Griss schlichtet wieder Konsumentenstreitigkeiten

(c) Clemens Fabry
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Das Pilotprojekt einer Schlichtungsstelle für Verbrauchergeschäfte wurde verlängert. Als Leiterin wurde die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss wiederbestellt.

Streitigkeiten von Verbrauchern mit Unternehmen sollen möglichst niederschwellig, kostensparend und abseits der Gerichte geschlichtet werden: Zu diesem Zweck ab Jänner 2016 ein EU-weit flächendeckendes Netz an außergerichtlichen Streitschlichtungsstellen für Verbrauchergeschäfte bestehen. Nachdem Österreich schon im Mai 2013 einen ersten Probelauf gestartet hat, geht jetzt die „Schlichtung für Verbrauchergeschäfte“ in die zweite Runde: Dank Förderungen des Sozialministeriums, der Arbeiterkammer und der Wirtschaftskammer (Sektion Banken) wurde der zunächst mit Ende August befristete Testbetrieb um weitere zehn Monate verlängert. Als Leiterin der Schlichtungsstelle wurde die ehemalige OGH-Präsidentin Irmgard Griss wiederbestellt. Griss ist auch Vorsitzende jener Untersuchungskommission, die im Auftrag der Regierung die Notverstaatlichung der Hypo Alpe Adria untersuchen soll.

Mehr als 250 Fälle bearbeitet

Die Schlichtungsstelle befasst sich mit Verbrauchergeschäften, das sind solche zwischen einem Konsumenten und einem Unternehmen. Ausgenommen sind Patientenrechte, Wohnungs- und Hausmietverträge, öffentliche Bildung und grenzüberschreitende Fälle. Besteht in einem Bereich bereits eine Schlichtungsstelle – etwa die Rundfunk- und Telekom-Regulierung RTR oder die E-Control –, werden die Beschwerdeführer dorthin verwiesen. Griss hat mit ihrem kleinen Team – es besteht jetzt aus einem Leiter der Geschäftsstelle und zwei Mitarbeiterinnen – bereits mehr als 250 Fälle behandelt. Gewährleistungsfälle und – mehr noch – Fremdwährungskredite dominierten den Anfall: Kreditnehmer sind häufig schon in Sorge, bevor die Darlehen noch endfällig sind und es daher möglich ist, den konkreten Schaden zu beziffern.

In drei Schritten zur Verhandlung

Da Verfahren läuft denkbar einfach ab: Der Verbraucher muss bloß bereits versucht haben, sich mit dem Unternehmen zu einigen. Ist er gescheitert, kann er sich – möglichst online – an die Schlichtungsstelle wenden, und zwar mit einer konkreten Aussage darüber, was er erreichen will. Die Schlichtungsstelle fordert die Gegenseite zu einer Stellungnahme auf. Im zweiten Schritt versucht die Geschäftsstelle eine Einigung zu vermitteln. Gelingt auch das nicht, kommt Griss persönlich ins Spiel. In einer Schlichtungsverhandlung stellt sie den Fall aus ihrer Sicht dar, erörtert ihn mit den Parteien und schlägt eine Lösung vor.

Hoch zufrieden zeigt sich Peter Kolba, Projektleiter der Schlichtung für Verbrauchergeschäfte im Verein für Konsumenteninformation. „Mit diesem Projekt füllen wir eine Lücke in der Durchsetzung von Verbraucheransprüchen. Die Mehrheit der Österreicherinnen und Österreicher scheut bei geringen Streitwerten wegen des Kostenrisikos den Gerichtsweg. Doch auch bei höheren Beträgen ist die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte durch schnelle, kostenlose und effiziente Verfahren ein attraktives Angebot für KonsumentInnen und Unternehmen“, so Kolba in einer Aussendung.

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