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Anwaltsprüfung ohne Konzipientenzeit

19.05.2008 | 18:18 |  BENEDIKT KOMMENDA (Die Presse)

Ein Grazer studierte Jus, wurde in Spanien ohne Praxiszeit Abogado und muss nun laut VfGH zur Eignungsprüfung als Anwalt in Österreich zugelassen werden.

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WIEN. Robert Koller könnte der erste österreichische Jurist sein, der hier Rechtsanwalt wird, ohne die praktische Vorbereitungszeit als Konzipient zurückgelegt zu haben. Der knapp 29-jährige Grazer ist in Spanien „Abogado“ und will als EU-Bürger jetzt von der europäischen Freizügigkeit Gebrauch machen. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) sichert ihm dazu gegen den Willen der heimischen Standesvertretung die Startvoraussetzungen. Sollte Koller ans Ziel kommen, ist er allerdings vielleicht auch der Letzte, dem dies gelingt: Anwaltskammer und Justizministerium orten ein Schlupfloch, das tunlichst geschlossen werden sollte.

Koller hat in Graz Jus studiert und übersiedelte dann „aus persönlichen Gründen“, wie er sagt, nach Spanien. Dort absolvierte er etliche juristische Kurse an der Universität, bis er mit Hilfe von Ergänzungsprüfungen nach zweieinhalb Jahren eine – aus spanischer Sicht – Nostrifikation seines Studienabschlusses erreichte: Sein Magister iuris wurde vom spanischen Wissenschaftsministerium als gleichwertig mit dem spanischen „Licenciado en Derecho“ anerkannt. Mit einer bemerkenswerten Folge: Koller konnte sich sogleich bei der Rechtsanwaltskammer Madrid anmelden, weil in Spanien (noch) keine Praxiszeit vorgeschrieben ist (die Einführung einer zweijährigen Berufsvorbereitung steht unmittelbar bevor). Seit 14. März 2005 führt Koller die Berufsbezeichnung „Abogado“.

Drei Wochen später beantragte er bei der Rechtsanwaltsprüfungskommission beim Oberlandesgericht Graz die Zulassung zur Eignungsprüfung als Anwalt in Österreich. Anwälte, die aus dem europäischen Ausland kommend sich in Österreich niederlassen wollen, müssen entweder drei Jahre Berufspraxis bei einem Anwalt nachweisen oder die erwähnte Eignungsprüfung bestehen. Neben der Zulassung zur Prüfung beantragte Koller – mit Blick auf das ohnehin in Österreich absolvierte Jusstudium – auch gleich die Erlassung derselben. Doch beides lehnte der Vorsitzende der Kommission ab. Auch die Oberste Berufungs- und Disziplinarkommission ließ Koller abblitzen: Seine Vorgehensweise verfolge nur den Zweck, die fünfjährige praktische Verwendung „missbräuchlich zu umgehen“, befand die OBDK; die Prüfung beantrage Koller bloß zum Schein, wenn er sogleich davon befreit werden wolle.

Also blieb für Koller nur noch der Gang zum Höchstgericht – mit einem lokalen Einvernehmensanwalt an der Seite, der dem „dienstleistenden europäischen Anwalt“ die Beschwerde unterschrieb. Und hier setzte sich Koller mit seiner Berufung auf den Gleichheitssatz durch: Die OBDK habe die Rechtslage grundlegend verkannt und ihren Bescheid mit Willkür behaftet. Die Zulassung zur Prüfung könne Koller nicht mit der Begründung verwehrt werden, dass er keine berufliche Ausbildung absolviert habe, wenn eine solche in Spanien nicht vorgesehen sei. Dem Beschwerdeführer Missbrauch vorzuwerfen, ist für den VfGH „völlig verfehlt“ (B 1098/06). Bloß mit der Einschätzung, dass die Prüfung nicht unter Hinweis auf die Diplomprüfungszeugnisse gänzlich erlassen werden könne, geht der Gerichtshof konform: Koller muss also zwar zur Prüfung zugelassen werden, diese allerdings wohl zumindest zum Teil auch ablegen.

