Gruß von hinten ist nicht dienstlich

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Ein Personalvertreter, der eine Kollegin unanständig willkommen geheißen haben soll, handelte nicht in Ausübung seines Mandats. Nun droht eine Strafe.

Wien. Im ländlichen Raum sei eine derart herzliche Begrüßung üblich, hatte der Mann betont. Zumal er die Kollegin auch schon länger kenne. Die Frau empfand den Gruß hingegen als keinesfalls adäquat und erstattete Disziplinaranzeige gegen den Kollegen, der Vorsitzender eines Personalvertretungsorgans ist. Dieser habe sich ihr von hinten genähert, während sie arbeitete, ihr auf die Schultern gegriffen und sich an sie gedrückt.

Nun sieht das hier anzuwendende Post-Betriebsverfassungsgesetz (es gilt bei Post, Telekom Austria und deren Tochterfirmen) vor, dass Personalvertreter besonderen Schutz genießen und nicht einfach disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können. Dafür ist die Zustimmung der Personalvertretung nötig. Diese hat die Zustimmung zur disziplinarrechtlichen Verfolgung aber zu erteilen, wenn die angekreidete Tat nicht im Zusammenhang mit der Mandatsausübung steht. Verweigert die Personalvertretung die Zustimmung, kann noch das Gericht angerufen werden.

Gruß für Mandat nicht nötig

In diesem Fall oblag es dann auch der Justiz, diese Rechtsfrage zu klären. Der Mann berief sich darauf, dass er ja in seiner Funktion als Personalvertreter den Betrieb besucht hatte, in dem er die Frau begrüßte. Bereits die ersten beiden Instanzen kamen aber zu dem Schluss, dass der Gruß nicht in Ausübung des Mandats erfolgte. So betonte das Oberlandesgericht Linz, dass ein solcher Gruß zum Zweck der Mandatsausübung weder notwendig noch tolerierbar sei. Eine Ansicht, der sich der Oberste Gerichtshof (9 Ob A 71/14b) anschloss.

Die Frage, wie der Gruß tatsächlich ausgefallen ist und ob der Mann nun disziplinarrechtlich zu bestrafen ist, muss separat geklärt werden. Nach der Entscheidung des Höchstgerichts ist nun aber klar, dass der Personalvertreter nicht in Ausübung seines Mandats grüßte und daher grundsätzlich bestraft werden kann.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.09.2014)

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