Neue Chance für Lehrerin, die oft zu spät kam

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Der Suspendierungsbescheid wurde aufgehoben, die Behörde muss neu prüfen.

Wien. Weil eine Lehrerin immer wieder zu spät in die Schule kam, sahen sich Oberösterreichs Behörden gezwungen zu reagieren. Die Volksschullehrerin wurde per Bescheid vom Dienst suspendiert. Wobei der Frau nicht nur die Verspätungen zur Last gelegt wurden. Auch habe sie Weisungen missachtet und die Aufsichtspflicht verletzt. Und in zwei Fällen soll die Lehrerin sogar für Beschimpfungen bzw. Handgreiflichkeiten gegenüber Schülern verantwortlich gewesen sein.

Die Lehrerin bekämpfte die Suspendierung. Man könne ihr nicht vorwerfen, dass sie ihre Dienstpflichten verletzt habe, sagte sie. Einige Vorwürfe seien unwahr. Und was ihr Zuspätkommen betreffe, so sei dieses nur Folge ihres Gesundheitszustandes. Denn sie leide seit Jahren an einer latenten und in akuten Schüben auftretenden Depression, die gerade nach Problemsituationen in der Schule auftrete. Die Lehrerin betonte, Schlaftabletten zu nehmen. Sie könne daher nichts dafür, wenn sie nicht zu den vorgegebenen Schulzeiten erscheine. Die Frau legte ärztliche Gutachten vor.

Ärztliche Atteste missachtet

Die Disziplinaroberkommission beim Landesschulrat betonte aber, dass die Gutachten keinen Schluss darauf zuließen, dass die Frau unzurechnungsfähig war. So einfach könne sich der Schulrat das aber nicht machen, rügt nun der Verwaltungsgerichtshof (2013/09/0195). Man habe es verabsäumt, auf die ärztlichen Atteste näher einzugehen. Es fänden sich darin nämlich sehr wohl Indizien, die darauf schließen lassen, dass die Frau zum Zeitpunkt ihrer Verfehlungen unzurechnungsfähig war. Der Suspendierungsbescheid wurde aufgehoben, die Behörde muss neu prüfen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 28.07.2014)

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