Das Justizministerium und der Rechtsanwaltskammertag suchen nun eine Möglichkeit, für die Zukunft die Abkürzung über das europäische Ausland zu versperren.

ZUR PERSON: Robert Koller

Geboren: am 30. Juni 1979 in Graz

„Künstlername“: Robert Koller-Vernon – weil in Spanien Doppelnamen üblich sind, hat er dort den Mädchennamen seiner kolumbianisch-stämmigen Mutter an seinen angehängt

Studium, Beruf: Jus in Graz, derzeit Anwalt in Spanien und Gibraltar [privat]

("Die Presse", Print-Ausgabe, 20.05.2008)

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21 Kommentare
Gast: Platzhirsch
01.06.2008 18:52
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Soll er sich doch eintragen lassen in Österreich...

... aber nicht als Rechtsanwalt, sondern als "Abogado". Schließlich müssen die "Limited" bei uns auch "Limited" heißen.

Gast: Fürst Adam
23.05.2008 15:51
0 0

Abkürzung über Liechtenstein

Die Abkürzung geht auch über Liechtenstein. Dort wird man nach 1,5 Jahren Praxis, Gerichtsjahr und Prüfung Anwalt. Dies wird von Vorarlberger Juristen bereits seit längerem so praktiziert. Dann Ergänzungsprüfung beim OLG Innsbruck und man ist in Österreich und Liechtenstein Anwalt noch bevor man die große LU hat.

Für alle die sich die 5 Jahre Sklavenarbeit sparen möchten, ist dies ein äußerst schneller Weg. Sogar beim Gerichtsjahr in Liechtenstein verdient man bereits ca. 2.500 EUR. Also rechtzeitig fürs Gerichtsjahr in Liechtenstein anmelden.

Gast: Juristl
22.05.2008 09:54
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ein paar andere Randbedingungen

Mag schon sein, daß in Österreich der Weg zur Anwaltei ein wenig dornenvoller ist als anderswo. Aber: können etwa HTL-Absolventen Ziviltechniker werden ? Rettungssanitäter zu Notärzten "upgraden" ? Ohne risikolose Konzipientenzeit werden (abgesehen von den 5 % wirklich guten Leuten, die sich heute schon problemlos durchsetzen) tendenziell nur ahnungslose Glücksritter oder Junganwälte in der väterlichen Kanzlei selbständig machen können - dem Rest fehlt eben die Möglichkeit, die nötige Erfahrung zu sammeln. -- Außerdem ist es bei einer Aufweichung der Anwaltsausbildung vorbei mit der Vergleichbarkeit zu Richtern und Notaren - ein Wechsel ins andere Metier (dzt. mit kl. Zusatzprüfung möglich und auch usus) ist dann ausgeschlossen. Es gibt viel im Bereich der RAK zu ändern (z.B. Zusammenlegung aller Landeskammern !), aber soo dumm ist unser System auch nicht.

Antworten Gast: Newcomer
28.05.2009 14:50
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Re: ein paar andere Randbedingungen

Und was ist mit der teilweise an Ausbeutung grenzenden "Verwendung" (sic!) von Konzipienten durch Anwälte? Bringt die auch irgendwelche Vorteile - außer den Anwälten natürlich?

Gast: ASVG-Sklave
20.05.2008 10:06
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Bravo für den ersten Streich

Auch die (beantragte) Eignungsprüfung durch die Anwaltskammer sollte vor den EuGH kommen, weil sie hier als Instrument dient, um Anwälten aus der EU den Start in Österreich zu erschweren. KÖSTLICH und Bravo Dr. Robert Koller-Vernon. Dieser Willkürstaat wird nach Strich und Faden vorgeführt. Eine Schande für unsere Justiz, wie sich sich konsant lächerlich macht. Da hilft auch die Notbremse seitens des VfGH nichts: Ist der Ruf einmal weg...............

