Österreich hat eine schwarze Präsidentin

Madner
Madner(c) (Kommenda)
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Verena Madner wurde Vorsitzende im Umweltsenat.

WIEN (kom). Die Zeit wird kommen, da wird es in den USA nicht mehr außergewöhnlich sein, wenn ein Schwarzer wie Barack Obama zum Präsidenten gewählt wird. Und, auch davon ist Verena Madner überzeugt, da wird es ebenso in Österreich selbstverständlich sein, dass ein Mensch dunkler Hautfarbe eine Spitzenfunktion im Staat übernehmen kann. Noch ist es nicht so weit, und Madner nimmt es hin, auf ihre Hautfarbe angesprochen zu werden. Ja, die neue Vorsitzende des Umweltsenats hatte einen (früh verstorbenen) Vater aus Benin, Westafrika. Vielleicht, sagt die 1965 in Linz geborene und in Österreich sozialisierte Juristin zur „Presse“, hat sie auch die Neigung zur Juristerei von ihrem Vater geerbt, denn der war Richter.

Der Umweltsenat, der 42 der besten Umweltjuristen Österreichs versammelt und der soeben seine Vizechefin Madner zur Vorsitzenden gewählt hat, ist eine Art spezielles Verwaltungsgericht: die Berufungsinstanz bei Umweltverträglichkeitsprüfungen für Großprojekte. Er ist ein schon mehrmals verlängertes Provisorium, das im Rahmen der geplanten Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit in dieser aufgehen soll. Madner plädiert dafür, einen Fachsenat beim Bundesverwaltungsgericht erster Instanz einzurichten und die Agenden nicht auf neun Landesverwaltungsgerichte aufzuteilen. Vorerst muss sich der Umweltsenat aber damit begnügen, nicht einmal eigene Räumlichkeiten zu haben. Seine Mitglieder sind nur nebenberuflich tätig. Madner, ansonsten Assistenzprofessorin an der Wirtschaftsuniversität Wien, nimmt es gelassen: Es sei sogar von Vorteil, dass die Mitglieder aus ihren Hauptberufen entsprechendes Fachwissen mitbringen. Zur administrativen Unterstützung wäre aber „ein Mehr an Ausstattung sinnvoll“. Weil der Senat beispielsweise auf keinen eigenen Sachverständigenapparat zurückgreifen kann, führt jede kleine Ergänzung im Verfahren regelmäßig zu einer Verzögerung. Dennoch schafft der Senat seine Verfahren in durchschnittlich 171 Tagen, und das in bester Qualität: Von den nicht sehr zahlreichen Anfechtungen seiner Entscheidungen beim VwGH war bisher keine erfolgreich.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.12.2008)

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