Ärger über Dienstschluss für Fax- und Maileingabe

Clemens Fabry
  • Drucken

Anwälte wollen erleichterte Kommunikation mit der neuen Rechtsmittelinstanz.

Wien. Alles Leben ist Kommunikation, alles Rechtsleben schon gar. Kein Wunder, dass vorige Woche die Diskussion im Rechtssalon der Anwaltskammer Wien mit dem Präsidenten des Verwaltungsgerichts Wien, Dieter Kolonovits, ein dominierendes Thema hatte: die Bedingungen, unter denen Anwälte die heuer eingerichtete neue Rechtsmittelinstanz erreichen können.

Das Gericht bildet, zusammen mit den Verwaltungsgerichten der anderen Länder und zwei Gerichten des Bundes, die erste Instanz der jetzt zweistufigen Verwaltungsgerichtsbarkeit. Kolonovits rechnet allein in seinem Haus mit 16.000 Fällen im heurigen Jahr, die von 83 Richtern und 28 Rechtspflegern zu erledigen sind. Nicht nur Strafbescheide können dort bekämpft werden, sondern auch Administrativbescheide aus allen erdenklichen Bereichen, von Bausachen über die Mindestsicherung bis zur Vergabe öffentlicher Aufträge.

„Sind das richtige Richter?“, fragt Anwaltspräsident Michael Auer mit Blick auf jene Juristen, die aus der weisungsgebundenen Verwaltung ans Gericht gewechselt sind. „Selbstverständlich“, erwidert Kolonovits, sind doch die Mitglieder weisungsfrei, unversetzbar und unabsetzbar wie Justizrichter (und mit einem Einstiegsgehalt von rund 5200 Euro brutto zwischen Landes- und Oberlandesgericht angesiedelt). Aber natürlich müsse der Wandel zum Richter erst verinnerlicht werden, so Kolonovits weiter. Freilich: „Das geht sehr rasch.“

Die Diskussion kreist dann aber um banalere Fragen: Sei daran gedacht, will Anwalt Herbert Pochieser wissen, dass das Verwaltungsgericht wie die Justiz den Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) nutzt, damit Anwälte nicht einen weiteren Kommunikationskanal bedienen müssten? Nein, vorerst nicht. Obwohl auch für Kolonovits ein gemeinsames System der Idealzustand wäre, gibt es in seinem Gericht einen eigenen elektronischen Zustelldienst (der, anders als der ERV, auch Bürgern offensteht).

Besonders ärgert (nicht nur) Pochieser, dass Eingaben per Mail oder Fax nur bis 13 Uhr des letzten Tages der Frist möglich sind. „Das ist Kommunikationsverhinderung“, klagt der Anwalt. Kolonovits verteidigt die Dienststunden der Geräte damit, dass Eingaben mitunter binnen Stunden weiterverarbeitet werden müssen. Aber: „Wir wollen ja zugänglich sein. Wenn es keine Probleme gibt, bin ich auch einverstanden, wenn etwas um 23.59 Uhr einlangt.“ (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.10.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.