„Ein parteifreier Minister hat Vorteile“

Pr�sident der Richtervereinigung Werner Zinkl  Photo: Michaela Bruckberger
Pr�sident der Richtervereinigung Werner Zinkl Photo: Michaela Bruckberger (Michaela Bruckberger)
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Interview: Richter-Vertreter Werner Zinkl legt seine Wünsche an die künftige Regierung offen: Der Justizminister sollte am besten unabhängig sein und kein Weisungsrecht mehr haben. Gesetze müssten praxistauglicher werden.

Die Presse: Wie beurteilen Sie als Vorsitzender der Richtervereinigung den Wahlausgang?

Werner Zinkl: Es war so zu erwarten. Aber warten wir einmal ab, welche Regierung es geben wird. Es sind ja viele Varianten offen.

Welche Forderungen haben die Richter an eine neue Regierung?

Zinkl: Zum Teil sind Forderungen an die alte Regierung noch immer offen: Die Forderung nach einem Rat der Gerichtsbarkeit, einer Verankerung der Richtervereinigung im Gesetz, die Forderung nach Verwaltungsgerichten erster Instanz und ein Beibehalten der jetzigen Gerichtsorganisation. Und es gibt ab dem 1. Oktober ein Projekt zur Personalanforderungsrechung (PAR): 700 Richter in Österreich sind betraut, ihre Arbeitszeiten aufzuschreiben. Und wir haben die Zusage der amtierenden Justizministerin, dass man eine 100-Prozent-Auslastung akzeptieren und eine entsprechende Planstellen-Aufstockung zugestehen wird.


Das heißt, die Richter notieren, wie ausgelastet sie sind?

Zinkl: Es wird in jedem Akt jede Tätigkeit aufgeschrieben, die der Richter macht. Es wird auch zusätzliche Arbeit aufgeschrieben, zum Beispiel das Studium von Fachliteratur. Jede Form von richterlicher Arbeit wird genau aufgeschrieben und von einer Firma ausgewertet.

Wie viele Richter fehlen?

Zinkl: Nach der alten Bewertung waren es rund 100 österreichweit. Aber warten wir auf das Ergebnis der neuen Berechnungen. Diese werden voraussichtlich im Mai 2009 vorliegen.


Wie steht es an den Gerichten um die Ausstattung mit nichtrichterlichem Personal?

Zinkl: Dieses fehlt in noch größerem Ausmaß als Richter. Der Großteil der Arbeit bei Gericht läuft über die Kanzlei. Wenn es Schreibfristen von mehreren Wochen gibt, dann hat die Bevölkerung natürlich das Gefühl, dass bei Gericht alles so lang dauert.

Wünschen Sie sich, dass Maria Berger Justizministerin bleibt?

Zinkl: Ich will mich da in keiner Weise politisch äußern. Mit der Person der Ministerin Berger haben wir aber gute Erfahrungen gemacht.

Hätte es Vorteile, wenn ein parteifreier Justizminister kommt?

Zinkl: Grundsätzlich hat ein parteifreier Minister Vorteile, weil die Gefahr der Einflussnahme einer Partei auf den Minister und damit die Gefahr der Einflussnahme des Ministers auf die Justiz geringer ist.


Soll der Justizminister weiterhin gegenüber der Staatsanwaltschaft weisungsbefugt sein?

Zinkl: Die Weisungsspitze bei den Staatsanwälten sollte wegkommen vom Justizminister, weil der Anschein und die Gefahr der Einflussnahme immer groß ist. Ich muss aber dazu sagen: Es gab in der jüngsten Vergangenheit keine bekannten Weisungen oder Einflussnahmen, die ein Problem waren.


Das Thema Verhängung der Untersuchungshaft wurde in den letzten Monaten aktuell. Verhängen die Richter die U-Haft zu leicht?

Zinkl: Nein, das glaube ich nicht. Die Richter prüfen gewissenhaft.

Sind im Fall der in U-Haft genommen Tierschutzaktivisten Fehler passiert?

Zinkl: Dazu sage ich nichts, weil das ein anhängiges Verfahren ist.


Immer wieder kommt der Vorwurf, dass in Wirklichkeit der Gutachter und nicht mehr der Richter über das Urteil entscheidet. Hören die Richter zu sehr auf die Gutachter?

Zinkl: In Fachgebieten ist es für einen Richter nicht immer leicht, selbst Entscheidungen zu treffen. Das Gutachten ist ein Beweismittel, das einen hohen Stellenwert hat, das will ich nicht bestreiten. Aber die Entscheidung trifft immer das Gericht und nie der Sachverständige. Es mag unter den Richtern Unterschiede geben, was das Ausmaß des Vertrauens auf den Sachverständigen betrifft. Und die Gefahr ist – wenn auch in einem geringen Ausmaß – vorhanden, dass ein Sachverständiger nicht richtig liegt.


Wie schaut es aus mit der politischen Einflussnahme auf Richter aus. Gibt es die in Österreich?

Zinkl: Es gibt immer wieder Versuche der politischen Einflussnahme auf Richter. Es gibt immer wieder öffentliche Äußerungen von Politikern: Politiker beschweren sich vor allem dann, wenn sie selbst oder Interessen, die sie vertreten, betroffen sind. Dann ist von Politjustiz die Rede. Mit solchen Vorwürfen ist man schnell konfrontiert. Und das sind letztlich auch Einflussnahmen.


Wie haben sie die Wahlplakate der ÖVP gefunden, bei denen Richter neben der Aufschrift „Volle Härte bei Kindesmissbrauch“ abgebildet waren?

Zinkl: Die habe ich massiv abgelehnt. Es entsteht für den Betrachter sehr leicht der Eindruck, dass einerseits die Richter sich mit der plakatierten Forderung identifizieren. Andererseits kann der Eindruck entstehen, dass die Berufsgruppe der Richter sich mit einer Partei identifiziert.

Wie sehen Sie das Thema Opferschutz? Ist dieser inzwischen genügend ausgebaut?

Zinkl: Da ist viel passiert. Es ist gut, dass das passiert ist. Man muss aber schon ein bisschen aufpassen, da ja parallel dazu Rechte von Verdächtigen betroffen sein können. Für jeden Menschen, der einer strafbaren Tat verdächtigt wird, gilt die Unschuldsvermutung. Man muss aufpassen, dass man dessen Rechte nicht beschneidet, indem man die Rechte des Opfers noch mehr stärkt. Da muss man an beide Seiten denken.

Ist der Opferschutz überzogen?

Nein. Aber er reicht.


Vor der Wahl wurde im Ministerrat noch beschlossen, dass Richter Berufsverbote für Sexualstraftäter aussprechen können. Begrüßen sie das?

Zinkl: Nein, das begrüße ich nicht, das ist ein Problem. Das sollte Sache der jeweiligen Berufsgruppen sein und nicht Sache der Gerichte. Wir können auch nicht kontrollieren, ob ein Lehrer noch seinem Beruf nachkommt oder nicht. Da muss man vorsichtig sein.


Vermissen Sie bei Gesetzen öfters die Praxistauglichkeit?

Zinkl: Ja, sehr. Das kommt immer wieder vor, dass Gesetze gemacht werden, wo man im Laufe der Zeit draufkommt, dass sie unpraktikabel sind.


Und das wird beim Berufsverbot für Sexualstraftäter auch so sein?

Zinkl: Davon kann man ausgehen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.09.2008)

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