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Hochkarätiges ¿Rechtspanorama am Juridicum¿

12.01.2009 | 16:39 |   (Die Presse)

Höchstgerichts-präsidenten diskutieren am 19. Jänner über die Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

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WIEN (red.). Nächste Woche veranstalten die Wiener Jus-Fakultät und „Die Presse“ wieder ein „Rechtspanorama am Juridicum“, diesmal besonders hochkarätig besetzt. Unter dem Titel „Neue Richter braucht das Land“ diskutieren die Präsidenten des Verfassungs- und des Verwaltungsgerichtshofs, Gerhart Holzinger und Clemens Jabloner, der Chef des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Georg Lienbacher, der ehemalige Föderalismusminister und nunmehrige Bundesrat Jürgen Weiss sowie der Dekan der Wiener Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Heinz Mayer, über die geplante Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Die Koalition will ja den Instanzenzug in Verwaltungsverfahren zu Verwaltungsgerichten erster Instanz verlagern. Das wirft unter anderem die Frage auf, ob und wie der Rechtsschutz verbessert und der VwGH entlastet werden kann.

19. Jänner, 18 Uhr, Dachgeschoß im Juridicum, Schottenbastei 10–16, 1010 Wien.

 

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.01.2009)

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4 Kommentare
Gast: gast
14.01.2009 16:53
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Richterstaat

Wer will den Richterstaat (außer den Richtern)? Unfähige Verwaltungsbeamte können ausgetauscht werden, unfähige Richter sprechen ein Leben lang (Un)Recht und es passiert ihnen nichts!!!

Antworten Gast: ASVG-Sklave
15.01.2009 19:13
0 0

Re: Richterstaat

Noch schlimmer: Diese Flaschen vermitteln dann ihren permanenten Rechtsbruch auch noch an den Unis als "Rechtslehre" weiter, um die nächste Generation von Verfassungsputschisten "heranzubilden". (Diese merken dann nicht einmal mehr, welchen Bären sie aufgebunden bekommen. Am Ende bleibt ein korruptes System des manifestierten Unrechts über, so wie wir es heutzutage in Ö vorfinden).

Gast: ASVG-Sklave
14.01.2009 12:02
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(Korrektur): Verfassungsputschisten stellen Rechtsstaat auf den Kopf

Die Höchstgerichte stellen den Rechtstaat auf den Kopf und beanspruchen das Gesetz nach Belieben erfinden zu dürfen. So „bereichern“ die Skandalurteile VwGH 1815/78 und VwGH 84/13/0113 den Gesetzestext in EStG §34 mit neuen Bedingungen (ad Außergewöhnliche Belastung), ohne dafür die verfassungsmäßige Legitimation zu haben. (Gesetzgebung durch das Parlament)! In einer Berufung stellt der UFS fest, dass DIESE bemängelte Ergänzung „kein zusätzliches Kriterium darstellt, sondern die richtige Anwendung der Gesetzesbestimmungen zum Ziel hat“, obwohl die Tatsache eines neu geschaffenen Kriteriums außer Zweifel steht: Erst durch diese Ergänzung, egal welche Intention ihr seitens der Behörde zugedacht wird, entsteht jene Voraussetzung, mit der sie ihre Ablehnung begründen kann. Somit wird ausschließlich auf Grund der Ergänzung ein anderes Entscheidungsresultat herbeigeführt, als sich ein solches andernfalls auf Grund der tatsächlichen Gesetzeskriterien ergäbe. DAS IST SAUEREI IM REC..

Gast: ASVG-Sklave
14.01.2009 11:53
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die Saftläden zusperren! (Verfassungsputschisten im "Rechtsstaat")

Die Höchstgerichte stellen den Rechtstaat auf den Kopf stellen und beanspruchen das Gesetz nach Belieben erfinden zu dürfen. So „bereichern“ die Skandalurteile VwGH 1815/78 und VwGH 84/13/0113 den Gesetzestext in EStG §34 mit neuen Bedingungen (ad Außergewöhnliche Belastung), ohne dafür die verfassungsmäßige Legitimation zu haben. (Gesetzgebung durch das Parlament)! In einer Berufung stellt der UFS fest, dass DIESE bemängelte Ergänzung „kein zusätzliches Kriterium darstellt, sondern die richtige Anwendung der Gesetzesbestimmungen zum Ziel hat“, obwohl die Tatsache eines neu geschaffenen Kriteriums außer Zweifel steht: Erst durch diese Ergänzung, egal welche Intention ihr seitens der Behörde zugedacht wird, entsteht jene Voraussetzung, mit der sie ihre Ablehnung begründen kann. Somit wird ausschließlich auf Grund der Ergänzung ein anderes Entscheidungsresultat herbeigeführt, als sich ein solches andernfalls auf Grund der tatsächlichen Gesetzeskriterien ergäbe. DAS IST SAUEREI

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