Arzt-Assistentin darf nicht für Optiker werben

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Medizinergehilfin ist es untersagt, bei Fragen zur Sehhilfe auf bestimmtes Geschäft zu verweisen.

Wien. Nach dem Augenarzt ist der nächste Stopp für Patienten oft der Optiker. Zwar ist es legitim, wenn Arzt und Optiker ihre Räumlichkeiten nah beieinander haben. Aber jeglicher Druck auf die Patienten zu einem bestimmten Optiker zu gehen, ist verboten, wie der Oberste Gerichtshof (OGH) betont.

Eine Vereinigung von Optikern hatte Augenarzt und Optiker geklagt. Nicht das erste Mal. Im Vorprozess hatten die Beklagten bereits versprochen, nicht länger den Warteraum zu teilen, einen gemeinsamen Eingang zu nutzen oder Gutscheine für den Optiker beim Arzt aufzulegen. Die neue Konstruktion sah nun vor, dass Optiker und Arzt sich zwar in derselben Zimmerflucht eines Hauses befinden. Es gibt aber zwei Eingänge, wobei der linke die Aufschrift „Optik Bereich“ trägt. Es gibt einen Durchgangsbereich zwischen Optiker und Arzt.

Die neue Klage gegen die beiden wegen unlauteren Wettbewerbs scheiterte in den ersten beiden Instanzen. Der Betrieb eines Augenoptikers in enger räumlicher Verbundenheit mit der Ordination des Arztes sei nicht als Werbung zu qualifizieren, meinte das Landesgericht Korneuburg. Auch dass Gutscheine in der gemeinsamen Organisationseinheit aufliegen (aber nicht vom Arzt ausgegeben werden), sei unproblematisch, wenn auch andere Optiker dort Gutscheine auflegen dürften. Und dass es eine Videokamera beim Eingang der Ordination gebe, auf der man sehen könnte, wer zum Optiker abbiegt, sei auch kein Problem: Denn es lasse sich nicht erkennen, ob ein Patient beim Optiker einkauft.

Das Oberlandesgericht Wien und der OGH teilten diese Ansicht. Der OGH rügte aber, dass ein Einwand von der Klagsseite nicht ausreichend untersucht wurde. Die Gehilfin, so der Vorwurf, solle Patienten bei Fragen zu Sehbehelfen an den nahen Optiker verwiesen haben. Das wäre sehr wohl eine unerlaubte Werbung, meint der OGH (4 Ob 34/14z). Die Erstinstanz muss nun klären, ob die Assistentin Patienten tatsächlich riet, den nahen Optiker zu kontaktieren. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2014)

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