Pferd stirbt nach Spritzen: Pfleger haftet

(c) Clemens Fabry
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Klarer Beweis, dass Injektion Tod verursachte, nicht nötig. Der Pferdewirt hatte bei der Behandlung des Tiers eigenmächtig gehandelt.

Wien. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verschärft die Haftung von Pferdepflegern. Obwohl nicht nachgewiesen werden konnte, dass ein Pfleger schuld am Tod des Tiers ist, muss er den Eigentümer entschädigen. Denn der Pferdewirt hatte bei der Behandlung des Tiers eigenmächtig gehandelt. Das Pferd im Wert von 15.000 Euro musste eingeschläfert werden.

Es war dem Mann zur Verwahrung und Pflege anvertraut worden. Im Krankheitsfall, so sagte der Eigentümer, solle ein bestimmter Tierarzt verständigt werden. Der Pferdepfleger rief aber lieber einen anderen Veterinärmediziner an und spritzte in weiterer Folge auch einfach selbst Cortison nach.

Das Landesgericht Wels wies die Klage gegen den Pferdepfleger dennoch ab. Es sei nicht erwiesen, dass das Tier durch das eigenmächtige Spritzen zugrunde ging. Zwar kämen die Spritzen als Ursache für die Pilzinfektion, die das Tier hinwegraffte, infrage. Ein Tierarzt hätte solche Injektionen nämlich nicht isoliert gegeben. Andererseits aber war das Pferd zuvor kastriert und in einen anderen Stall gestellt worden. Auch diese Aufregung hätten Ursache für die Pilzinfektion sein können.

Schutzgesetz gebrochen

Das Oberlandesgericht Linz drehte das Urteil um: Denn laut Tierärztegesetz dürften nur Veterinärmedizinier Pferden Spritzen geben, der Pfleger habe also gegen ein Schutzgesetz verstoßen. Er hafte daher für den Tod des Pferdes. Der OGH (2 Ob 213/13g) bestätigte das Urteil. Der Pferdepfleger habe eine Schutznorm gebrochen. Es reiche somit der bloße Anscheinsbeweis: Der Pferdepfleger muss für den Schaden aufkommen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.07.2014)

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