Antworten Gast: clemens
22.05.2008 11:39
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Re: Bravo für den ersten Streich

ich kann mich den gratulationen nur anschliessen...dies ist ein netter weg der modernen sklaverei waehrend der zeit als rechtsanwaltsanwaerter zu umgehen und die kammer gleich dazu...die reaktion der kammer zeigt aber auch eine bedenkliche einstellung zum rechtsstaat...

Antworten Gast: Grautier
22.05.2008 09:43
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Jetzt ist alles klar:

Der ASVG-Sklave hat die Anwaltsprüfung nicht geschafft, daher sein geifernder Frust.

Antworten Antworten Gast: ASVG-Sklave
22.05.2008 19:33
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Re: Jetzt ist alles klar:

Schön, wenn der "geifernde Frust" zum grandiosen Triumph wird. DAS ist S A T I S F A C T I O N !!!

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Quo usque...

wie lange noch dürfen die anwaltskammer, dieser verquere uralt-verein (allein die ihm nahestehende "sobranje" spricht bände!), und die ganzen "pauker" und prüfer, mit dieser völlig unsinnigen Anwaltsprüfung ein völlig ungerechtfertigtes körberlgeld verdienen? Wenn man die ganzen erfolgreich geprüften "Anwälte" sieht, kommt einem das Kotzen. Die EU-widrige Prüfung ist eine Farce und Augenauswischerei und gehört raschest abgeschafft!!

Antworten Gast: Juristl
22.05.2008 09:39
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wenn Sie die Pauker brauchen...

...dann tun's mir leid. Ich kann Ihnen versichern: es geht auch ohne.

Gast: Gast
20.05.2008 09:05
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Recht hat er!

Bin zwar prinzipiell für eine qualitativ hochwertige Anwaltsausbildung, nur die derzeit vorherrschenden überkommenen Verhältnisse müssen irgendwie aufgebrochen werden. EUR 1.500 brutto monatlich für sicher mehr als 60-70 h Wochenarbeitszeit führen mE dazu, dass die wirklich guten Leute schon lange nicht mehr in die Anwalterei gehen - und dies aus verständlichen Gründen ...

Insofern Hut ab vor jemanden, der den verkrusteten Strukturen Paroli bietet!!!

Gast: Stadthauptfrau
19.05.2008 21:25
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Die Ergänzungsprüfung wird sich gewaschen haben.

Da wird der Ständestaat seine Fratze zeigen.

Antworten Gast: Europarechtler
20.05.2008 10:26
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Re: Die Ergänzungsprüfung wird sich gewaschen haben.

...und wird damit wieder europarechtlich anfechtbar sein:-)
Die Prüfung darf nämlich gerade nicht das gesamte Wissen abfragen, sondern sich hauptsächlich auf, vom Bewerber bereits nachgewiesene Kenntnisse beziehen und darf über das Ausmaß eines Fachgespräches nicht hinausgehen:-) SO ist die herrschende Auslegung von Art 10 RL 98/5 EG über die Freizügigkeit von Rechtsanwälten in Europa! Sorry Bürokraten :-)

Wenn der Kollege übrigens drei Jahre auch regelmäßig im Österreichischen Recht praktiziert hat, kann er sich die Prüfung komplett schenken, und die automatische Vollintegration in den österr. Rechtsanwaltsstand verlangen - ob's der Kammer passt oder nicht ;-))

Das ist herrschendes Europarecht - es braucht nicht mal eine Vorabentscheidung - verstehe gerade in Juristenkreisen die Aufregung nicht. Es war bekannt als die RL 98/5 EG verabschiedet wurde, dass es in der EU auch Länder gibt in denen eine praktische Verwendung nicht vorgesehen ist (meines Wissens sogar in Holland)

