25.05.2012 21:04 | Meine Presse Merkliste 0
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Behindert: Schadenersatz für Unterhalt

Der Oberste Gerichtshof spricht Eltern erstmals die gesamten Lebenshaltungskosten für ein Kind zu, dessen Behinderung während der Schwangerschaft hätte erkannt werden können. Der Spitalserhalter haftet.





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