Bücherkauf für Buchhändlerin nicht absetzbar

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Verwaltungsgerichtshof lehnt Werbungskosten ab.

Wien. Angestellte können den Ankauf literarischer Werke nicht steuermindernd geltend machen – selbst dann nicht, wenn sie im Buchhandel arbeiten. Der Verwaltungsgerichtshof hat solche Werbungskosten einer angestellten Buchhändlerin abgelehnt (2011/15/0187).

Die Frau arbeitet in einer Buchhandlung in Vaduz. Sie gab an, beruflich überdurchschnittlich viel lesen zu müssen, weil gute Beratung für den Fachhandel essenziell sei. Der VwGH betont dagegen den Grundsatz, dass Werke der Literatur von allgemeinem Interesse nicht abzugsfähige Kosten privater Lebensführung seien. Dass angestellte Buchhändler ausnahmsweise anders zu behandeln seien, zeige der Bescheid nicht auf. Und: Über Neuerscheinungen würde der Buchhandel ohnehin von den Verlagen informiert. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 23.06.2014)

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