WIEN (kom). Wer wegen eines Drogendelikts verurteilt wurde, dem kann und soll der Führerschein entzogen werden. Der Verwaltungsgerichtshof sorgt mit einer aktuellen Entscheidung aber dafür, dass dabei nicht das rechte Maß verloren geht.
Ein Straftäter hatte versucht, Suchtgift in großen Mengen herzustellen, indem er 228 Cannabis-Pflanzen anbaute. Er wollte daraus „jedenfalls mehr als ein Kilo“ Marihuana gewinnen. Wegen dieses Verbrechens und weiterer Vergehen (wie Besitz von Haschisch und Marihuana zur Weitergabe und zum Eigenverbrauch, Tausch gegen Kokain) wurde der Mann zu 15 Monaten unbedingter Haft verurteilt. Wegen seiner Verkehrsunzuverlässigkeit entzog ihm der Unabhängige Verwaltungssenat Wien darüber hinaus für 20 Monate den Führerschein, gerechnet ab der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheids.
Für den VwGH schoss die Behörde mit den solcherart ermittelten 29 Monaten übers Ziel. Der Gerichtshof hat zwar keine Bedenken gegen den Führerscheinentzug an sich, aber gegen dessen Dauer. Unter Bedachtnahme auf das Strafurteil sei nicht erkennbar, wieso mit einer so langen Verkehrsunzuverlässigkeit gerechnet werden müsse. „Das (am strengsten geahndete, Anm.) strafbare Verhalten des Beschwerdeführers hat sich auf Marihuana bezogen und ist nicht in einer derart gravierenden Weise als verwerflich anzusehen, wie wenn es sich um sogenannte harte Drogen gehandelt hätte“, so der VwGH (2008/11/0116).
("Die Presse", Print-Ausgabe, 11.11.2008)















Bewerben zahlt sich aus