Pyrphoros
19.05.2008 20:05
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diese entscheidung des vfgh

ist zu begrüßen. dem grazer juristen sollte für diese konstruktion schon honoris causa die berufsbefugnis verliehen werden. dadurch wird die unnötige österreichische praxiszeit von 5 jahren, die sowieso nur dazu dient junge juristen nach strich und faden auszubeuten, indem man diese zeit fadenscheinig als "ausbildungszeit" bezeichnet, umgangen, und das ist gut so. vor allem ist es ein schlag gegen die unnötigen kammern und das justizministerium, das sowieso nur nach der pfeife der kammern tanzt (eine hand wäscht...). natürlich ist es klar, dass sich standesvertretung und die überstandesvertretung - sprich justizministerium - jetzt auf den kopf greifen und staunen, dass man ihre sklavenhalterregelungen umgehen konnte (und sklavenhalterregelungen gibt es in österreich für junge herangehende anwälte mehr als genug, von der pflicht zur gerichtspraxis, um dem staat geld für arbeitskräfte zu ersparen, über die praxiszeit bis zur notwendigen rechtsanwaltsprüfung). ein hoch auf den vfgh!

Antworten Gast: Juristl
22.05.2008 09:59
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Nicht sehr gescheit !

"...Pflicht zur gerichtspraxis, um dem staat geld für arbeitskräfte zu ersparen... - geht es noch ? Rechtspraktikanten werden bezahlt (und für ihren idR nach dem Studium nicht vorhandenen Praxisbezug durchaus angemessen); und welche Studienrichtung hat das Privileg eines Rechtsanspruches (!!!) auf 9 Monate Beschäftigung (bei der man sich - je nach persönlichen Engagement - wirklich nicht den Haxen ausreißen muß, aber andererseits auch viel lernen kann).

Antworten Antworten Pyrphoros
24.05.2008 23:44
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Re: Nicht sehr gescheit !

schauen sie - es ist mir völlig egal, ob andere studienrichtungen ein derartiges "privileg" haben. dieses "privileg" wie sie es bezeichnen muss (!) jeder in anspruch nehmen, der rechtsanwalt werden möchte - warum wohl - nun, weil der staat zu geizig ist um arbeitskräfte zu bezahlen, so werden ja sinnvollerweise am lg für strafsachen praktikanten als schriftführer herangezogen um sich so geld für professionelle schreibkräfte zu ersparen. daher ist es kein privileg, sondern eine schranke zum freien beruf, aber regulatoren wie sie mögen das. es ist mir auch egal, ob sie das entgelt für diesen zwangsdienst für angemessen halten oder nicht, es ist schlicht eine verarschung und zeigt die haltung solcher personen wie sie zu akademikern - die sind für sie zitronen, die man ausquetscht und die gefälligst das maul halten sollen und die dafür mit dem gehalt einer wurstverkäuferin entlohnt werden. es lebe der austrokommunismus!

Antworten Antworten Antworten Gast: Juristl
26.05.2008 15:36
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das Falsche studiert ?

abgesehen davon, dass am LG Straf in der Zwischenzeit (bei den Einzelrichtern) das Diktiergerät Einzug gehalten hat, schändet es einen zukünftigen Anwalt, Notar, Richter (für diese drei Berufsgruppen ist das Gerichtsjahr nicht nur Recht auf 9 Monate gesicherter Arbeitsplatz, sondern eben auch Pflicht) wohl nicht. Was den Gehalt betrifft: Jede Wurstverkäuferin könnte sich glücklich preisen. -- Vermutlich sind Sie aber nur einer jener tollen Hechte von Kollegen, die es ja gar nicht erwarten können, nach dem Studium ins (durch Beziehungen) gemachte Bett des supertollen Konzijobs (vielleicht in Vaters Kanzlei ? oder doch mit weltanschaulichen Naheverhältnissen ?) hineinzuplumpsen und denen vor dem Rest der Welt nur ekelt. Werden Sie glücklich damit.

