Experte vermisst Abwägung mit Vorteilen

Ein Kind zu haben, bedeutet auch Freude, betont Helmut Koziol.

WIEN (kom). Helmut Koziol, einer der führenden Experten des Schadenersatzrechts, vermisst im neuen OGH-Urteil eine Überlegung, die sich in einer älteren Entscheidung (1 Ob 91/99k) gefunden hatte: eine Abwägung des Schadens in Gestalt einer Unterhaltspflicht mit den ideellen Vorteilen, die mit der Geburt einhergehen. „Ein Kind zu haben bereitet auch Freude“, so Koziol. Es wäre zu überlegen, den Schadenersatz auf Fälle zu beschränken, in denen der Unterhalt eine außergewöhnliche Belastung der Eltern darstellt. Koziol räumt ein, dass eine Bewertung im Einzelfall extrem schwer fiele. „Aber man müsste das Problem ansprechen, dass die Belastung zum Teil durch die Freude am Kind aufgewogen wird.“ In einem von Koziol mitgestalteten Entwurf für eine Reform des Schadenersatzrechts ist das berücksichtigt: Nach ihm wäre der Aufwand für den Unterhalt „nur zu ersetzen, wenn und soweit der Aufwand zu einer außerordentlichen Belastung der Eltern führt und deren Lebensstandard wesentlich gemindert wird“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2008)

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