Gerichtschef als Alkolenker: Doppelte Strafe

Fahrerflüchtiger muss zwei Monatsbezüge Strafe zahlen.

Wien. Ein Landesgerichtspräsident, der mit 1,08 Promille am Steuer einen Unfall mit Sachschaden verursacht, Fahrerflucht begeht und mit einem „Nachtrunk“ die Ermittlungen erschwert, „beeinträchtigt das Vertrauen in die richterliche Berufsausübung gravierend“: Mit dieser Begründung hat der Oberste Gerichtshof eine vom OLG Graz verhängte Geldstrafe gegen einen Gerichtspräsidenten aus einem anderen Sprengel von einem auf zwei Monate verdoppelt. Vor allem aus Gründen der Generalprävention, also der öffentlichen Abschreckungswirkung, müsse der Vorfall disziplinarrechtlich effektiv geahndet werden, so der OGH (Ds 27/13).

Der Mann war nach einer Geburtstagsfeier alkoholisiert heimgefahren. Dabei hatte er im Vorbeifahren eine geöffnete Autotür erwischt und diese und seinen Kotflügel und Außenspiegel ruiniert. Dank eines Zeugen wurde er rasch ausgeforscht; eine Alkoholisierung von 1,8 Promille ging zum Teil auf Bier und Schnäpse zurück, die er sich nachträglich zu Hause gönnte. Nach der Bestrafung durch die Polizei und eine Führerscheinabnahme für vier Monate zeigte er sich vor dem Disziplinargericht reumütig.

((kom) "DiePresse" vom 12.05.2014)

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