Betrug am Richter: Frau verurteilt

(c) Clemens Fabry
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Sie wollte mit gefälschtem Vertrag Geld einklagen.

Wien. Auch wer in einem Gerichtsverfahren versucht, den Richter zu täuschen, kann wegen Betrugs verurteilt werden. Der Schuldspruch gegen eine Frau, die mit einem von ihr nachträglich veränderten Vertrag Geld einklagte, wurde vom Obersten Gerichtshof bestätigt.

Konkret handelte es sich um einen arbeitsrechtlichen Prozess: Die Frau hatte den Arbeitsvertrag dafür nachträglich am Computer verändert und eine Paraphe nachgemacht. Mehr als 50.000 Euro wollte die Frau so von einer GmbH erstreiten. Doch die Sache flog auf. Und die Frau wurde, nun vom Strafgericht, wegen schweren Betrugs verurteilt.

Das Höchstgericht (14 Os 60/14a) verwarf alle Einwände der Angeklagten. So spiele es keine Rolle, ob sie den Vertrag selber geändert habe oder es jemand anderer in ihrem Auftrag gemacht habe. Der Schuldspruch ist nach dem OGH-Entscheid rechtskräftig, über das Strafmaß richtet noch das Oberlandesgericht Wien. (aich)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.09.2014)

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