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Pflichtablieferungsrecht wird auf Online-Medien erweitert

13.03.2008 | 16:58 |  IVO STITIC (DiePresse.com)

Novelle des Mediengesetzes erstreckt das Pflichtablieferungsrecht auf Online-Medien.

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  • Materialien zum Entwurf
Das Instrumentarium des Pflichtablieferungsrechts stellt seit Jahrzehnten sicher, dass die Bibliotheken – insbesondere die Nationalbibliothek, die Universitätsbibliotheken und die Landesbibliotheken – ihrem Sammel- und Bewahrungsauftrag aller in Österreich verlegten oder erschienenen Medien nachkommen können. Die Veränderungen in der Medienlandschaft haben allerdings dazu geführt, dass immer mehr sammelwürdige Medien nicht mehr in traditioneller Papierform oder als elektronische Datenträger verlegt werden, sondern ausschließlich online. Solche Online-Medien waren bisher nicht vom Pflichtexemplarrecht erfasst. Durch die zunehmende Bedeutung der Online-Publikationen, insbesondere im wissenschaftlichen Bereich, sieht der Gesetzgeber zunehmend die Gefahr von Sammellücken. Die Erforderlichkeit der Sammlung und Bewahrung wird zusätzlich durch die besondere „Flüchtigkeit“ von Online-Medien verstärkt.

Der nun vorliegende Gesetzesentwurf sieht eine Sammelermächtigung an die Österreichische Nationalbibliothek für frei zugängliche Online-Medien vor. Zusätzlicher Aufwand bei den Medieninhabern soll dadurch vermieden werden, dass sie dabei nicht Mitwirken müssen - sie werden lediglich darüber informiert. Eine Ablieferungspflicht wird es für Online-Medien nur dann geben, wenn die Nationalbibliothek nicht selbst sammeln kann.

Auch die Regelungen über die Tragung der bei der Ablieferung entstehenden Kosten werden den spezifischen Anforderungen der Ablieferung von Online-Medien angepasst. Weiters werden zum Schutz der Urheberrechte der Medieninhaber genaue Regelungen über die Benutzung der abgelieferten Medien durch die Bibliotheksbenutzer getroffen. Die Begutachtungsfrist für den Gesetzesentwurf endet am 18. April.
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