Prozess um Service-Hotlines

Gratis oder kostenpflichtig? Konsumentenschützer werfen T-Mobile vor, Kundengespräche bei Telering verbotenerweise zu vergebühren.

Wien. Wenn Unternehmen eine Telefonnummer einrichten, unter der Kunden sie im Zusammenhang mit (seit 13.Juni) geschlossenen Verträgen kontaktieren können, dürfen sie dafür nur das allgemeine Verbindungsentgelt, aber keine Zusatzgebühr verlangen. Das schreibt ein neuer Paragraf (6b) im Konsumentenschutzgesetz vor, der zur Umsetzung der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie erlassen wurde.

Der Verein für Konsumenteninformation (VKI) führt nun einen Prozess gegen T-Mobile: Unter der Marke Telering würden bloß automatengesteuerte Telefonate kostenlos angeboten; wer hingegen ein echtes Gespräch mit einem Servicemitarbeiter suche, müsse dafür 1,09 Euro je Minute zahlen. Dagegen hat der VKI eine Verbandsklage beim Handelsgericht Wien eingereicht.

T-Mobile wirft in seiner Reaktion dem VKI vor, beim Testanruf bewusst die kostenlose Kontaktmöglichkeit umgangen zu haben: Wer dort durch das Menü navigiere, etwa um eine weitere SIM-Karte zu bestellen, werde nach der Vorauswahl sehr wohl kostenlos mit einem Mitarbeiter verbunden.

Der Mobilfunkanbieter will aber punkto Kostenpflicht differenzieren können: Es müsse möglich sein, eine – auch automationsunterstützte – Gratisnummer zum Kontakt für Anfragen, Wünsche und Beschwerden zum Vertrag anzubieten. Jedoch müsse es auch zulässig sein, darüber hinausgehende Dienstleistungen wie eine technische Unterstützung gegen Entgelt anzubieten. Die Alternative wäre nur, gar keinen Telefonkontakt anzubieten: Das wäre zwar zulässig, aber nicht im Sinne der Konsumenten. (kom)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 27.10.2014)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.