Antworten Antworten Antworten Antworten Pyrphoros
26.05.2008 16:45
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keine sorge!

wenn sie schon so persönliche vermutungen aufstellen - keine sorge, ich habe in diesem land nicht einmal den hauch einer beziehung, da ich gebürtiger ausländer bin, was ich mir bisher erarbeitet habe, ist frucht meiner eigenen leistung - ich weiß schon, das ist in österreich schwer vorstellbar, aber möglich. daher hat auch mein vater keine kanzlei, er kommt auch nicht aus dem juristischen bereich. zur aussage mit den weltanschaulichen naheverhältnissen kann ich sowieso nur lachen, das kann auch nur einem kopf entspringen, für den etwas anderes gar nicht vorstellbar ist. das zu ihrer information, ich bin halt einer der sich gegen diese sklaverei stellt, die unter anderem auch vom staat selbst gefördert wird. werden sie glücklich mit der sklaverei, ein sklave mehr oder weniger....was spielt das für eine rolle :-), es gibt eh schon so viele wie sie, die sich gern auf den kopf schxx lassen, einer mehr oder weniger...

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26.05.2008 19:36
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Was ist dann Ihr Problem ?

Schön, Sie Tüchtiger, dass Sie also im Rahmen der von unserem Lande zur Verfügung gestellten Bedingungen so erfolgreich sein konnten. Ich kann Sie beruhigen: wenngleich ich gebürtiger Inländer bin, treffen doch alle anderen Aussagen (eigene Leistung, keine Beziehungen) ebenso vollinhaltlich auf mich zu. Also sind Sie auch nicht soo ein Wunderwuzzi. -- Zur Sache selbst: Eine Pflichtpraxis bei Gericht für gewisse Berufsgruppen als Sklaverei zu bezeichnen ist wohl ziemlich übertrieben. Ich schlage aber vor, sich demnächst auch von frisch absolvierten Jungmediziners operieren zu lassen (ohne Turnus und Facharztausbildung, ist doch nur Sklaverei). Auch der 19jährige HTLer soll seinen Kuckuck unter die Statik eines Hochhauses setzen dürfen. Und Ihren Gasanschluß lassens auch vom Pfuscher ums Eck herstellen. Wenn Sie das alles vorleben, dann könnens meinetwegen auch Anwalt ohne Berufspraxis sein.

Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Antworten Pyrphoros
26.05.2008 23:20
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Re: Was ist dann Ihr Problem ?

ich habe nicht behauptet, dass ich ein wunderwuzzi bin, sie haben mir gewisse dinge unterstellt, die nicht wahr sind, ich habe versucht ihre unterstellungen zu entkräften. sie brauchen mich auch nicht zu beruhigen, das bin ich schon. sie vergleichen weiters äpfel mit birnen, bleiben sie beim selben beruf, wenn sie schon dinge vergleichen, und vergleichen sie die berufsvoraussetzungen im internationalen maßstab. dann werden sie auch erkennen, dass es nirgends so restriktive zugangsbeschränkungen zum anwaltsberuf gibt wie in österreich, dies hat seinen grund im protektionismus und der wissentlichen ausbeutung der jungjuristen. wenn andere länder mit weniger restriktiven voraussetzungen auskommen, wird dies in österreich auch möglich sein, so gut ist unsere ausbildung nicht, dass sie maß aller dinge sein kann. wenn halt österreich nicht mit dem protektionismus aufräumt, wird es die eu tun, der eugh hat da seine mittel, ob es den protektionisten und ausbeutern hier passt oder nicht.

Antworten Gast: Franz Koller
21.05.2008 10:33
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Re: diese entscheidung des vfgh

Ich möchte Dir, Robert auch auf diesem Wege recht herzlich gratulieren!
Für die restlichen Leser und vor allem für die Redaktion: Hier hat sich leider ein Druckfehler eingeschlichen: Der Name lautet nicht Koller-Vernon sondern Koller-Vernot!

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