Staatsanwälte: Variationen des Weisungsrechts

Nicht parteipolitisch besetzte fachliche Spitze als Ziel.

Walchsee/Wien. Unter dem amtierenden Justizminister, Wolfgang Brandstetter, vormals Verteidiger so mancher Personen, die nun im Visier der Justiz stehen, ist das ministerielle Weisungsrecht gegenüber der Staatsanwaltschaft ganz weit oben auf der politischen Agenda. Um die Diskussion voranzutreiben, haben jetzt die Staatsanwälte ein Positionspapier vorgelegt (s. Webtipp unten), in dem sie erneut vehement fordern, eine nicht parteipolitisch besetzte fachliche Weisungsspitze einzurichten, um dem Anschein einer politischen Abhängigkeit entgegenzuwirken.

Beim 23. Forum der Staatsanwälte in Walchsee präsentierten die obersten Standesvertreter drei Modelle zur Umgestaltung. Als präferierte Variante bezeichnete Gerhard Jarosch, Präsident der Vereinigung der Staatsanwälte, die „Eingipfellösung“ mit einem obersten Staatsanwalt, der für längere Zeit als eine Normlegislaturperiode, aber nur einmal, zu bestellen wäre. Die für Einzelstrafsachen und internationale Rechtshilfe zuständigen Abteilungen des Ministeriums sollten ihm unterstehen, wobei diese Lösung den größten Umgestaltungsaufwand mit sich brächte.

Weniger radikal wäre eine „Zweigipfellösung“ mit einem Generalstaatsanwalt an der Seite des Ministers; er und nur er wäre dem Ressortchef gegenüber berichtspflichtig; dieser könnte dem Chefstaatsanwalt bloß generelle Weisungen erteilen, keine in Einzelstrafsachen.

Die realistischste und ohne Verfassungsänderung machbare wurde von Generalanwalt Martin Ulrich, oberster Gewerkschaftsvertreter der Staatsanwälte, so beschrieben: Der von Minister Brandstetter eingesetzte Weisenrat für heikle Fälle wird im Bereich der Generalprokuratur institutionalisiert. Dazu wäre es nötig und nach Ansicht der Staatsanwälte zulässig, die Prokuratur für diesen Bereich weisungsfrei zu stellen. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.06.2014)

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