Zu wenig Salz gestreut: Asfinag haftet

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Unfall durch Glätte. Straßenerhalter konnte die gebotene Sorgfalt nicht nachweisen.

Wien. Wer auf einer Autobahn ohne Vorwarnung wegen Straßenglätte ins Schleudern kommt, hat gute Chancen, Schäden von der Asfinag ersetzt zu bekommen. Eine Lenkerin, die im Jänner 2011 auf der A14 Richtung Bregenz bei einer scharfen Bremsung die Haftung verloren hatte und gegen die Leitplanke geprallt war, erhielt jetzt 9444 Euro für den Schaden an ihrem Auto und als Schmerzengeld zugesprochen. Die Asfinag und der von ihr beauftragte Winterdienst hatte nicht alles Zumutbare unternommen, um für eine griffige Straßenoberfläche zu sorgen.

Die Asfinag trifft als Erhalterin der mautpflichtigen Autobahnen eine strenge Haftung: Zahlende Benützer sind ihre Vertragspartner; verletzt die Asfinag ihre Schutz- und Sorgfaltspflichten, haftet sie bereits bei leichter Fahrlässigkeit. Im Vorarlberger Fall hatte ein Kälteeinbruch über Nacht in Verbindung mit hoher Luftfeuchtigkeit dazu geführt, dass sich frühmorgens eine dünne Schicht Raureif gebildet hatte. Die Asfinag argumentierte im Prozess, dass bei Kontrollfahrten am Vortag auf der trockenen Straße kein Eis feststellbar gewesen sei, dass die Wetterprognosen keine Gefahren vermerkt und Messsensoren einen noch ausreichenden Salzgehalt gemeldet hätten.

Nach dem – vom Obersten Gerichtshof (2 Ob 16/14p) gebilligten– Urteil des Berufungsgerichts steht fest, dass an der Unfallstelle zu wenig Salz war: „Für die fehlende Restsalzmenge trägt die beklagte Partei die Verantwortung.“ Größere Sorgfalt wäre der Asfinag zumutbar gewesen.

Diese wollte umgekehrt die Frau für die Schäden an der Leitschiene (8671,96 Euro) verantwortlich machen, blitzte mangels Verschuldens der Klägerin jedoch ab. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 19.05.2014)

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