise und einem mehrjährigem Aufenthaltsverbot für Österreich einhergeht. Die Ausreise erfolgt vorzugsweise in das Heimatland, soweit dieses bekannt ist. Kehrt der „Häftling“ nach Österreich zurück, wäre die Reststrafe zu verbüßen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2007)

Testen Sie "Die Presse" 3 Wochen lang gratis: diepresse.com/testabo

Mehr aus dem Web

16 Kommentare
Gast: hansi
21.08.2007 12:01
0 0

Name

Rücksichtlich der notwendigen Genauigkeit in juristischen Dingen ist anzumerken, daß Prof. Bertel den Vornamen Christian trägt und nicht, wie Frau Schuss vermeint, Peter gerufen wird.

straftaten, auf die eine verurteilung von mehr als fünf jahren

folgte, ruinierten die verbrechensopfer.

Re: straftaten, auf die eine verurteilung von mehr als fünf jahren

Dieses Argument verstehe ich nicht! Bitte um Aufklärung.

0 0

Re: Re: Bitte benützen sie doch ihr Hirn

Strafen ab 5 Jahren werden in der Regel doch nur ausgesprochen wenn erhebliche materielle, pekunäre oder gesundheitliche Schädigungen (meist) von Personen, manchmal von Institutionen erfolgt sind.

Es ist äußerst bedenklich, wenn Herr UProf. Bertel von max. 10-jährige Haftstrafen spricht und gleichzeitig von einer bedingten Entlassung nach 5 Jahren redet. Eigentlich eine Verhöhnung der Justiz, warum nicht gleich Urteile von max. 6 Jahren fällen und als Anreiz für gute Führung nach 5 Jahren entlassen ? Wie wird man mit solchen "geistigen" Leistungen eigentlich Universitätsprofessor ?

An sich ist die Sache ja nicht neu

Eugen Roth hat es recht treffend beschrieben:

"Ein Mensch von Milde angewandelt,
Will, daß man Lumpen zart behandelt,

Denn, überlegt man sichs nur reiflich,
Spitzbübereien sind begreiflich.

Den Kerl nur, der ihm selbst einmal
Die goldne Uhr samt Kette stahl,

Den soll - an Nachsicht nicht zu denken! -
Man einsperrn, prügeln, foltern, henken!"

Was ist wichtiger?

Zweck unseres Strafrechtes ist der Schutz der Gesellschaft, die Strafe ist nun einmal per definitionem das gesetzliche Übel, das gegen schuldhaft handelnde Personen verhängt wird. Spezial- und Generalpräventive Erwägungen haben ebenso einzufließen. Fazit: wenn man bestimmte Handlungen unterbinden will, muß man zur Abschreckung streng strafen; wenn der Täter resozialisierungsunwillig ist ebenso. Der Schutz der Gesellschaft hat m.A. nach immer Vorrang vor Tätern,die sich dem System nicht unterordnen wollen. Bedingte Entlassungen oder Enthaftungen aus budgetären Gründen sind inakzeptabel. Der Staat muß seine Strafrechtspflege jedenfalls nach obigen Erwägungen regeln.
Jeder Praktiker weiß, daß bspw. im Suchtmittelhandel geringe Strafen auf Dealer einladend wirken, während sie bei strengen Strafen in Länder mit "weicher" Strafpraxis ausweichen. Wie kommt die Gesellschfaft dazu, ihre Sicherheit zugunsten der Gutmenschenpolitik aufzugeben?

Re: Was ist wichtiger?

Natürlich ist der Schutz der Gesellschaft und der Opferschutz wichtiger als der Täterschutz.
Nur darf und muss man eben auch überlegen wie man die Gesellschaft am besten schützt.
Wenn man (und das ist ein großes Wenn) durch andere Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit von Wiederholungstätern eindämmen kann sind die durchaus überlegenswert. Die Grenzen sind aber so unheimlich schwer zu definieren.
Jemand der ein schon ruiniertes Leben hat verliert tendenziell weniger durch lange Haft und ist eher gefährdet auf die schiefe Bahn zurückzukehren, als jemand der Beruf, Familie und Vermögen hat. Daraus aber zu folgern wohlhabende Leute dürften weniger lange eingesperrt werden wäre wieder gröbst ungerecht.
Ein nicht unerheblicher Faktor ist neben dem Schutz der Gesellschaft eben auch der Gerechtigkeitsgedanke. Die Strafe als Ausgleich für die Tat. Und von dem Standpunkt aus wären 5 Jahre Haft für einen Serienmörder doch schwer zu rechtfertigen.

Falscher Ansatz!

Bei Umsetzung dieser Überlegungen wird man dem Kriminaltourismus noch mehr Tür und Tor öffnen. Vielmehr sollte man teilweise eine Anhebung der Strafrahmen überdenken. Glaubt man wirklich, daß bei Vermögensdelikten mit einem Schadensbetrag von mehreren Millionen der Strafrahmen von bis zu 10 Jahren abschreckt (wenn manals Unbescholtener nach 5 Jahren entlassen wird). Hier sollte eine Staffelung nach Schadenssumme vorgenommen werden. ZB. ab € 500.000,-- Schaden bis zu 15 Jahre, über € 500.000,-- oder bei Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Geschädigten bis zu 20 Jahre Strafrahmen. Es ist nicht einzusehen, daß bei einer Schadensumme von knapp über € 50.000,-- der gleiche Strafrahmnen gilt wie bei 50.000.000,- und dies nur bei den Strafzumessungsgründen berücksichtigt werden kann. Weiters sollte man den Amtsverlust bei Politikern, den es bei juristischen Berufen und Beamten längst gibt, bei rechtskräftiger Verurteilung(hinsichtlich bestimmter Delikte) andenken.

Gutmenschenpolitik!


Antworten Gast: Iudex oeconomicus
19.08.2007 15:15
0 0

Re: Gutmenschenpolitik!

...ist besser als Schlechtmenschenpolitik!

Antworten Antworten Gast: Strick
20.08.2007 08:35
0 0

Re: Re: Gutmenschenpolitik!

Erfolge Gutmenschenpolitik seit den 70igern -> mehr Krieg, mehr Tod, mehr Hunger, mehr Dummheit. Das Ergebnis das die Althippies heute in den Zentren der globalen Macht sitzen...

Sozialromantik von gestern

"Ob allerdings 15 Jahre Strafe oder zehn für Mord angedroht werden, würde niemanden in seiner Entscheidung beeinflussen, ob er jemanden tötet."

- Das glaubt Ihnen niemand! Wenn 20 Jahre oder am besten lebenslänglich auch wirklich 20 Jahre oder lebenslänglich bedeuteten, läge die Präventivwirkung solch "hoher" Strafen auf der Hand. Nicht Verkürzung, sondern Ausschöpfung der bestehenden Strafrahmen muss der Weg sein.

Re: Sozialromantik von gestern

Ihre Argumentation zu Ende gedacht würde es in Ländern mit Todesstrafe vor lauter abschreckender Wirkung überhaupt keine Morde geben.Wäre schön,wird aber nicht gespielt.Siehe USA!

Antworten Gast: Gast
14.08.2007 11:34
0 0

Re: Sozialromantik von gestern

Ob Sie das glauben, ist unmaßgeblich. Es ist eine wissenschaftlich vielfach bestätigte Tatsache, dass hohe Strafdrohungen, zB für Mord, auch wenn sie entsprechend streng vollzogen werden, niemanden abschrecken, der so eine Tat begehen will. Sie können das selbst anhand der Zustände in den USA sehen (teilweise sogar Todesstrafe, strengster Vollzug - dennoch viel höhere Gewalt- und Mordraten als in Europa).

Re: Re: Sozialromantik von gestern

Haarspalterei! Es geht doch auch darum, die Gesellschaft vor einem kriminell Veranlagten, insbesondere einem Mörder, zu schützen.

Nach Ihrer Logik wäre dann schon ein bloßes Gelöbnis, in Zukunft ja nichts mehr anzustellen, ausreichend. Das kann's wohl nicht sein.

Re: Re: Re: Sozialromantik von gestern

Unsinn. Es mag Leute geben die einen Mord begehen wenn nur 10 Jahre Haft statt 20 zu erwarten sind, aber wenn es die überhaupt gibt, dann sind es sehr wenige.

Die meisten Morde begehen Leute die überhaupt nicht nachgedacht und geplant haben, sondern im Affekt handeln, oder Leute die glauben nicht erwischt zu werden - in diesem Fall wäre die Strafe ja egal.

Dass es auch darum geht die Gesellschaft zu schützen stimmt, hat aber mit der Abschreckung nichts mehr zu tun. Psychisch kranke Verbrecher (geistig abnorme Rechtsbrecher) werden ja auch ohne Haftstrafe weggesperrt - in geschlossene Anstalten.
Viel wichtiger ist hier das subjektive Empfinden der "Gerechtigkeit". Wenn jemand 15 Menschen umbringt und dann 10 Jahre Haft bekommt - mit der Chance nach 5 wieder heraus zu kommen - dann empfindet das die Bevölkerung als ungerecht - egal was die Wirkung der Haftstrafe tatsächlich sein mag.